Compact-Verbot: Schwächung oder Stärkung für die rechte Szene?
Reaktionen auf Zeitschriftenverbot: Verlegerverband wirft Innenministerium schwerwiegenden Eingriff in Pressefreiheit vor. Wie Identitäre den Chefredakteur feiern.
Der Medienverband der freien Presse (MVFP) hat das Verbot der Compact Magazin GmbH durch das Bundesinnenministerium kritisiert, ohne das betroffene Compact-Magazin in der Pressemitteilung vom Mittwoch namentlich zu nennen.
Zugleich distanzierte sich der MVFP als Verband Bundesverband der Zeitschriftenverleger in Deutschland "ausdrücklich von den Inhalten des betroffenen Magazins".
Juristische Zweifel an Medienverbot via Vereinsreicht
Bei aller Distanz bewertet der Medienverband aber "das Verbot eines Presseverlages durch das Innenministerium als einen schwerwiegenden Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Pressefreiheit". Aus der Sicht des MVFP steht das Verbot auch juristisch auf wackligen Füßen:
Eine Ermächtigungsgrundlage für das Verbot des Verlages nach dem Vereinsrecht erscheint rechtlich zweifelhaft und müsste aus Sicht des Verbandes letztlich durch die Gerichte und nicht von der Exekutive entschieden werden.
Medienverband der freien Presse (MVFP), 17. Juli 2024
Compact-Chef Elsässer als deutscher Trump?
Die rechte Szene generiert unterdessen Spenden für den Compact-Gründer und bisherigen Chefredakteur Jürgen Elsässer, der zugleich als deutscher Trump glorifiziert wird.
Der österreichische Identitäre Martin Sellner befand in einem Video, zum "ikonischen Bild von Donald Trumps 'Fight!'" gebe es jetzt ein deutsches Pendant: "Jürgen Elsässers 'Kämpft!'" Dazu wurden Fotos beider Männer mit jeweils geballter Faust eingeblendet. Elsässer sei eine "Ikone der patriotischen Gegenöffentlichkeit", so Sellner.
Der Spitzenkandidat der AfD zur Landtagswahl in Brandenburg, Hans-Christoph Berndt, hatte am Dientagabend vor dem Haus von Elsässer in Falkensee bei Berlin zu einer Spontandemo zur Unterstützung des Compact-Gründers aufgerufen.
Laut Verbotsbegründung ist Compact mehr als ein Medium
In der Verbotsbegründung hieß es am Montag, die Compact Magazin GmbH nehme "eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung" ein und missbrauche "ihre Medienerzeugnisse gezielt als Sprachrohr, um ihre verfassungsfeindlichen Zielsetzungen reichweitenstark zu verbreiten".
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Sie propagiere ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, "das nach ihrer Ansicht 'ethnisch Fremde' aus dem Staatsvolk ausschließen will". So werde die Menschenwürde derer missachtet, die nicht in dieses ethnische Konzept passten. Zudem nutze das Medienunternehmen Widerstands- und Revolutionsrhetorik sowie "gezielte Grenzüberschreitungen ebenso wie verzerrende und manipulative Darstellungen".
Rechte Medien: Gemeinsamkeiten und Differenzen
Das neurechte Portal Nius wirft Compact zwar "ekelhaften Antisemitismus" vor, sieht diesbezüglich aber keinen qualitativen Unterschied zu öffentlich-rechtlichen Sendern, wie sein Chefredakteur Julian Reichelt auf der Plattform X deutlich machte.
Es sei "dieses offenkundige Ungleichgewicht", das die Entscheidung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser "ideologisch erscheinen" lasse. Innenpolitisch und in Sachen Anti-Migrationsrhetorik vertritt Nius ähnliche Positionen wie Compact, Reichelt und Co. unterstützen aber außenpolitisch klar die israelische Regierungslinie und das israelische Militär.
Vor dem Hintergrund der Überschneidungen berichtete das Portal auch kritisch über die Beschlagnahmung von Büromöbeln bei der Razzia gegen die Compact Magazin GmbH.