Das Bestattungswesen in Zeiten der Pandemie

Gesundheitsbehörden rechnen ab April mit einer Eskalation wie in Italien oder Spanien. Es bleibt abzuwarten, ob das deutsche Gesundheitssystem zusammenbricht. Danach stellt sich die Frage, ob auch das deutsche Bestattungswesen zusammenbricht

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Eigenlich war seit Mitte Januar 2020 international bekannt, dass in der Volksrepublik China wieder mal ein neuer Krankheitserreger vom Typ Corona aufgetaucht ist, der hochinfektiös ist, eine mitunter tödliche Krankheit auslöst und gegen den es keine antiviralen Medikamente und erst recht keinen Impfschutz gibt und in absehbarer Zeit nicht geben wird. Noch im Verlauf des Januars stellte sich zudem heraus, dass die Infizierten bereits während der Inkubationszeit infektiöse Ausscheider waren. Aber die WHO verpasste die Gelegenheit, durch sofortige Einstellung des internationalen Flugverkehrs mit China die Ausbreitung der Seuche auf das Ursprungsland zu begrenzen.

In Deutschland hatten die vermeintlichen wirtschaftlichen Interessen der Industrie und der Banken - wie üblich - Vorrang vor dem Schutz der Bevölkerung. So ließ die schwarz-rote Bundesregierung Wochen verstreichen, ohne dass man ernsthafte Maßnahmen ergriff: Die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) laberte davon, dass man "Maß und Mitte" einhalten müsse, als ginge es um das Zuschneiden eines Hosenanzugs, der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) träumte davon, dass sein ohnehin überlastetes Gesundheitssystem gut aufgestellt sei, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ließ die Landesgrenzen offen und verzichtete auf medizinisch indizierte Einreisekontrollen an den internationalen Flughäfen und Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) unterließ es sträflich, Reiseverbote in Risikogebiete zu verhängen. So reisten Tausende dekadenter Bundesbürger in die Seuchengebiete nach Österreich und Italien, kehrten zurück und verseuchten im Heimatland mutwillig die einheimische Zivilbevölkerung.

Angesichts der Gefahr für den Bestand und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung eine "Wunderwaffe" parat - Händewaschen - und spricht mit ihrem Volk, wie mit kleinen Kindern. Außerdem empfiehlt die Bundeskanzlerin, man solle "soziale Kontakte" vermeiden, was Angela Merkel selbst wohl nicht schwerfallen wird.

Immerhin verfügte man in Deutschland schnell über einen selbst entwickelten Infektionstest und konnte wochenlang erfolgreich eine Containment-Strategie zur Seuchenbekämpfung durchhalten: "Bis zum 16.3.2020 sind in Deutschland 6.012 laborbestätigte COVID-19-Fälle bekannt geworden, das sind 1.174 Fälle mehr als am Vortag." Die Mortalität blieb bis dahin auffallend gering: insgesamt 13 Fälle, davon 5 in NRW, 5 in Bayern und 3 in Baden-Württemberg, verkündete das Robert-Koch-Institut (RKI) am 17. März 2020. Einen Tag später aktualisierte und korrigierte das RKI seine Fallzahlen: 8198 Infizierte, zwölf Tote (6 Opfer im Kreis Heinsberg, NRW, 4 in Bayern und 2 in Baden-Württemberg). Die Zahl der Personen in Quarantäne veröffentlicht man lieber nicht, sie könnte die Bevölkerung verunsichern. Die Virologen versprechen, dass es vielleicht nächstes Jahr einen Impfstoff geben könne, bis dahin gibt es nichts Medizinisches, was die unabänderliche Dynamik aufhalten könnte.

Die amtlichen Fallzahlen des RKI sind ohnehin - aufgrund des bürokratischen Meldeweges der Gesundheitsbehörden - bei ihrer Veröffentlichung schon veraltet. So nennt die John-Hopkins-Universität in Baltimore (USA) jeden Tag höhere Ziffern. Aber auch deren Angaben vertuschen die wahre Situation eher. Von einer Infektion, der Vermehrung der Viren bis zur Nachweisgrenze, der Durchführung des komplizierten PCR-Testverfahrens und der amtlichen Weitermeldung des Testergebnisses vergehen i. d. R. mehrere Tage. Allerdings verdoppeln sich die epidemiologischen Fallzahlen ungefähr alle drei Tage, so dass die tatsächliche Zahl der Infizierten circa zehnmal höher ist, als ihre zum selben Zeitpunkt gemeldete Fallzahl. Welch ein Bankrott der Statistik!

Was die Risikoprognose anbelangt, stellte das Robert-Koch-Institut als zuständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministers am 17. März 2020 fest:

Die Zahl der Fälle in Deutschland steigt weiter an. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt. Diese Gefährdung variiert aber von Region zu Region. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Die Belastung des Gesundheitswesens hängt maßgeblich von der regionalen Verbreitung der Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen (Isolierung, Quarantäne, soziale Distanzierung) ab und kann örtlich sehr hoch sein. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern.RKI

Für das, was auf die deutsche Bevölkerung und ihre Leichenbestatter zukommen könnte, gab es in den letzten Jahrzehnten nichts Vergleichbares. Erinnert sei hier an die "Asiatische Grippe" durch das Influenzavirus A/Singapore/1/57 (H2N2) im Jahr 1957 oder die so genannte "Hong Kong Grippe" (1968/69), als durch das Influenzavirus A/Hong Kong/1/1968 H3N2 rund zwei Millionen Menschen weltweit starben. Allein in der BRD forderte die "Hong Kong Grippe" rund 30.000 Tote, die manchmal wochen- und monatelang in industriellen Kühlhäusern, stillgelegten U-Bahnschächten oder kurzfristig angeschafften Kühlcontainern zwischengelagert werden mussten, weil die Friedhofsämter auf den zugefrorenen Böden nicht mit den Beerdigungen hinterherkamen.

