Deine Arbeit ist doch nichts wert
Hausmeisterschnitte und Babysitten. Die Verachtung hinter dem solidarischen Grundeinkommen, Teil 2
Zu Teil 1: Die Kur für das selbstverursachte Problem
Die Löhne bitte immer weiter senken
Schon gegenüber den erst auf "nur wer arbeitet, soll auch essen" geprägten (Langzeit)arbeitslosen zeugt die Idee des "solidarischen Grundeinkommens" von Verachtung, doch diese ist nicht nur auf dieses Klientel beschränkt. Vielmehr wird auch der Wert der Erwerbstätigkeit an sich weiter nach Unten verschoben. Der von Gerhard Schröder bereits vielgepriesene Niedriglohnsektor wird so dem Götzen der Wettbewerbsfähigkeit weiterhin als Opfergabe dargeboten.
Wer nun als Erwerbstätiger mit einem noch auskömmlichen Einkommen in den Chor des "nur wer arbeitet ..." einstimmt, der muss sich den Vorwurf der Kurzsichtigkeit oder der Verblendung gefallen lassen. Sicher gelingt es einigen noch weiterhin, sich einzureden, dass ihre Arbeitsplätze ja nie in Gefahr sein werden. Doch es stellt sich die Frage, wer durch das weitere Ersetzen von auskömmlich bezahlten Arbeitsplätzen durch solche, die von dem Heer der zur Aufnahme gezwungenen Arbeits"losen" besetzt werden, langfristig profitieren wird.
Sich damit zu rühmen, wie es einst Gerhard Schröder tat, dass ein Niedriglohnsektor entstanden ist, ist nur dann wirklich nachvollziehbar, wenn die Absenkung der Lohnnebenkosten für die Arbeit"geber" als ruhmreiche Tat zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit gefeiert wird. Das jedoch ist nur dann sinnig, wenn ausgeblendet wird, dass eine solche Idee natürlich zu einer Abwärtsspirale führen wird, da es immer noch Länder geben wird, die noch geringere Lohnnebenkosten aufweisen (das wenig erfolgreiche Modell "Callcenter im Ausland" lässt grüßen).
Dabei ist wichtig zu sehen, dass weitere Aspekte, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen könnten, in diese Gleichung nicht einmal einfließen (hier sei einmal beispielhaft die Qualität genannt). Eine ähnliche Entwicklung kann zurzeit beim Datenschutz beobachtet werden, wenn Deutschlands (noch) hohe Datenschutzstandards nicht etwa als etwas Positives angesehen werden, die zum Alleinstellungsmerkmal werden könnten, sondern vielmehr als Hindernis.
Diejenigen, die im ALG-II-Bezug stehen, werden zur steten Konkurrenz und zum Schreckensbild für jene, die noch einer auskömmlichen Erwerbstätigkeit nachgehen und stets fürchten, sollten sie bestimmte Ansprüche anmelden oder gar als Querulant gelten, sich denjenigen anschließen zu müssen, auf die sie nun teilweise noch herabsehen. ALG II wirkt insofern nicht nur auf die (Langzeit)arbeitslosen, sondern auch gleichzeitig auf alle anderen, es ist eine permanente Drohkulisse.
Ein Spaziergang im Park
In einigen Parks oder Wäldern finden sich, genau wie auch in Grünanlagen rund um Wohnungen, vermehrt Gehölze und Bäume mit dem sogenannten "Hausmeisterschnitt". Dieser Schnitt, auch Bubikopfschnitt genannt, ist ein Baum- bzw. Strauchschnitt der durch ungeschultes Personal ausgeführt wird. Dabei wird schlicht alles ab einer gewissen Wuchshöhe gerade abgeschnitten, auf eine strauch- bzw. baumtypische Form wird kein Wert mehr gelegt. Auch im Bereich der Walderhaltung kann wenig fachgerechte Hilfe zu Problemen führen, beispielsweise wenn durch das Entfernen von Totholz nicht nur der Tierbestand, sondern auch der Boden an sich gefährdet werden.
