Dauersumpf NSU

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Im Zschäpe-Prozess und in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen wird weiter um die Wahrheit hinter der Mordserie gerungen

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Deutschland im Januar 2018. - Vor dem Oberlandesgericht in München fordert eine Anwältin der Nebenklage die Fortsetzung der Ermittlungen. Sie hatte entdeckt, dass eines der Mordopfer in Nürnberg einen Konflikt gehabt hatte mit einem Neonazi-Kriminellen aus der Stadt, der nicht nur die Angeklagten Wohlleben und Gerlach kannte, sondern auch Mundlos.

In Erfurt lädt der NSU-Untersuchungsausschuss von Thüringen drei Verfassungsschützer wieder aus, weil das Innenministerium sie nur in nicht-öffentlicher Sitzung befragen lassen will.

Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss von Brandenburg ergeben sich Hinweise, dass der V-Mann "Piatto", der Kontakt zum Umfeld des NSU gehabt hatte, möglicherweise früher als bisher bekannt für eine Verfassungsschutzbehörde tätig war.

Und in Stuttgart unternimmt der baden-württembergische Untersuchungsausschusses, der den Mord an der Polizistin Kiesewetter aufklären soll, einen ungewöhnlichen Schritt: Er versucht durch eigene Ermittlungen herauszufinden, was an den Spuren dran ist, die einen Zusammenhang mit der sogenannten Sauerland-Gruppe nahelegen. Mit zweifelhaftem Ergebnis.

München, Erfurt, Potsdam, Stuttgart - Schauplätze der Auseinandersetzung um die wahren Hintergründe des Skandals namens "NSU". Über sechs Jahre nach dem Auffliegen der Terrorgruppe kann von Aufklärung keine Rede sein und von Normalisierung erst Recht nicht. Der NSU-Skandal ist eine offene Wunde - oder treffender: ein tiefer werdender Sumpf. Der Grund dafür liegt im Verhalten derjenigen staatlichen Stellen, die eigentlich den gesetzlichen Auftrag haben, Verbrechen aufzuklären, aber das Gegenteil tun: Blockieren und vertuschen.

Schauplatz München: Seit einem halben Jahr Plädoyers

Es ist der 403. Sitzungstag und der 25. Tag der Plädoyers, die Ende Juli 2017 mit der Bundesanwaltschaft begonnen haben und Mitte November 2017 durch die Nebenklage fortgesetzt wurden, als die Opferanwältin Seda Basay-Yildiz in ihrem Schlussvortrag Erstaunliches kundtut:

Das Mordopfer Ismail Yasar war einige Zeit vorher von dem Nürnberger Neonazi Jürgen F. angegriffen und sein Imbiss so schwer beschädigt worden, dass F. zu einer einmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Basay-Yildiz hat nun herausgefunden, dass F. wahrscheinlich ein Kennverhältnis zu den jenaer Neonazis Ralf Wohlleben, Holger Gerlach, Stefan A. und Uwe Mundlos hatte, die selber mindestens in den 90er Jahren in Nürnberg waren.

Im Fall Simsek gibt es eine ähnliche Kette vom Trio über die Neonazi-Szene von Nürnberg zum Mordopfer.

Bisher war unklar, warum die NSU-Opfer ausgesucht worden waren. Doch mit dem Fall Yasar könnte sich das ändern, weil eine konkrete Motivlage sichtbar werden könnte - Rache und Bestrafung. Das wiederum eröffnet Rückschlüsse auf die gesamte Tätergruppierung und die mögliche Rolle des Trios Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe darin.

Waren sie Stellvertreter-Mörder, Auftragskiller gar? Und wenn ja, für wen? Wäre demnach die Benutzung der Ceska-Pistole, die bei allen neun Morden an den türkisch- und griechischstämmigen Männern eingesetzt wurde, so etwas wie der Beleg für die Ausführung des Auftrages gewesen?

Zu einem solchen möglichen Szenario passt, was die Anwältin weiter an Fakten und Umständen zusammentrug. Auch bei den übrigen Taten in Nürnberg, den zwei anderen Morden und dem Anschlag mittels einer Taschenlampenbombe, müssen die Täter, wenn sie nicht selber aus Nürnberg waren, so doch Unterstützung in der Stadt gehabt haben.