Zuletzt tauchte 2002/03 das "Severe acute respiratory syndrome" (SARS) auf, das durch das Virus SARS-CoV verursacht wurde, das neuerdings in SARS-CoV-1 umbenannt wurde. Es breitete sich schnell über die Erde aus und verschwand genauso schnell wieder. Mit der akuten "Covid-19" durch den Erreger SARS-CoV-2 tritt somit bereits zum vierten Mal eine Seuche auf, die in der Volksrepublik China ihren Ursprung hatte und die Menschheit und den Weltfrieden bedroht.

Beruf Bestatter

Bestatter ist nach Hebamme und Medizinmann wohl der drittälteste Beruf der Welt. Steinzeitliche Grabbeigaben zeigen, dass der Homo sapiens sapiens schon frühzeitig seine Familienangehörigen und Artgenossen nicht einfach so verbuddelt hat, sondern rituell beigesetzt hat.

Allein im Jahr 2017 verstarben in der BRD laut dem Bundesamt für Statistik 932.317 Menschen. Heutzutage sind über 3100 Bestatter mit ihren 4500 Filialen im "Bundesverband Deutscher Bestatter e. V." (BDB) mit Sitz in Düsseldorf organisiert. Hinzu kommen familiäre Kleinbetriebe, die Bestattungen nur als Zusatzgeschäft zum Möbelverkauf anbieten.

Der Verband war 1948 gegründet worden, um einheitliche Richtlinien für das Bestattungsgewerbe bundesweit durchzusetzen. Dies betraf insbesondere Fragen des "Services" gemäß der Dienstleistungsnorm DIN EN 15017 und die Standards der Berufsausbildung. Für viele Jahre waren die Fachkenntnisse nur innerhalb der Betriebe "vom Vater auf den Sohn" weitergegeben worden. "Learning by doing":

Der Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes ist eine Organisation des Bundesverbandes deutscher Bestatter e.V. Düsseldorf und hat im Jahr 2001 die Planung, Organisation und Durchführung der Aus- und Fortbildung im Bestattungsgewerbe, der bundesweit einheitlichen Ausbildung nach den anerkannten Standards der Ausbildung im Handwerk für alle Landesverbände / Innungen des Bundesverbandes übernommen. Seit 2003 gibt es zusätzlich zu den Fortbildungslehrgängen den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft und seit 2009 den Bestattermeister nach der BestMstV. Zudem bieten wir Lehrgänge zum Geprüften Thanatopraktiker, Bürokommunikationsfachwirt im Bestattungsgewerbe, Geprüften Kremationstechniker, Zertifizierten Kremationsassistenten, Bestatter im Notfalleinsatz und Geprüften Kundenberater Friedhofsservice an, die teilweise die Ausbildung Bestattungsfachkraft, Geprüfter Bestatter oder Bestattermeister voraussetzen.

Bundesverband Deutscher Bestatter

Weil Sterben und Tod in der Vitalbevölkerung immer noch tabubehaftet sind, hat der Beruf des "Bestatters" nach wie vor ein mysteriöses Image. "Bestatter" werden in Spielfilmen immer noch oft als merkwürdige Charaktere mit fragwürdigem Aussehen dargestellt. Diesem Imageproblem will der Bestatterverband entgegenwirken, allerdings muten seine entsprechenden Versuche eher unbeholfen und fragwürdig an: So bezeichnet der Verband seine Mitglieder allzu kitschig als "Mittler zwischen den Welten, als Schleusenwärter des Überganges vom Leben in den Tod". Nicht zuletzt startete der Verband die Kampagne "My Coffin - der personalisierte Sarg", die mit dem "Silbernen Löwen" ausgezeichnet wurde. () Vermutlich sind Bestatter doch etwas merkwürdige Zeitgenossen.

Das Sargproblem

Särge sind als Bestattungsbehältnisse seit der Bronzezeit bekannt. In Deutschland besteht für die Bestattung von Leichnamen - anders als in muslimischen Ländern - Sargpflicht. Nur in Bayern wurde am 9. Oktober 2019 diese aufgehoben, seitdem ist es im Freistaat prinzipiell möglich, muslimische Verstorbene auch in Leichentüchern beizusetzen.

Die Särge bestehen aus Vollholz (Kiefer oder Eiche, seltener Mahagoni). Die Wandstärke beträgt 20 bis 30 mm. Für ihre Konstruktion, den Bau und die verwendeten Hölzer gibt es entsprechende DIN-Normen zur "Gebrauchstauglichkeit": Auch für den Farbanstrich gibt es industrielle Vorschriften: Sollte der Leichnam nämlich in einem Krematorium verbrannt werden, müssen schließlich Umweltstandards eingehalten werden. Das Krematorium selbst muss durch das "Gütesiegel" des "Reichsausschusses für Lieferbedingungen" (RAL-GZ 906:2017-06) zertifiziert sein.

