Bundesregierung plant Denkknechte-Gesetz
Hochschulprofessoren sollen künftig zugunsten der Staatskasse erfinden und entwickeln
Ein Gesetz, welches demnächst "im Eilverfahren" verabschiedet werden soll, wird die Rechtslage an deutschen Universitäten entscheidend verändern: Das Gesetz zur Förderung des Patentwesens an den Hochschulen. Der Hochschullehrer würde damit faktisch der Möglichkeit beraubt, die Ergebnisse seiner Forschungsarbeit wie bisher der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
In Zukunft müsste der Professor alles, was unter Umständen patentrechtlich zu verwerten wäre, der Patentverwaltung seiner Hochschule melden. Diese Verwaltung (die bis 2003 mit staatlicher Anschubfinanzierung aufgebaut werden soll) wäre dann alleiniger Inhaber des entsprechenden "geistigen Eigentums". Dieses Muss soll dem Professor durch eine Beteiligung, nämlich 30 Prozent der eventuell erwarteten Lizenzeinnahmen, schmackhaft gemacht werden.
Was verliert er bei diesem Handel? Vieles. Etwa die Freiheit seiner Entscheidung, wie er mit seinen Errungenschaften umzugehen gedenkt. Im Moment hätte etwa ein Informatik-Professor sowohl das Recht, seine Entdeckung, was man mit einem Algorithmus alles machen kann, wie bisher in einer wissenschaftlichen Fachpublikation zu veröffentlichen, oder sie sich patentieren zu lassen. In letzterem Falle wird er heute von einer privatwirtschaftlichen Patentagentur dabei unterstützt. Stößt der Urheber auf kein entsprechendes Interesse, ist davon auszugehen, dass sich das eventuelle Patent marktwirtschaftlich nicht rechnen würde, was selbst beim weitaus größten Teil der heute bereits angemeldeten Patente der Fall ist. Nach Einschätzung von Norbert Haugg, dem früheren Präsidenten des deutschen Patent- und Markenamtes, bleiben 95 Prozent aller angemeldeten Patente ungenutzt.
Erich Bierampel, selbst Erfinder und Patentinhaber, schreibt: "Hier geht es nur um das Eine: Der Staat hat kaum noch Geld, um in Hinkunft Hochschulprofessoren und Assistenten anständig zu bezahlen." Der Zweck des Gesetzes ist also in erster Linie das Füllen der Staatskasse. Zahlen wird die erwarteten Einnahmen im Endeffekt der Verbraucher, auf den die Lizenzgebühren abgewälzt werden. Bei dieser Art der Ersatzsteuererhöhung ist aber noch nicht einmal klar, ob das geplante Gesetz nicht gegen Verfassungsnormen verstößt. Betroffen wären unter anderem die "Freiheit von Forschung und Lehre" aus Art.5(3)GG sowie das "Recht auf freie Meinungsäußerung" aus Art.5(1)GG.