Britische IS-Anhängerin soll ausgebürgert werden

Shamima B. darf nicht nach Großbritannien zurück: "Es fühlt sich etwas ungerecht an"

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Die britische Regierung reagiert im Fall der IS-Anhängerin Shamima B. mit demonstrativer Härte. Das Innenministerium hat ihre in Großbritannien lebende Familie in einem Schreiben davon in Kenntnis gesetzt, dass man Anweisungen erteilt habe, ihrer Tochter die britische Staatsbürgerschaft zu entziehen. Damit ist die Rückkehr der Frau, die sich in einem Gefangenenlager in Nordsyrien befindet, erstmal unmöglich.

Vieles deutet daraufhin, dass die Familie gegen die Entscheidung Einspruch erheben wird, daher die Einschränkung "erstmal". Der Rechtsstreit kann sich hinziehen. Medienberichte gehen davon aus, dass Shamima B. sich erstmal für eine längere Zeit auf ein Leben im Lager einrichten muss.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Shamima B. gegen die Entscheidung der gegenwärtigen Regierung Recht bekommt. Die Aberkennung der britischen Staatsbürgerschaft ist, wie auch Innenminister Sajid Javid betont, keine leicht zu nehmende Angelegenheit. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Fall bis ans höchste Gericht führen könnte.

Für die britische Regierung, die wegen des Brexit gehörig unter Druck steht, war es politisch ausgeschlossen, bzw. "alternativlos", anders als mit Härte zu agieren. Innenminister Sajid Javid machte geltend, dass "die Sicherheit Großbritanniens und seiner Bewohner" Priorität habe. Zur Wahrheit gehört, dass es sich die angeschlagene Regierung in London schlecht leisten kann, gegen die verbreitete öffentliche Meinung zu agieren. Es geht um einen Symbolfall.

Der Fall Shamima B. schlägt hohe Wellen - vor allem der Entrüstung - in Großbritannien. Ihre Geschichte wurde zu einem Exemplum. Ihr kam von Anfang an eine ganz besondere Aufmerksamkeit zu, was sich nicht zum Vorteil der jungen Frau entwickelte. Es spielt darin vieles hinein und ganz sicher auch eine Menge Vorurteile. Die Frau, die gerade noch einmal Mutter geworden ist, zuvor zwei Kinder im IS verloren hat, weil sie dort nicht genügend medizinische Betreuung bekamen, was eher Mitgefühl wecken könnte, macht bei ihren Medienauftritten ganz und gar keine gute Figur. Sie wirkt uneinsichtig und arrogant.

Aussagen mit hohem Entrüstungspotential

Immerhin - und das ist nicht harmlos und verdient kein Mitleid - hat sie sich freiwillig dem IS in Syrien angeschlossen und, um dem noch die Spitze aufzusetzen: Sie bereut dies nicht, wie sie den Medien zunächst freimütig erklärte. Erst jetzt spricht sie von einem Fehler.

Sie appellierte an die britischen Behörden, "Mitgefühl" zu zeigen und ihr zu erlauben, das Kind in Grossbritannien aufzuziehen. Zugleich zeigte sie keinerlei Reue über ihre Entscheidung, sich dem Islamischen Staat (IS) angeschlossen zu haben.

In einem Interview mit dem Sender "BBC" am Montag verglich sie den Anschlag auf die Manchester Arena mit Militärangriffen auf IS-Hochburgen. Der Anschlag sei eine "Vergeltungstat" gewesen.

Am 22. Mai 2017 hatte sich ein Brite mit libyschen Wurzeln nach einem Popkonzert der US-Sängerin Ariana Grande in die Luft gesprengt. Er riss 22 Menschen mit in den Tod, darunter sieben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Baseler Zeitung

Immer wieder liefert sie den Mikrophonen, die ihr Journalisten hinhalten (siehe Die Dschihadisten plappern lassen wie Popstars) Aussagen mit hohem Entrüstungspotential. "Ich bin nicht so schockiert, aber ich bin ein bisschen schockiert", sagt sie aktuell zum Entzug der Staatsbürgerschaft. "Es ist ein wenig schlimm ("a bit upsetting") und frustrierend. Es fühlt sich etwas ungerecht gegenüber mir und meinem Sohn an."

Diese Aussagen, die von einem abgehobenen Anspruchsdenken erzählen, stehen in scharfem Kontrast zur Entscheidung, sich einer extremistischen Gemeinschaft anzuschließen, die sämtliche Menschenrechte verachtet und darauf demonstrativ keinen Wert legt.

Eine 15-Jährige ...