Allerdings sind die Bestattungsunternehmen "nur" Dienstleister; Särge oder Sterbewäsche wird von ihnen nicht selbst produziert, sondern nur weiterverkauft. Aber die Zahl der deutschen Sargproduzenten ist in den letzten zwanzig Jahre erheblich zurückgegangen, weil sie gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht mehr wettbewerbsfähig waren, wie der Bundesverband Bestattungsbedarf e. V. in Bad Honnef schon vor Jahren beklagte. Heute gibt es in der BRD noch rund dreißig größere Sarghersteller, die pro Jahr 104.417 Särge herstellen (Stand: 2017), aber rund neunzig Prozent des laufenden Sargbedarfs wird mittlerweile durch Importe aus Tschechien gedeckt.

Verstorbene Covid-19-Opfer können in diesen herkömmlichen Särgen bestattet werden. Ein gesonderter Zinksargeinsatz ist nicht nötig, es sei denn, der Leichnam wird ins Ausland überführt. Aber wegen der aktuellen Covid-19-Krise haben die einzelnen Beerdigungsunternehmen damit begonnen, ihre Sargbestände aufzufüllen, jedenfalls soweit sie dafür Lagerraum bereitstellen können.

Da aber auch die Kapazitäten der tschechischen Holzindustrie begrenzt sind, stellt sich die Frage, ob das Angebot die Nachfrage zukünftig noch decken kann. Dieses Problem könnte noch dadurch verschärft werden, dass Tschechien in der Nacht vom 13. auf den 14. März seine Grenzen nach Deutschland geschlossen und Grenzübergangsstellen z. T. durch Betonbarrieren abgesperrt hat. Zwar wurde verabredet, dass der freie Verkehr von Waren und Gütern davon nicht betroffen sein soll, aber man muss die weitere Entwicklung abwarten.

Aufbahrung

Anders als in muslimischen oder hinduistischen Ländern werden im christlichen Abendland die Leichname nicht gewaschen, es sei denn, die Leiche wurde von Gerichtsmedizinern obduziert. Dann übernehmen die Pathologen diese Tätigkeit. Aber auch hierzulande werden die Toten hergerichtet, d. h., sie bekommen ein "Totenhemd" angezogen, das hinten offen ist, die Haare werden gekämmt, der Mund geschlossen und die Hände werden - soweit möglich und gewünscht - gefaltet.

Es gehört zum Berufsethos der Beerdigungsunternehmer, dass Leichname nach Möglichkeit offen aufgebahrt werden, obwohl die Herrichtung der Leichname dann mehr Arbeit macht. Aber die Bestatter wissen, dass es für die "Trauerarbeit" der Angehörigen psychologisch wichtig ist, von ihrem verstorbenen Familienmitglied am offenen Sarg Abschied nehmen zu können. Tote werden nur dann in geschlossenen Särgen aufgebahrt, wenn die Angehörigen dies ausdrücklich wünschen oder der Bestatter dies für angebracht hält.

Bei Covid-19-Todesopfern wird dies jetzt anders. So weisen die Gesundheitsämter die Bestatter an, dass ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bei der Einbettung zugegeben sein muss. Außerdem werden die Särge - aus Gründen der Seuchenprävention - in jedem Fall verschlossen und durch das Gesundheitsamt versiegelt. Das Waschen der Leichname wurde vermutlich verboten.

An Covid-19-Verstorbene können - wie jeder andere Leichnam auch - per Erdbestattung oder Feuerbestattung beigesetzt werden. Allerdings heißt es, dass Covid-19-Opfer vorher beim Krematorium zur Einäscherung angemeldet werden. Dies dient vermutlich dazu, die Covid-19-Opfer vorrangig zu verbrennen.

Gefahren durch kontaminierte Leichen

Angesichts der aktuellen Covid-19-Pandemie und ihrer immanenten Dynamik ist im weiteren Verlauf des Jahres mit einem erhöhten Leichenaufkommen zu rechnen. Die Epidemiologen gehen davon aus, dass rund 60 bis 70 Prozent der 82 Millionen Einwohner der Bundesrepublik sich in naher Zukunft infizieren werden, sie rechnen bei 20 Prozent der Ausscheider, also mindestens 10 Millionen Mitmenschen, mit einem schweren Verlauf der Krankheit. Gefährdet sind insbesondere Senioren mit Vorerkrankungen (Diabetes, Bluthochdruck, etc.) oder einem schwachen Immunsystem oder Patienten mit einer chronifizierten Lungenkrankheit (COPD, Asthma, etc.).

