Berliner Mieterverein und VdK fordern strengere Mietpreisbremse trotz Verlängerung bis 2029
Wirkt die Mietpreisbremse oder nicht? Mieter- und Sozialverbände betonen Letzteres und verweisen auf stetig steigende Mieten – und die vielen Schlupflöcher.
Die Mietpreisbremse soll bis zum Jahr 2029 verlängert werden. Darauf haben sich die Parteien der Ampelkoalition geeinigt. Der Berliner Mieterverein und der Sozialverband VdK sehen darin aber nur einen ersten Schritt und fordern Nachbesserungen. In Städten mit angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin sei der Mieterschutz derzeit unzureichend.
Anstieg der Mieten in Berlin trotz Mietpreisbremse
Im vergangenen Jahr sind die Angebotsmieten in Berlin laut BMV im Vergleich zum Vorjahr um ein Fünftel gestiegen. Bei Abschluss eines neuen Mietvertrages sei im Durchschnitt mit einer Nettokaltmiete - ohne Betriebs- und Nebenkosten – von rund 14 Euro pro Quadratmeter zu rechnen. Bei Neubauwohnungen liege dieser Wert noch höher. Eine Untersuchung des Verbands ergab: Viele Mieten sind trotz Mietpreisbremse überhöht.
Kritik an mangelnden Sanktionen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse
"Weil der Verstoß gegen die im Gesetz geregelte Mietpreisbremse bisher keine Sanktionen nach sich zieht, ignorieren viele Vermieter die Vorgabe, versuchen die Mietpreisbremse zu umgehen und verlangen überhöhte Mieten", kritisiert BMV-Geschäftsführerin Ulrike Hamann-Onnertz.
Hamann-Onnertz sieht nun die Chance, die Mietpreisbremse nachzubessern. Sie fordert, Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu sanktionieren und die Ausnahmen von der Mietpreisbremse außer bei Neubauten zu streichen. Zudem müssten Mietern bei der Durchsetzung ihrer Rechte geholfen werden, zum Beispiel durch kommunale Kontrollstellen.
Sozialverband VdK fordert Reform der Mietpreisbremse
Auch der Sozialverband VdK fordert eine Reform der Mietpreisbremse, wie der Verband am Mittwoch erklärte. Ausnahmeregeln müssten gestrichen und Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, so VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist es zudem ein großer Fehler, dass die Kappungsgrenzen nicht, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, von 20 und 15 Prozent auf 11 Prozent abgesenkt werden. Es sei fahrlässig, sich hier der Umsetzung zu verweigern. "Die momentanen Mietsteigerungen sind extrem und belasten so viele Haushalte über die Maßen", so Bentele weiter.
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Mietpreisbremse: Begrenzung von Mieterhöhungen seit 2015
Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und begrenzt Mieterhöhungen bei Neuverträgen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Welche Gebiete das sind, entscheidet die jeweilige Landesregierung.
Ausnahmen und Schlupflöcher in der Mietpreisbremse
Allerdings gibt es nach Angaben des Deutschen Mieterbundes zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher. So gilt die Regelung nicht für Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Auch die Erstvermietung nach einer umfassenden Modernisierung ist ausgenommen.
Musste der Vormieter bereits mehr zahlen, als die Bremse erlaubt, darf der Vermieter vom Nachmieter genauso viel verlangen. Bei möblierten Wohnungen gilt grundsätzlich die Bremse, der Vermieter kann aber einen Zuschlag verlangen.
Studie des DIW: Mietpreisbremse hat moderate Wirkung
Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Jahr 2019 bescheinigt der Mietpreisbremse eine messbare, wenn auch moderate Wirkung. Dort, wo die Mietpreisbremse gilt, sind die Mieten demnach weniger stark gestiegen. Der Effekt liege aber nur bei zwei bis vier Prozent, sagte Studienautor Claus Michelsen der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Trotz Mietpreisbremse nimmt der Druck auf dem Mietmarkt hauptsächlich in den Metropolen zu. Im ersten Halbjahr 2023 kletterten die Angebotsmieten laut dpa in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart und Leipzig um durchschnittlich 6,7 Prozent.