Brüssel: PKK ist keine Terrororganisation mehr, sondern Kriegspartei

Bild: Kurdish Struggle/CC BY-2.0

Damit könnte der Weg für einen neuen Friedensprozess in der Kurdenfrage offen sein - wenn sich auch andere europäische Regierungen dem Urteil anschließen

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Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist keine "terroristische Organisation", sondern eine Partei in einem bewaffneten Konflikt. Zu diesem endgültigen Urteil kam am Dienstag der Kassationshof in Brüssel und bestätigte damit das Urteil des Revisionsgerichts vom März 2019. Der Kassationshof ist das oberste Gericht Belgiens und damit die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Der Generalstaatsanwalt beim Brüsseler Kassationshof hatte bereits vor zwei Wochen eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Während die erste oder zweite Entscheidung des Kassationshofs rechtlich nicht bindend ist, ist das jetzige dritte Urteil unumstößlich und für alle Parteien verbindlich. Schon im September 2017 urteilte das Brüsseler Berufungsgericht, wie der europa.blog schreibt, "dass es in der Türkei einen bewaffneten Konflikt gibt und dass die PKK Konfliktpartei in diesem innertürkischen bewaffneten Konflikt ist. Die Entscheidung hält fest, dass die PKK keine Bürger*innen terrorisiert, sondern für die Rechte der Kurden kämpft. Bürger und Bürgerinnen sind, so das Berufungsgericht, nicht Ziel der PKK, selbst wenn es bei Angriffen auf militärische Ziele auch zivile Opfer gibt. Folglich, so das Berufungsgericht, könne die PKK nicht als Terrororganisation eingestuft und vermutliche Mitglieder der PKK auch nicht als Terroristen verklagt werden."

Zudem hätte die PKK die Genfer Konventionen anerkannt. Damit verpflichtet sich die PKK, die Regelungen des humanitären Völkerrechts anzuerkennen. Das beinhaltet unter anderem den menschlichen Umgang mit Gefangenen. Das Gleiche gilt übrigens auch für die türkische Regierung, die ebenfalls die Genfer Konventionen anerkannt haben… Im November 2018 kam das EU-Gericht zu dem Schluss, dass die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden sei. "Das EU-Gericht erklärte", so die Tagesschau, "die zugrundeliegenden Beschlüsse der EU-Staaten wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Nach Ansicht des Gerichts hat der Rat der Mitgliedstaaten in notwendigen Verordnungen und Beschlüssen nicht hinreichend begründet, warum er die PKK auf der Liste führt." Es bekräftigte zudem, die Listung der PKK als Terrororganisation sei geopolitischen Interessen geschuldet.

Eine neue Chance für den Friedensprozess im Nahen Osten

Nun besteht mit diesem Urteil zumindest die Hoffnung, dass dieses Urteil in den anderen europäischen Ländern zu einem Umdenken führt. In der Schweiz ist beispielsweise die PKK nicht als terroristische Organisation gelistet, weil die PKK nicht auf der Liste der Terrororganisationen der Vereinten Nationen steht. Würden sich die Regierungen dieses juristische Urteil zu Eigen machen, bestünde die Chance, die Kurdenfrage und damit den Krieg der Türkei gegen die Kurden auf politischer Ebene zu lösen.

Wenn man den seit Jahrzehnten andauernden Konflikt zwischen den verschiedenen türkischen Regierungen und der PKK genauer betrachtet, ist das kein Konflikt, auf dem türkische Soldaten auf der einen und PKK-Kämpfer auf der anderen Seite bei Kämpfen ums Leben kommen. Von Anfang an wurde die kurdische Bevölkerung, vor allem im ländlichen Raum im Südosten der Türkei, in Sippenhaft genommen. Zahlreiche Massaker durch die türkische Armee, Vertreibungen durch das Niederbrennen tausender kurdischer Dörfer in den 90er Jahren haben dies dokumentiert.

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Ein Spiegelartikel aus dem Jahr 1995 schildert die historischen Zusammenhänge und die Frage nach der Anerkennung der Kurden als ethnische Minderheit detailliert und treffend. Auch die Doppelmoral der damaligen deutschen Regierungen wird aufgezeigt und sagt uns, dass sich daran bis heute nichts geändert hat. Bundeskanzlerin Angela Merkel lieferte letzten Freitag in Ankara den Beweis dafür, indem sie eine Unterstützung der Siedlungspolitik Erdogans in Nordsyrien und damit die Vertreibung der ansässigen kurdischen und christlichen Bevölkerung in Aussicht stellte.

Letztendlich ist jeder Mensch, ob türkischer Soldat, PKK-Kämpfer oder kurdischer Bauer, der in diesem unnötigen Krieg ums Leben kommt und eine trauernde Familie hinterlässt, einer zu viel. Unnötig deshalb, weil eine Anerkennung der kurdischen Bevölkerung als ethnischer Minderheit und die Gewährung von Minderheitenrechten sowie einen gewissen Autonomiestatus für die kurdischen Regionen wie z.B. in Südtirol zum sofortigen Frieden führen würden. Es ist vor allem dem türkischen Nationalismus fast aller im Parlament vertretenen Parteien - die kemalistische CHP eingeschlossen - geschuldet, dass dieser Weg bis heute versperrt ist.