Über die Letalität gibt es z. Zt. immer noch keine gesicherten Erkenntnisse, sie wird - je nach Region unterschiedlich - mit 0,3 bis ca. 3 Prozent angegeben. Wenn man diese Rate auf die Bundesrepublik Deutschland überträgt bedeutet dies, dass mindestens 33.000 bis 300.000 Menschen innerhalb der nächsten ein, zwei Jahre an Covid-19 versterben werden - vielleicht mehr, vielleicht weniger. Man kennt die Zahlen, die Namen kennt man nicht. Angesichts von rund 900.000 Toten in Normaljahren bedeutet dies eine enorme Steigerung und Arbeitsbelastung, die mancher familiäre Kleinbetrieb des Bestattungsgewerbes gar nicht bewältigen kann.

Aktuelle Warnhinweise und Anordnungen der kommunalen Gesundheitsämter an die Bestatter betreffen alle Corona-Toten und solche Verstorbenen, bei denen der Not- oder Hausarzt keine spezifische Todesursache feststellen konnte oder wollte, sondern nur allgemein "multiples Organversagen" konstatiert hat.

Unklar ist, wie hoch die Virenlast sein muss, um bei einem (Erst-)Kontakt mit dem Erreger infiziert zu werden. Unklar ist auch, wie hoch die spezielle Ansteckungsgefahr ist, die von verstorbenen Corona-Trägern ausgeht. Das Virus kann normalerweise nur Stunden, unter bestimmten Bedingungen zwei bis drei Tage außerhalb eines Wirtsorganismus auf irgendwelchen glatten Oberflächen aus Kunststoff oder Edelstahl überleben:

Unter Laborbedingungen konnte nachgewiesen werden, dass verdünntes Sputum und verdünnter Stuhl mindestens 72 Stunden lang eine niedrige Infektiosität aufweisen. Auf Flächen unterschiedlicher Materialien konnte eine Infektionsfähigkeit des Virus nach rund 72 bis 96 Stunden nachgewiesen werden. Die Infektiosität nimmt bei Raumtemperatur nach rund zwei Stunden ab. Das Virus wird durch Erhitzen über 56 Grad für mindestens eine halbe Stunde sowie durch 60-minütige UV-Strahlung vollständig inaktiviert.

Wikipedia

Dies gilt aber möglicherweise nicht für die "Überlebenswahrscheinlichkeit" der Viren innerhalb kontaminierter Leichname: So teilte die Gerichtsmedizin der Stadt Dublin (Irland) der Irischen Vereinigung der Bestattungsunternehmen (Irish Association of Funeral Directors - IAFD) mit:

Das Coronavirus kann noch mehrere Tage nach dem Tod in einem Menschen überleben. Bis es bindende Regelungen gibt, empfehlen wir den Bestattern dringend, folgende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:
1. Keine Trauerfeiern mit Aufbahren, wenn der Tote an Covid-19 gestorben ist. Es wird dringend empfohlen, die Zeremonien für einen späteren Zeitpunkt zu organisieren.
2. Tote sollen so schnell wie irgend möglich begraben werden, am sichersten ist die Feuerbestattung.
3. Leichenwäscher sollen ganz besonders darauf achten, dass sie Schutzkleidung tragen, wenn sie Tote für die Beerdigung vorbereiten.

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Dazu erklärte der irische Leichenbestatter Keith Massey aus Dublin: "Oft befindet sich noch Luft in der Lunge, wenn jemand stirbt. Wenn man den Toten bewegt, strömt die Luft aus. Und da wir noch nicht wissen, wie lange das Virus in der Lunge überleben kann, muss man jetzt erst einmal Vorsicht walten lassen."

Schutzmaßnahmen für Bestatter

Mit dem Tod beginnt der Verwesungsprozess. Die dabei freiwerdenden toxischen Ptomaine stellen für einen Angehörigen oder Bestatter aber keine Gesundheitsgefahr dar. Der tote Mensch wird durch die Bakterien, mit denen er sein Leben lang in Symbiose gelebt hat, langsam zersetzt. Dass der Leichnam von irgendwelchen Würmern zerfressen würde, ist dummer Volksglaube.

Ist jedoch ein Mensch an einer ansteckenden Krankheit gestorben, so muss dies auf dem "Totenschein" und nochmals auf einem gesonderten "Meldeformular Meldepflichtige Krankheit" vom Arzt vermerkt werden. Die neue Seuche Covid-19 fällt dabei unter die Sammelkategorie "Bedrohliche Andere Krankheit". In der Regel versterben solche Patienten im Krankenhaus. Wenn der beauftragte Bestatter die Schlüssel zur Leichenhalle beim Pförtner abholt, muss dieser gegebenenfalls den Bestatter auf die Ansteckungsgefahr (Tbc, Hepatitis, etc.) hinweisen. Allerdings wird dies vom Krankenhauspersonal nicht immer eingehalten und so bleibt für den Bestatter, wenn er nicht schon vorab durch die Angehörigen informiert wurde, ein Restrisiko. Über solche "betriebsbedingte" Unfälle und Todesfälle im Bestattungsgewerbe gibt es anscheinend keine brauchbare Statistik.

Für Leichenbestatter gilt grundsätzlich, dass Leichen so wenig wie möglich bewegt werden. Seit den siebziger Jahren tragen die Bestatter beim so genannten "Einsargen" als minimale Hygienemaßnahme Einweg-Schutzhandschuhe. Angesichts des aktuellen Aufkommens kontaminierte Leichen gelten für die Einsargung verschärfte Vorschriften.