Nun kann man darauf verweisen, dass Shamima B., gerade einmal 15 Jahre alt war, als sie den Entschluss fällte, zusammen mit zwei Schulkameradinnen nach Syrien zum "Islamischen Staat" zu reisen, dass sie also noch ein Mädchen in der Pubertät war. Das würde allerdings heißen, 15-Jährige zu unterschätzen. Jugendliche in dem Alter haben ein feines Gespür für Ungerechtigkeit und für die Barbareien im Kalifat braucht es gar kein feines Gespür, um sie zu bemerken.

Als Shamima B. zu ihrer Abenteuerreise aufbrach, im Jahr 2015, lief die Propagandaarbeit des IS auf Hochtouren. Es wurden sehr viele Videos veröffentlicht. Längst kursierten Nachrichten, dass man es beim IS völlig richtig fand, Homosexuelle von hohen Gebäuden aus in den Tod zu stürzen und Gefangene zu töten. Im Jahr 2015 sorgte der IS mit einem Video, bei dem ein Gefangener bei lebendigem Leib verbrannt wurde, für weltweites Entsetzen. Von alledem wusste sie gar nichts?

...und eine Erwachsene ohne Mitgefühl für die Opfer des IS

Viele Frauen, die im Kalifat lebten, sagten später aus, dass ihnen sehr wohl aufgefallen ist, dass andere Frauen, nämlich Jesidinnen, Sklavendienste verrichten mussten. Auch diese Realität war nicht zu übersehen. Wenn Shamima B. nun als erwachsene Frau überhaupt nicht zu erkennen gibt, dass für sie das Leid anderer, nämlich der Opfer des IS, irgendeine Bedeutung hatte, wofür soll es denn Sympathie oder Verständnis geben? Wofür Gerechtigkeit?

Hintertüren nach Bangladesch

Ihrem eben geborenen Kind könnte die Einreise nach Großbritannien erlaubt werden oder es könnte die niederländische Staatsbürgerschaft des Vaters bekommen, heißt es. Im Fall seiner Mutter werde gerade geprüft, ob sie die Staatsbürgerschaft von Bangladesch erst noch bekommen kann. Es ist das Herkunftsland ihrer Eltern.

Es wäre möglich, die Staatsbürgerschaft zu erwerben, wenn die Behörden in Bangladesch mitspielen (bislang geben sie aber andere Signale). Dies wäre der elegante Weg durch Hintertüren für die britischen Behörden, denn die britische Staatsbürgerschaft kann nur aus wichtigen Gründen aberkannt werden und nur wenn die Person noch eine zweite Staatsbürgerschaft hat.

Nach allem, was in den letzten Tagen ans Licht gekommen ist und wahrscheinlich noch ans Licht kommen wird, wird es sehr viele Fälle von Frauen mit westlichen Staatsbürgerschaften geben, die nach ihrem Abenteuerausflug zum IS wieder in ihre Heimatländer zurückwollen. Dazu kommt eine große Zahl von Männern, die für den IS gekämpft haben oder in anderer Funktion dort mitgemacht haben. Man darf gespannt sein, wie diese sich äußern.

Ein internationales Tribunal in Syrien?

Durch Trumps Appell an die westlichen Länder, dass sie ihre Staatsangehörigen zurücknehmen sollen - ähnlich wie der deutsche Innenminister Seehofer Herkunftsstaaten auffordert, in Deutschland festgenommene Gefährder zurückzunehmen -, ist nun eine Debatte darüber entstanden, auf welche Schwierigkeiten Gerichtsverfahren stoßen könnten. Erwähnt wird häufig, dass sich die Beweisführung für Verbrechen, die in einem fernen Land stattgefunden haben, schwierig gestalten könnte.

Dass die Dschihadisten, die freiwillig zum IS nach Syrien migriert sind, auch dort vor Gericht gestellt werden könnten, wird als Möglichkeit gar nicht diskutiert. Die politischen Gründe liegen auf der Hand, westliche Staaten können ihre Staatsbürger nicht in einem System richten lassen, das als Unrechtssystem gebrandmarkt wird. Dass Richter oder Staatsanwälte unabhängig sein könnten, unterstellt man erst gar nicht. Auch hier zählt die öffentliche Meinung.

So ist es manchen Staaten de facto wahrscheinlich nicht unrecht, wenn IS-Angehörige in Syrien irgendwie ums Leben kommen. Vor ein syrisches Gericht gestellt will man sie im Baath-Staat unter Assad aber theoretisch lieber nicht wissen. Wenn deutsche, britische oder französische Staatsbürger in Gewahrsam des syrischen Staates wären, so bedeutet dies politisches Kapital, das Assad ausnützen könnte.

Man darf gespannt sein, welchen Rückhalt die Option findet, dass ein Internationaler Gerichtshof in Nordsyrien die Fälle behandelt. Es spräche einiges dafür, die Verbrechen, die in der Region begangen wurden, dort auch öffentlich zu verhandeln. Wo die verurteilten Dschihadisten dann inhaftiert würden, könnte man als gesonderten Aspekt behandeln.