Bundestag genehmigt den Einsatz von Drohnen
Nicht nur das Parlament schweigt weitgehend, auch die Medien und die Öffentlichkeit scheinen kein Problem mit einem womöglich massiven Eingriff in die Privatsphäre und der Demonstrationsfreiheit zu haben
Einen großen Aufschrei hat es nicht gegeben, auch keine richtige Diskussion im Parlament oder in der Öffentlichkeit, als die Bundesregierung mit ihrer Mehrheit im Bundestag das neue Luftfahrtgesetz am Donnerstag durchbrachte.
Zwar haben die Linken dagegen gestimmt und die Grünen sich nur enthalten, aber nun ist mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD amtlich, dass neben anderen neuen Regelungen, beispielsweise zu den Flughafenentgelten, erstmals auch Drohnen - als neue Kategorie von "Luftfahrtgeräten" - im deutschen Luftraum gleichberechtigt fliegen dürfen: "Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstationen, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)", heißt es im Gesetz. Das wird erheblich Folgen haben, beispielsweise für die Privatsphäre oder für politische Proteste. Aber es scheint Parlamentariern und der Öffentlichkeit weitgehend egal zu sein.
Zwar geht es in dem Gesetz noch nicht um den konkreten Einsatz von Drohnen, sondern nur darum, dass sie prinzipiell als Flugzeuge unter verkehrspolitischen Gesichtspunkten zugelassen werden können. Aber damit ist der Weg geebnet, dass womöglich nicht nur Sicherheitsbehörden Drohnen, bewaffnet oder nicht, einsetzen können, sondern auch Unternehmen oder einzelne Menschen. Nur die Linken wischten die Bedenken nicht beiseite und forderten, dass man sich mit der Genehmigung von Drohnen noch Zeit lassen sollte. Jetzt heißt es in den Anmerkungen des Verkehrsausschusses, dass beim "Betrieb von mit Kameras bestückten unbemannten Luftfahrtsystemen", weil damit datenschutzrechtliche Aspekte berührt sein könnten, die Einhaltung des Datenschutzes erst geklärt werden müsse.
Zur Begründung der neuen Kategorie heißt es:
Während Flugmodelle ausschließlich im nichtkommerziellen Bereich der Luftfahrt und im Wesentlichen zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden, kommen UAS neben ihren ursprünglich militärischen Einsatzbereichen derzeit insbesondere bei der polizeilichen Gefahrenabwehr in Betracht. Dort befindet sich die Entwicklung teilweise schon in einem erheblich fortgeschrittenen Erprobungsstadium.
Darüber hinaus dürfte der Einsatz von UAS in anderen Einsatzbereichen, in denen eine Bemannung nicht erforderlich oder zu gefährlich ist (Feuerbekämpfung, Verkehrsüberwachung, Überwachung sensibler Objekte), in naher Zukunft zu erwarten sein. Schließlich erscheint aus heutiger Pers-pektive auch unbemannter kommerzieller Fracht- oder so- gar Personenverkehr langfristig möglich.
Einmal zugelassen, so sagte Herbert Behrens von der Linkspartei, der mit der Fraktion auch eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt hat, könnten schnell weitere Regelungen per Verordnung eingeführt werden, die Grünen fordern eine restriktive Zulassung. Die Welt moniert das "Schweigen des Parlaments".