Da aber gerade im Bereich Landschaftsgestaltung und Landschaftsbau oft seitens der Kommunen gespart wird, übernehmen zahlreiche Menschen diese Tätigkeiten, die letztendlich nicht über Fachkenntnisse verfügen. Zusätzlich ergibt sich für manchen die Situation, dass er wegen der Einsparungen seine Erwerbstätigkeit im Bereich Landschaftsgärtnerei verliert, um dann nach einigen Jahren spätestens im Zuge einer "Maßnahme" zu eben jenem eingeteilt wird, was er einst noch mit einem fairen Gehalt verband. Dass die Bereitschaft, sich dann ebenso einzubringen wie früher zu den Erwerbstätigkeitszeiten, eher schwindet, ist nachvollziehbar.
Die Kommunen, die auf "sparen, sparen, sparen" setzen, setzen also den Wert eines fachgerecht gepflegten Parks beispielsweise immer niedriger an. Es reicht, wenn Zwangsverpflichtete sich roh über die Bäume und Sträucher hermachen.
Nun mag der eine oder andere einen solchen Park auch als eher wenig wichtig ansehen, deutlicher wird aber die Entwertung der Tätigkeiten, wenn das "solidarische Grundeinkommen", das Hubertus Heil anspricht, einmal genauer hinsichtlich der beispielhaft genannten Tätigkeiten abgeklopft wird. (Unter dem solidarischen Grundeinkommen soll der Mindestlohn verstanden werden, der an die Erwerbstätigen im "sozialen Arbeitsmarkt" gezahlt wird. Die Unternehmen, die dies anbieten, sollen hierbei vom "Staat" gefördert werden - keine wirklich neue Idee, dies sei nur nebenher angemerkt. Eine Verdrängung von bisher höher entlohnten Tätigkeiten soll natürlich nicht stattfinden, eine Entwertung also vermieden werden.)
Hubertus Heil, der hier noch weiter geht als Michael Müller (SPD), der das solidarische Grundeinkommen lediglich auf gemeinnützige Arbeit beschränkt sehen will, hat eine exemplarische Liste von Tätigkeiten parat, die auf diese Weise erledigt werden könnten, ohne die Kommunen zu belasten: Sperrmüllbeseitigung, Säubern von Parks, Bepflanzung von Grünstreifen, Begleit- und Einkaufsdienste für Menschen mit Behinderung, Babysitting für Alleinerziehende, Schulsekretariat sowie ehrenamtliche Tätigkeiten, etwa in der Flüchtlingshilfe, als Lesepate oder Übungsleiter im Sportverein. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) nennt in einer Kurzanalyse weitere Beispiele: Hausmeisterdienste, Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe, sowie Ernährungsberatung.
All diese Tätigkeiten werden heutzutage bereits teilweise durch Langzeitarbeitslose in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Jobs) übernommen. Dies führte bereits 2011 zu einer Auseinandersetzung und mündete nicht nur in richtungsweisenden Urteilen des Bundessozialgerichtes in Kassel, sondern auch in einem Prüfbericht, der feststellte, dass bei vielen 1-Euro-Jobs nicht einmal klar sei, ob sie tatsächlich zusätzlich seien bzw. woraus die Arbeit der in diesen Jobs tätigen Arbeiter überhaupt bestünde. Doch während diese Arbeitsgelegenheiten noch wettbewerbsneutral, zusätzlich und im öffentlichen Interesse liegend sein sollen, umfasst Hubertus Heils Idee, wie oben bereits dargestellt, ein weitaus größeres Feld an Möglichkeiten, wenn keine der drei Bedingungen mehr zutreffen muss.
Weiterhin gibt es in all den Bereichen, die angesprochen werden, zahlreiche private Anbieter. Gerade die Begleit- und Betreuungsdienste für ältere Menschen und Behinderte sowie das Babysitten sind Paradebeispiele für das, was durch Portale wie betreut.at et cetera vermittelt wird. Dabei sind die Stundenlöhne normalerweise höher als der Mindestlohn - nicht zuletzt weil die Referenzen der Anbieter auch teilweise langjährige Erfahrungen und Fachkenntnis hinweisen.
Diesen Anbietern nun den "sozialen Arbeitsmarkt" entgegenzusetzen, der nur den Mindestlohn bedeutet, heißt, die Tätigkeiten weiterhin monetär zu entwerten. Die Abwärtsspirale, was den Wert der Arbeit angeht, wird somit munter weiter vorangetrieben.
Teil 3: Suchtkranke, unpünktliche Babysitter