Doppelt missbraucht

Was Seda Basay-Yildiz darlegt, ist eindrucksvoll und vor allem gründlicher und logischer als das, was die Bundesanwaltschaft präsentierte. Die Nebenklageanwältin arbeitet mit demselben Material, das auch die Anklagebehörde besitzt. Auch sie hätte zu solchen Schlüssen kommen können. Doch ihre Ausführungen waren von einer hartnäckigen Oberflächlichkeit, wie jetzt entlarvt wird. Die Behörde nahm eine selektive Auswahl der Ermittlungsergebnisse vor, damit sie in ihre Drei-Täter-Theorie hinein passt.

"Es muss weiterermittelt werden", sagt die Anwältin, die die Familie des ersten Mordopfers Enver Simsek vertritt, am Ende ihres Plädoyers. Sie will das als Appell an das Gericht verstanden wissen. Sollte das dem nachkommen, würde es den Wiedereinstieg in die Beweisaufnahme bedeuten. Danach sieht es im Augenblick nicht aus.

Ein Teil der großen Medien, wie Spiegel und Süddeutsche Zeitung, verschweigt die Erkenntnisse, die Seda Basay-Yildiz im Gerichtssaal präsentiert. Dazu benutzen sie ausgerechnet die Rede ihres Mandanten Abdul Kerim Simsek, dem Sohn des Getöteten, der in ergreifender Weise schildert, was der Tod seine Vaters für die Familie bedeutete, und der am Ende die Entschuldigung des Angeklagten Carsten Schultze akzeptiert. Seinen Auftritt stellen sie in den Mittelpunkt.

Der Simsek-Sohn wird gleich doppelt missbraucht, denn selbst er wird nur selektiv zitiert. "Wir wollen hundertprozentige Transparenz", sagt Abdul Kerim nach Ende des Sitzungstages gegenüber Journalisten, "alle Akten müssen freigegeben werden, vor allem die des Verfassungsschutzes." Die Gerichtsreporterin der SZ steht dabei und hört es. In ihrer Zeitung liest man es nicht. Was nicht berichtet wird, hat nicht stattgefunden.

Am folgenden Tag kommt der Prozess erneut ins Stocken. Der Angeklagte Ralf Wohlleben hat Rückenschmerzen. Das Publikum muss den Saal verlassen, damit nicht-öffentlich darüber verhandelt werden kann. Die nächsten Plädoyers werden vertagt.

Schauplatz Untersuchungsausschuss Thüringen: Machtkampf mit dem Innenministerium

Am selben Tag geht in Erfurt die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses von Thüringen weiter. Und damit ein monatelanger Machtkampf mit dem Innenministerium. Drei Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) hat das Gremium als Zeugen geladen, Auswerter im Bereich Rechtsextremismus. Die Abgeordneten wollen ergründen, wie sehr die rechte Szene, aus der das NSU-Trio kam, mit dem Bereich OK (Organisierte Kriminalität) zusammenhing.

Doch das Innenministerium hat den Beamten nur erlaubt, in nicht-öffentlicher Sitzung auszusagen. Das hält der Ausschuss für witzlos, weil er dann auch in seinen öffentlichen Sitzungen Zeugen nicht mit dem konfrontieren könnte, was er in nicht-öffentlicher Sitzung erfahren hat. Seine Arbeit wäre blockiert, und die Öffentlichkeit wäre aus dem Ausschuss eliminiert.

Bis vor einem halben Jahr hatte man sich auf ein Verfahren geeinigt, nach dem schutzwürdige Zeugen anonym in einem besonderen Raum ohne Publikum vernommen werden. Die Befragung wurde live in den Sitzungssaal übertragen. Die Zeugen waren nicht zu sehen, aber zu hören.

Doch im August 2017 hat das Innenministerium (MIK - Ministerium für Inneres und Kommunales) dieses Verfahren aufgekündigt. Damals wollte der Ausschuss drei ehemalige LfV-Beamte hören. Auch ihnen erlaubte das MIK nur, nicht-öffentlich aufzutreten. Daraufhin schickte der Ausschuss die Zeugen wieder nach Hause. Nun im Januar 2018 das selbe Spiel. Die Landesregierung, immerhin aus den Farben Rot Rot Grün zusammengesetzt, versucht die Regeln eines Parlamentgremiums zu beeinflussen.

Gerade mal eine Handvoll Journalisten und Zuhörer verfolgt die Sitzung. Auf der Landtagswebseite stehen zwar die Termine, aber nicht die Zeugen.

