CDU: Antworten auf die Fragen zur Zukunft der Informationsgesellschaft

Seite 2: Fragen an die Landespolitik - beantwortet von Julia Klöckner MdL, Vorsitzende der rheinland-pfälzischen CDU

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Im Land der Rüben und Reben gibt es 200.000 Unternehmen. Laut Geschäftsverteilungsplan des Landesbeauftragten für den Datenschutz sind im Bereich "Datenschutz in der Privatwirtschaft" maximal 5 (in Worten: fünf) Personen tätig, also ein Mitarbeiter pro 4000 Unternehmen. Wenn wir unterstellen, daß 1 Mitarbeiter pro Jahr 100 Prüfungen leisten kann, hätte jedes Unternehmen alle 400 Jahre mit einer Prüfung zu rechnen.

Halten Sie das für ausreichend?

Falls nein: Wie oft sollten Unternehmen der Privatwirtschaft von den Datenschützern Besuch erhalten?

Julia Klöckner: Datenschutz sichert die persönlichen Rechte der Bürger - Datenschutz ist ein Bürgerrecht. Das ist ein hohes Gut. Deshalb gibt es neben den Beauftragten auf Landesebene auch die gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, einen Datenschutzbeauftragten zu bestimmen. So können die Interessen der Mitarbeiter direkt vor Ort geschützt werden. Darüber hinaus haben auch Unternehmen gegenüber Wettbewerbern ein Interesse am Datenschutz. Eine verzahnte Zusammenarbeit der Landes- und Unternehmensdatenschützer erhöht den Schutz der Arbeitnehmerdaten in den Betrieben.

Das rheinland-pfälzische Justizministerium hält die "organisierte Kriminalität" für eine "ständige Herausforderung für Strafverfolgungsbehörden". Ein Merkmal dieser Kriminalitätsform ist die Einschüchterung von Opfern und Zeugen aber auch Politikern, Journalisten, Staatsanwälten oder Richtern. Hilft der rheinland-pfälzischen Polizei das ‘Scoring’ im Einsatz gegen die organisierte Kriminalität, wenn Strafverfolger, Staatsanwälte und Richter aus Angst um ihre persönliche Sicherheit untätig bleiben?

Julia Klöckner: Uns liegen keine Informationen vor, dass ein solches Scoring in Rheinland-Pfalz zum Einsatz kommt. Es würde auch nicht beim Opfer- oder Zeugenschutz helfen. Doch ohne einen ausgeprägten Opfer- und vor allem Zeugenschutz ist die wirksame Bekämpfung organisierter Kriminalität kaum möglich. Dessen stetige Verbesserung halte ich deshalb für unabdingbar.

2009 soll ein Augenarzt in Mainz Patientenunterlagen in einem Müllcontainer eines Lebensmittelmarktes entsorgt haben.

Halten Sie dies für einen Einzelfall?

Wissen Ärzte, Anwälte, Steuer- und Personalberater, Architekten und Apotheker, Hebammen und Ingenieure, Journalisten und Physiotherapeuten, wie sie mit personenbezogenen Daten umzugehen haben?

Julia Klöckner: Das Bundesdatenschutzgesetz und die Gesetze der Länder regeln, wie mit sensiblen und persönlichen Daten wie Patienten- oder Kundeninformationen umzugehen ist. Wer dagegen verstößt, muss mit den Konsequenzen rechnen! Ich warne davor, von Einzelfällen auf eine Verhaltensweise einer kompletten Branche zu schließen. Soweit mir bekannt ist, hat das Thema Datenschutz eine immer stärkere Bedeutung bei der Berufsausbildung von Ärzten, Anwälten etc.

Eine viel größere Gefahr sehe ich auf einem anderen Feld: dass Internetnutzer persönliche Daten leichtfertig preisgeben. Jeder hinterlässt im Internet digitalen Spuren. Das Netz vergisst nichts. Hier müssen Nutzer verstärkt sensibilisiert und Kinder und Jugendliche im Umgang mit den sozialen Netzwerken geschult werden. Das Bewusstsein muss gestärkt werden: Jede Information, die man nicht preisgibt, erhöht den Schutz vor einem Missbrauch der eigenen Daten. Die CDU beschäftigt sich seit längerem sehr intensiv mit deinem Thema und hat auf der Sonderseite netzpolitik.cdu.de die wichtigen Themen zusammengestellt.