So wie medizinisches Personal beim Umgang mit Infizierten für ihren Selbstschutz durch Anlegung von ABC-Schutzkleidung zu sorgen haben, müssen Bestatter für den Umgang mit kontaminieren Leichen dieselben Schutzmaßnahmen treffen. Dazu müssen sie sich Infektionsschutzsets für den einmaligen Gebrauch auf dem "freien" Markt zu überhöhten Preisen besorgen und konkurrieren dabei mit Ärzten und Krankenschwestern. Ein Teil der Bestatter wird leer ausgegangen sein und sollte daher auf die Bestattung von Corona-Toten verzichten.

Eine solche "Persönliche Schutzausrüstung" (PSA) besteht aus folgenden Artikeln: ABC-Schutzanzüge (Overall mit Kopfhaube und integrierten Füsslingen), Kunststoff-Schutzbrille, Feinstaub-Maske (FFP) gemäß EN 149, Einweghandschuhe aus Latex, Nitril oder Vinyl gemäß DIN EN 455-1 und Schuhüberzieher aus einer Plastikfolie.

Entscheidend für die Schutzfunktion sind die handelsüblichen Halbmasken, die auch ungeübten Atemschutzträgern einen sicheren Gebrauch ermöglichen. So soll das neuartige, kugelförmige "Coronachen" nur eine Größe von 125 Millionstel Millimeter haben:

Atemschutzmasken schützen vor lungengängigem Staub, Rauch und Flüssigkeitsnebel (Aerosol), nicht aber vor Dampf und Gas. Das Klassifizierungssystem unterteilt sich in drei FFP Klassen, das Kürzel FFP steht dabei für "filtering face piece". Eine Atemschutzmaske bedeckt Nase und Mund und setzt sich zusammen aus verschiedenen Filtermaterialien und der Maske selbst. Vorgeschrieben sind sie an Arbeitsplätzen, an denen der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) überschritten wird. (…)

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 eignen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden. Sie müssen mindestens 94% der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen und dürfen eingesetzt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert höchstens die 10-fache Konzentration erreicht. (…)

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP3 bieten den größtmöglichen Schutz vor Atemluftbelastung. Mit einer Gesamtleckage von maximal 5% und einem erforderlichen Schutz von mindestens 99% vor Partikeln bis zu einer Größe von 0,6 μm sind sie dazu in der Lage, giftige, krebserregende und radioaktive Partikel zu filtern. Diese Atemschutzmasken sind einsetzbar in Arbeitsumgebungen, in denen der Arbeitsplatzgrenzwert bis zum 30-fachen des branchenspezifischen Wertes überschritten wird. Verwendet werden sie beispielsweise in der chemischen Industrie.

Uvex-Safety

Allerdings weist das Robert-Koch-Institut (RKI) zu Recht daraufhin: "Der Tragekomfort wird durch die reduzierte Atemfähigkeit deutlich eingeschränkt." Ungeübte Leichenbestatter, die im Normalleben Brillenträger sind, werden schon bald erfahren, welche Folgen es hat, wenn man seine Schutzkleidung nicht ordnungsgemäß angelegt hat. Auch müssen sich viele Bestatter jetzt entscheiden - Bartträger oder Maskenträger. So ist es überlebenswichtig, die Maske richtig anzulegen bzw. abzusetzen. Aufgrund der Permeabilität des Materials müssen zwei Paar Einweghandschuhe übereinander getragen werden, eventuell mit einem Inlet aus Baumwolle.

Es stellt sich die Frage, wie lange eine solche Einweg-Halbmaske getragen werden kann oder sollte. Das RKI empfiehlt das Tragen einer FFP-3-Maske nichtssagend für "einen zeitlich begrenzten Zeitraum". So gibt es auf diese Frage zwei Antworten - eine sachgerechte und eine praktische: Am besten trägt man eine solche Papiermaske rund eine halbe Stunde, da durch das Durchfechten des Gewebes die Schutzfunktion langsam verloren geht und das Ein- und Ausatmen möglicherweise erschöpfend schwer fällt; in der Praxis wird man die Halbmaske i. d. R. bis zu zwei Stunden tragen. FFP-Masken sind Wegwerfartikel und sollten nicht wiederverwendet werden:

Zudem zählen FFP-Masken in der Regel zu den Einmalprodukten und gehören nach dem Absetzen (Händedesinfektion!) in einen verschließbaren Beutel und schließlich in den Hausmüll. Eine Wiederverwendung erhöht laut Haamann (gemeint ist Dr. Frank Haamann von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, G. P.) das Infektionsrisiko, und auch das Atmen kann auf Grund verstopfter Poren (Kondenswasseransammlung) erschwert sein.

Pharmazeutische Zeitung

Daher wird der Vertreter vom Gesundheitsamt nach einer Einbettung auffordern, die Einwegmaske idealer Weise als biologischen Sondermüll zu entsorgen, schließlich muss sich der Behördenvertreter nicht um Nachschub kümmern. Da es aber in der Praxis einen Mangel an FFP-Halbmasken gibt, sollte man seine Maske langsam trocknen lassen und erst dann entsorgen, wenn man Ersatz beschafft hat. Andernfalls müssten die Bestatter auf die Bestattung infizierter Verstorbener gänzlich einstellen.