Fall "Dienel - Menzel"

So wenig man vom Machtkampf um die VS-Zeugen erfährt, so wenig auch von der Auseinandersetzung um den Fall "Dienel - Menzel". Thomas Dienel war ein ehemaliger NPD-Funktionär und V-Mann des Verfassungsschutzes. Michael Menzel ist ein hoher Polizeibeamte, der in der NSU-Geschichte eine tragende Rolle spielt. In seinen Händen lagen die Ermittlungen nach dem Tod von Böhnhardt und Mundlos in Eisenach.

Im Juni 2001 hatte Dienel gegenüber zwei Kriminalpolizisten aus Weimar hochbrisante Aussagen gemacht: über gestohlene Computer aus dem Innenministerium, über Intrigen im Verfassungsschutz und Geschäftsleute, die in der rechtsextremen Szene Auftragskiller suchten.

Dienel hatte auch Kontakte in die jenaer Szene und kannte Tino Brandt vom Thüringer Heimatschutz. Die Kriminalbeamten fertigten von seiner Aussage ein Protokoll, das jener Michael Menzel am Tag darauf konfiszierte. Außerdem soll er die Löschung im Computersystem angeordnet haben.

Menzel bezeichnete das als Lüge. Er habe nie die Löschung des Dokuments angeordnet. Eingezogen habe er es, um es zu prüfen und die Staatsanwaltschaft Erfurt zu informieren. Dazu sei er von seinem Vorgesetzten, dem Leitenden Polizeidirektor Roland Richter, beauftragt worden. Der habe ihm eine Kopie des Protokolls überreicht und ihn nach Weimar geschickt, um das Original zu holen.

Im Untersuchungsausschuss erklärt jetzt Oberstaatsanwalt Rainer Kästner-Hängst, der mit dem Vorgang befasst war, damals im Jahr 2001 habe es kein Schreiben von Menzel an seine Behörde zu dem Dienel-Protokoll gegeben. Erst im März 2003, also fast zwei Jahre später, sei von Menzel ein Vermerk gekommen, in dem auf die Angaben Dienels Bezug genommen wird. Angeregt werde darin ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachtes der Verletzung eines Dienstgeheimnisses.

Dann folgt der Zeugenauftritt von Roland Richter, dem damaligen Menzel-Vorgesetzten, inzwischen im Ruhestand. Er will sich an gar nichts mehr erinnern können, weder an das Dienel-Protokoll noch an das Gespräch mit Menzel noch an die Überreichung der Protokoll-Kopie noch woher er das Papier eigentlich gehabt hatte.

Die Abgeordneten können es nicht glauben, geben dem Polizeidirektor im Ruhestand aber eine zweite Chance. Er soll sich aktenkundig machen und dann erneut als Zeuge erscheinen.

Schauplatz Untersuchungsausschuss Brandenburg: V-Mann "Piatto"

Auch in Potsdam setzt am selben Tag der NSU-Ausschuss von Brandenburg seine Arbeit fort. Im Juli 2016 konstituiert, kommt er nach eineinhalb Jahren nun zu einem seiner wichtigsten Beweisthemen: Die Rolle des Neonazis und V-Mannes Carsten Sz.

Sz. hatte, als er bereits V-Mann war, Kontakt zum unmittelbaren Umfeld des NSU-Trios in Chemnitz und war von dort beauftragt worden, Waffen zu besorgen. 1992 war er an einem Mordversuch an dem nigerianischen Asylsuchenden Steve E. beteiligt und wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Im Gefängnis soll er 1994 als V-Mann "Piatto" des Verfassungsschutzes von Brandenburg rekrutiert worden sein.

Christoph K., der Anwalt des Opfers Steve E., macht nun vor dem Ausschuss Aussagen, die den Verdacht bestärken, dass Sz. bereits vor 1994 Informant eines Dienstes gewesen ist. Möglicherweise in Berlin, wo Sz. herstammt oder beim Bundesamt für Verfassungsschutz. In Brandenburg wurden Quellen erst ab 1993 angeworben. Vor dem Oberlandesgericht in München hatte Sz. selber erklärt, er sei schon seit 1991 ein "Informant" gewesen. Sollte das stimmen, hätte er den Mordversuch an Steve E. als Mitarbeiter eines Dienstes begangen.

Jedenfalls erfuhr Carsten Sz. eine offizielle Sonderbehandlung. Nachdem er in Brandenburg Spitzel geworden war, kam er in den offenen Vollzug, absolvierte tagsüber ausgerechnet im 200 Kilometer entfernten Chemnitz und ausgerechnet in einem rechten Devotionalienladen ein Praktikum, zu dem ihn seine V-Mann-Führer hin- und zurückchauffierten. Einer von ihnen ist heute der Verfassungsschutzpräsident von Sachsen.