Für den ABC-Bereich gilt, man kann seinen Schutzanzug zwar weitgehend selbst anlegen, aber es ist strikt verboten, ihn selbst auszuziehen, weil dies unvermeidlich dazu führen würde, dass man sich kontaminiert. In der Regel machen dies ein oder zwei andere Personen, die selbst wiederum Schutzkleidung tragen. Nach einem Einsatz wird der Betreffende langsam entkleidet, indem man die Klebebänder vorsichtig abreißt, den Reisverschluss öffnet und den Overall langsam herunterrollt. Nach Gebrauch sind die Utensilien in einem Plastikbeutel zu entsorgen, der am besten doppelt verschlossen wird. Es reicht also nicht, sich einfach ein Set Spezialkleidung zu besorgen und überstreifen, man muss auch wissen, wie man damit umzugehen hat.

Es wäre hilfreich, wenn der Vertreter des Gesundheitsamtes bei einer Einsargung nicht nur seine Aufsicht derart ausübt, dass er in der Gegend rumsteht und einen intelligenten Eindruck macht, sondern indem er - z. B. bei der Ein- und Auskleidung - unterstützend eingreift. Allerdings darf man hier nicht allzu viel Sachkenntnis unterstellen. Angesichts des prekären Personalsituation und Arbeitsbelastung der Gesundheitsämter muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem vermeintlichen Vertreter vom Gesundheitsamt lediglich um einen Angestellten des Jugend- oder Sozialamtes handelt, der zur Amtshilfe abgestellt wurde. Überwachung und Kontrolle durch eine unqualifizierte Kraft macht aber keinen Sinn.

Wichtig ist, dass der Träger der Funktionsfähigkeit seiner Schutzkleidung vertraut und vertrauen kann. Vor zehn Jahren hatte der Bund für die Feuerwehren und ABC-Dienste "Infektionsschutz-Sets" bestellt, die von den ABCisten abgelehnt wurden, da sie dem allzu dünnen Overall nicht vertrauten. Die Anzüge wurden dann nur noch zu Üb-Zwecken eingesetzt und schließlich ausgemustert.

Als zusätzlichen Schutz können die Leichname mit Desinfektionslösungen besprüht werden. Früher benutzte man Formalin, allerdings hat sich diese Chemikalie als krebserregend herausgestellt und wird daher schon lange nicht mehr eingesetzt. Im aktuellen Seuchenfall wird z. B. das Produkt "Incidin" empfohlen.

Gesetzliche Vorschriften

Das Beerdigen von Toten ist eine ernste Angelegenheit und so unterliegt das Bestattungsgewerbe zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen: Das "Bestattungsgesetz" (BesttG) mit seinen "Änderungsgesetzen" (BesttGÄndG), der "Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes" (DVOBesttG oder BestattGDV), die "Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes" (BestattGDVÄndV) und schließlich die "Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes und der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung" (BestattGDVÄndeV) vom 20. Juli 2014 usw..

Gesetzliche Vorschriften zum Umgang mit infektiösen Leichen gibt es kaum: Das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen" (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in der aktuellen Fassung vom 10. Februar 2020 regelt lediglich die Kompetenzen von Amtsärzten.

"§ 25 Ermittlungen
(1) Ergibt sich oder ist anzunehmen, dass jemand krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist oder dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so stellt das Gesundheitsamt die erforderlichen Ermittlungen an, insbesondere über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit. (…)
(4) Den Ärzten des Gesundheitsamtes und dessen ärztlichen Beauftragten ist vom Gewahrsamsinhaber die Untersuchung der in Absatz 1 genannten Verstorbenen zu gestatten. Die zuständige Behörde kann gegenüber dem Gewahrsamsinhaber die innere Leichenschau anordnen, wenn dies vom Gesundheitsamt für erforderlich gehalten wird. (…)
§ 26 Teilnahme des behandelnden Arztes
Der behandelnde Arzt ist berechtigt, mit Zustimmung des Patienten an den Untersuchungen nach § 25 sowie an der inneren Leichenschau teilzunehmen.
§ 27 Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes (…)
(6) Steht auf Grund von Tatsachen fest oder besteht der Verdacht, dass jemand, der an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt oder mit einem meldepflichtigen Krankheitserreger infiziert ist, oder dass ein Verstorbener, der an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt oder mit einem meldepflichtigen Krankheitserreger infiziert war, nach dem vermuteten Zeitpunkt der Infektion Blut-, Organ-, Gewebe- oder Zellspender war, so hat das Gesundheitsamt, wenn es sich dabei um eine durch Blut, Blutprodukte, Organe, Gewebe oder Zellen übertragbare Krankheit oder Infektion handelt, die zuständigen Behörden von Bund und Ländern unverzüglich über den Befund oder Verdacht zu unterrichten. Es meldet dabei die ihm bekannt gewordenen Sachverhalte. Nach den Sätzen 1 und 2 hat es bei Spendern vermittlungspflichtiger Organe (§ 1a Nummer 2 des Transplantationsgesetzes) auch die nach § 11 des Transplantationsgesetzes errichtete oder bestimmte Koordinierungsstelle zu unterrichten, bei sonstigen Organ-, Gewebe- oder Zellspendern nach den Vorschriften des Transplantationsgesetzes die Einrichtung der medizinischen Versorgung, in der das Organ, das Gewebe oder die Zelle übertragen wurde oder übertragen werden soll, und die Gewebeeinrichtung, die das Gewebe oder die Zelle entnommen hat.
§ 28 Schutzmaßnahmen
(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.

Infektionsschutzgesetz

Angesichts des aktuellen Seuchengeschehens erhielten die deutschen Leichenbestatter behördliche Anweisungen durch die kommunalen Gesundheitsämter, die den adäquaten Umgang mit kontaminierten Leichen regeln und die behördliche Aufsicht durch die Gesundheitsämter sicherstellen sollen. Zunächst waren dies nur allgemeine Warnhinweise, dass die Bestatter im Umgang mit Covid-19-Opfern Vorsicht walten lassen sollten, nun werden die Anordnungen genauer und schärfer.

Friedhofszwang

In der Bundesrepublik gibt es rund 30.000 Friedhöfe. So besteht bei Beerdigungen noch immer der Friedhofszwang. Zur Begründung heißt es bei "Wikipedia":

Neben der kultisch-rituellen Funktion übernehmen Friedhöfe weitere Aufgaben: So dienen sie in vielen Gesellschaften der öffentlichen Hygiene, da die Beerdigung in öffentlich geregeltem Rahmen und an hierzu vorgesehenen Orten der Ausbreitung von Seuchen und der Belastung des Grundwassers vorbeugt. Aus diesem Grund hat sich in Deutschland der Friedhofszwang entwickelt. Durch die Vorschrift Menschen und deren Asche nur auf Friedhöfen beizusetzen wurden anfänglich hygienische Standards erfüllt. Eine Ausnahme hiervon bildete lange Zeit die Seebestattung von Urnen und Sonderregelungen in einigen Bundesländern. So finden sich zunehmend Alternativen zu Bestattungen auf gesondert eingerichteten Gebieten. (…) Insbesondere in Zeiten erhöhter Sterblichkeit (infolge von Seuchen, Hungersnöten, Kriegen) gerieten die Kirchhöfe schnell an ihre Kapazitätsgrenze, (…). Eine alternative Form ist die Bestattung außerhalb der pietätsbefangenen Fläche in besonders gewidmeten Begräbniswäldern. Hier wird die Asche der Verstorbenen im Wurzelbereich von Einzel-, Gruppen- oder Familienbäumen beigesetzt. Diese Art der Bestattung wird den veränderten Bestattungswünschen vieler Menschen nach einer pflegefreien, naturbelassenen Ruhestätte außerhalb der normalen "Trauerflächen" gerecht.

Wikipedia

In der Regel wird ein Grab vom städtischen oder kirchlichen Friedhofseigentümer für 25 Jahre gepachtet, eine Verlängerung ist möglich.

Beerdigungen in Zeiten der Seuche

Die Teilnehmerzahl von privaten oder öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen oder offenen Räumen soll begrenzt werden. In den letzten Tagen konnte man erleben, wie schnell die Obergrenze der erlaubten Teilnehmer absank: 1000, 300, 100, 25. Mancherorts wird bereits jede Zusammenkunft von 5 oder 6 Freunden wie ein Treffen einer terroristischen Vereinigung gebrandmarkt. "Veranstaltungen" in diesem Sinne sind auch Beerdigungen mit dem anschließenden "Leichenschmaus", um die Verwandten, die oft eine lange Anreise hatten, zu verköstigen.

Die so genannten "Deutsche Friedhofsgesellchaft" in Dachsenhausen hat angeordnet, dass auf ihren 14 Partner-Friedhöfen (Bad Feilnbach-Derndorf, Bad Münstereifel, Bornheim. Braubach, Dachsenhausen, Eitorf, Essen, Horrweiler, Mittelreidenbach, Neidenbach, Wingst-Geestberg und Zell an der Mosel) ab dem 18. März alle Beerdigungen "still" stattfinden müssen, d. h., ohne Trauergemeinde. Dies gilt für alle Sterbefälle:

Angesichts der neusten Risikoeinschätzung zum Coronavirus wird die Deutsche Friedhofsgesellschaft auf ihren 14 Partnerfriedhöfen ab Mittwoch dem 18. März 2020 keine Bestattungen mit Angehörigen durchführen. "Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, weil während Beisetzungen oft die körperliche Nähe gesucht wird und zudem meist viele ältere Personen teilnehmen", so Karl-Heinz Könsgen, Geschäftsführer der Deutschen Friedhofsgesellschaft. Angehörige haben nun die Möglichkeit, entweder die stille Beisetzung vornehmen zu lassen, also eine Bestattung ohne Teilnahme von Angehörigen. Die Hinterbliebenen können sich aber auch dafür entscheiden, bis Ende April zu warten. Dann wird eine neue Risikoeinschätzung vorgenommen.

Deutsche Friedhofsgesellchaft

Darüber hinaus hat das Erzbistum München und Freising einen Krisenstab eingerichtet, der die laufende Infektionslage beurteilt und entscheidet, welche Konsequenzen für das kirchliche Leben zu ziehen sind: "Beerdigungen müssen natürlich stattfinden", hieß es in einer Mitteilung der Geistlichkeit. Probleme mache aber die Krankensalbung. Mittlerweile sind wohl die meisten "Gottesdienste" verboten und Beerdigungen nur noch dann erlaubt, wenn nicht allzu viele dem Toten das letzte, ehrenvolle Geleit gewähren wollen.