"Piatto" hatte im Knast Handy und Computer, konnte ein rechtsradikales Fanzine herstellen und laute rechtsradikale Musik hören. Alles Dinge, die eigentlich nicht erlaubt waren, wie der damalige Abteilungsleiter für den offenen Vollzug in der JVA Brandenburg, Gerhard K., nun im Ausschuss erklärt. Doch er will nichts davon gewusst haben. Auch nicht, dass Sz. V-Mann war und regelmäßig Besuch von einem VS-Beamten bekam. Die Abgeordneten wollen dem Zeugen, der zu DDR-Zeiten unter anderem stellvertretender Leiter der U-Haftanstalt in Frankfurt/Oder war und damit zur Nomenklatur des Systems gehörte, nicht so recht folgen und vereidigen ihn am Ende.

Wie es aussieht, hat der Verfassungsschutz die Regeln in der Haftanstalt bestimmt. Doch das geht nicht ohne Mitarbeit der Anstaltsleitung. Wer also hat mit dem Dienst kooperiert und ihm das erlaubt? Eine Antwort bekommt der Ausschuss aber auch vom damaligen JVA-Leiter Wolfgang H. und seinem Stellvertreter Kurt E., beide inzwischen Ruheständler, nicht. Auch sie wollen nichts von den VS-Aktivitäten in ihrem Haus gewusst haben.

Dummerweise liegen den Abgeordneten Akten vor, die das Gegenteil belegen. Aus einem Vermerk von 1997 geht hervor, dass der VS-Beamte Gordian Meyer-Plath, der heutige VS-Chef in Sachsen, samt Kollege bei den Anstaltsleitern H. und E. vorstellig wurden, um zu erreichen, dass die verschärfte Postkontrolle gegenüber Sz. aufgehoben werde. H. und E. sagen auch dazu: Nicht bekannt. Beide verneinen sogar, während ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit auch nur einen Kontakt zum Verfassungsschutz gehabt zu haben.

Doch die Abgeordneten wissen mehr: "Wie kommt es, dass der Verfassungsschutz Sie, Herr E., als 'Vertrauensmann' in der JVA bezeichnete?", fragen sie. Der Angesprochene kann sich das nicht erklären. Eine VS-Quelle ganz oben in der JVA-Leitung?

Die beiden Zeugen bewegen sich auf dünnem Eis. Auch dieser Ausschuss gibt ihnen eine zweite Chance und rettet sie womöglich vor einem Meineid. Ihre Vernehmung wird abgebrochen, sie sollen sich gezielt vorbereiten und im Februar erneut erscheinen. Zugleich wird ihnen mitgeteilt, dass sie dann auch vereidigt werden.

Der dritte JVA-Leiter zu "Piattos" Zeiten, Bernd R., ist gleich gar nicht vor dem Ausschuss erschienen. Er will seine Zeugenladung lediglich als "Mitteilung" verstanden haben.

Schauplatz Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg: Rätsel Polizistenmord

Was geschah am 25. April 2007 in Heilbronn, als die Polizistin Michèle Kiesewetter erschossen und ihr Kollege Martin Arnold schwer verletzt wurde? Dieser Frage geht ebenfalls im Januar 2018 der NSU-Ausschuss in Stuttgart weiter nach, wie in Sachsen und Thüringen der mittlerweile zweite.

Er muss sich dabei mit einem Sachverhalt auseinandersetzen, den er eigentlich gar nicht behandeln wollte: Spuren, die zur terroristischen Sauerland-Gruppe führen und die wahrscheinliche Anwesenheit von FBI-Agenten während des Anschlages. Sollte dort - zeitgleich - ein Waffendeal ablaufen?

Für das Szenario spricht einmal ein interner Schriftwechsel zwischen Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abschirmdienst und Bundesanwaltschaft über ein Gesprächsangebot amerikanischer Stellen, das die deutschen Stellen aber ablehnten. Und zum zweiten sprechen auch zwei Telefon-Kreuztreffer am Tattag und Tatort dafür. Eine Telefonnummer war 2007 vom BKA bei den Ermittlungen zur Sauerland-Gruppe registriert worden, die andere 2003 bei einem anderen Ermittlungsverfahren zu islamistischen Terroristen. Mehrere Medien haben darüber berichtet.

In der Winterpause hat der Ausschuss Ungewöhnliches angestellt: Er hat selber ermittelt. Etwas, was er ansonsten bei jeder passenden Gelegenheit verneint: "Wir sind kein Ermittlungsausschuss", hat der Vorsitzende wiederholt erklärt, wenn er gefragt wurde, warum das Gremium bestimmten Spuren nicht selber nachgehe.