Auch in der benachbarten Erzdiözese Salzburg (Österreich) finden keine Gottesdienste mit über 100 Personen (indoor) oder über 500 Personen (outdoor) mehr statt. Zwar sollen Beerdigungen weiterhin möglich sein, allerdings nur mit den direkten Verwandten und Angehörigen. Von Beileidsbekundungen mit Handschlag solle dabei abgesehen werden.

Die Stadtverwaltung von Luzern (Schweiz) teilte am 5. März 2020 mit, an Beerdigungen dürften fortan keine Personen mehr teilnehmen, die sich in den vorvergangenen 14 Tagen in China, Hongkong, Südkorea, Iran, Norditalien oder Singapur aufgehalten hätten. Wenn eine Person diese Anordnungen nicht befolge, werde diese "zwangsweise mithilfe der Polizei durchgesetzt". Ein Verstoß gegen diese Anordnung sei strafbar.

Wenn Cafés, Restaurants, Geschäfte, Sportstätten und Messehallen geschlossen werden und das gesellschaftliche Leben zum Erliegen kommt, sollten dann nicht wenigstens die Friedhöfe offenbleiben, schließlich dienen sie in zweiter Funktion als Parkanlage? "Krise" ist, wenn auf den Friedhöfen mehr los ist, als in den Bars und Bordellen.

Eine Beerdigung mit geschlossenem Sarg und ohne Trauergemeinde - was bedeutet das? Der infizierte Großvater wird beim Krankenhauspförtner "abgegeben", kommt dann allein in die Quarantänestation, wohin man ihn weder begleiten noch ihn besuchen darf. Sollte die intensivmedizinische Behandlung nicht erfolgreich sein, verstirbt der Opa an Herz-, Lungen- oder multiplen Organversagen. Eine italienische Ärztin der Notaufnahme des San Carlo Borromeo-Krankenhauses bei Mailand beschrieb das Drama so:

Covid-19-Patienten kommen allein, weil keine Verwandten sie begleiten dürfen. Wenn sie sterben, dann spüren sie es, sie sind dabei ganz klar. Es ist, als würden sie ertrinken. Nur langsamer. So, dass sie alles mitbekommen.

Die Welt

Vom Ableben werden die Angehörigen anschließend informiert, die dann einen Bestatter ihres Vertrauens mit der Beerdigung beauftragen. Dieser erledigt seine Arbeit und bestattet den Verstorbenen auf dem nächsten Friedhof. Dort können dann die Angehörigen einen aufgewühlten Lehmhaufen als Grabstelle besichtigen. Dies ist kein pietätsvoller Abschied von einem geliebten Menschen.

Die italienischen Ärzte und Krankenschwestern sind mittlerweile mit ihren Nerven am Ende. Ihnen fehlt nicht nur die notwendige Apparatemedizin und nützliche Medikamente und das medizinische Personal, all ihre Therapieansätze scheitern. Niemand weiß, was kann man überhaupt noch machen. Der Bürgermeister von Bergamo, Giorgio Gori, brachte den Notstand auf folgende Formel:

Ich weiß von einigen Patienten, die komplizierte Vorerkrankungen hatten und nicht mehr beatmet wurden, um die Geräte für andere Infizierte zu nutzen. Leider ist das an mehreren Orten in der Lombardei passiert. Aber das ist, glaube ich, nicht die Regel.

Der Spiegel

Vorfälle im Ausland

Die italienischen Tageszeitungen bringen gleich seitenweise Todesanzeigen. In Zogno bei Bergamo (Italien) fallen täglich so viele Sterbefälle an, dass - aus Gründen des Lärmschutzes - nicht mehr für jeden einzelnen Verstorbenen die Totenglocke geläutet wird, sondern für alle an einem Tag Verstorbenen gemeinsam einmal am Tag.

Am 24. Februar 2020 wurde auf dem Friedhof "El Salvador" (Vitoria-Gasteiz, Spanien) ein Verstorbener beigesetzt. Einer der Trauergäste war aus Italien angereist. In der Folge haben sich in Haro in der Region Rioja (Spanien), sechzig bis achtzig Personen mit Corona infiziert. Wie viele der Trauergäste selbst mittlerweile an Covid-19 verstorben sind, wurde nicht bekannt.

In Iran ließ die Regierung nach dem Ausbruch der Corona-Seuche vorsorglich Grabfelder ausheben, die so großflächig sind, dass sie auch von Satelliten im Weltraum ausgemacht werden können, so auf dem Behesht-e Masoumeh-Friedhof beim Ghom.

Für das, was auf die Bevölkerung und ihre Bestatter zukommt, gab es in den letzten Jahrzehnten nichts Vergleichbares. Am Ende wird man die Zahl der Toten zusammenrechnen, und sei es nur für die historische Statistik oder medizinische Forschung. Egal ob man überleben oder sterben wird, die Bestatter leben mit der fatalistischen Gewissheit: Der Baum zu Deinem Sarg ist längst gepflanzt!