Nun hat er doch ermittelt. Das BKA hatte festgestellt, dass die Telefonnummer aus dem Sauerlandverfahren seit Dezember 2007 einer Textilfirma in Ulm zugewiesen war. Wem sie im April 2007 gehörte, als der Mord in Heilbronn begangen wurde, habe das BKA nicht mehr ermitteln können. Doch das gelang wundersamer Weise nun dem Ausschuss. Er fragte bei dem Unternehmen nach und erfuhr, dass es den Anschluss seit November 2005 nutze.

Warum diese einfache Auskunft nicht das BKA selber erfragen konnte, ist einigermaßen rätselhaft. So rätselhaft, wie die Schlussfolgerung, die der Ausschuss nun zieht: "Eine Verbindung zur sogenannten Sauerland-Gruppe kann ausgeschlossen werden", heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung.

Warum allerdings diese Verbindung ausgerechnet dann erledigt sein soll, als sie identifiziert ist, erschließt sich nur schwer. Denn nun müsste erst recht weiter ermittelt werden: Wer benutzte die Nummer am Tattag? Warum war die Person auf der Theresienwiese in Heilbronn? Und wie kam das BKA dazu, die Nummer im Sauerland-Verfahren als relevant einzustufen? Denn das bleibt sie, selbst wenn der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) versucht abzuwiegeln: "Aus welchem Grund der Anschluss in den Sauerland-Ermittlungen erfasst worden war, konnte nicht mehr nachvollzogen werden."

Fraglich ist, warum der Ausschuss überhaupt diese Telefonermittlung vornahm und sie nicht dem BKA als zuständige Ermittlungsbehörde im Fall NSU überließ. Sollte das Ergebnis aus den Akten rausgehalten werden, um nicht offiziell weiterermitteln zu müssen und hat man deshalb den Ausschuss auf die Spur gesetzt?

Im NSU-Prozess in München hat der Anwalt des schwer verletzten Polizisten in seinem Plädoyer die Funkzellen-Spur explizit angesprochen. Walter Martinek kritisierte, dass die sogenannten "Quertreffer" unter anderem zum Verfahren gegen die Sauerlandgruppe, aus der Ermittlungsakte nicht zu entnehmen seien. Weiter führt der Nebenklageanwalt aus und macht dabei deutlich, dass er explizit auch im Namen seines Mandanten spricht:

Vollends unverständlich wird dies für uns, wenn man berücksichtigt, dass es von Seiten amerikanischer Geheimdienste ein Gesprächs- und Informationsangebot zu eigenen Erkenntnissen in Bezug auf die Tat von Heilbronn gegenüber deutschen Diensten und dem BKA gab, das von diesen aber rundweg abgelehnt wurde. (...) Die Tatsache, dass dieser Vorgang von Seiten der Behörden offiziell als nicht existent bezeichnet wurde - und möglicherweise immer noch wird - macht die Situation für uns noch dubioser.

(Walter Martinek)

Martinek kritisierte in seinem Plädoyer auch den Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg für dessen oberflächliche und opportunistische Arbeit und sagte wörtlich:

Auch das ist es, was bei mir und meinem Mandanten nicht nur Fassungslosigkeit, sondern auch Zweifel an der Art und Weise der Aufklärung, also letztlich der Ermittlungen, hinterlässt.

(Walter Martinek)

Walter Martinek hielt sein Plädoyer vor dem OLG in München am 13. Dezember 2017. Wann Wolfgang Drexler seine "Ermittlungen" in Sachen Telefonnummer gegenüber der ulmer Firma unternahm, ist unbekannt. Seine Presseerklärung datiert vom 19. Dezember 2017. War das Vorgehen eine Reaktion auf das Plädoyer des Anwaltes von Arnold?

Trotz allem gilt die Erkenntnis: Lieber ein schlechter Ausschuss als gar kein Ausschuss. Immerhin sind die Ausschüsse offene Schauplätze der politischen Auseinandersetzung um den NSU-Sumpf. Weitere Ausschüsse wären nötig: Unter anderem in Berlin, wo zwei Kader der rechtsextremen Organisation Blood and Honour als V-Personen geführt wurden. Und in Bayern, dem Bundesland mit fünf NSU-Morden, müsste längst ein zweiter Ausschuss folgen. Das belegen nicht zuletzt die Ausführungen der Opferanwältin Seda Basay-Yildiz. 1