Der Ausnahmezustand als Mittel gegen unerwünschte Demonstrationen
Frankreich: Laut Amnesty International wurden durch die Ausnahmeregelungen über 600 Personen daran gehindert, an Demonstrationen gegen das Arbeitsrecht teilzunehmen
Am 15. Juli läuft der Ausnahmezustand in Frankreich aus. Der Präsidentenpalast hat jedoch bereits die Absicht verlautbart, dass das Parlament rechtzeitig über eine neue Verlängerung abstimmen soll. Es wäre die sechste, seitdem der Ausnahmezustand am Tag nach den Anschläge vom 14.November 2015 verhängt wurde.
Das wichtigste Gesetzesprojekt, das Macron in Angriff nehmen will, ist das Arbeitsgesetz, das im vergangenen Jahr Hunderttausende auf die Straße brachte. Es kam zu heftigen Demonstrationen. Nun stellt sich heraus, dass das Ausnahmegesetz von den Präfekten dazu benutzt wurde, um Demonstrationen gegen das Arbeitsgesetz, die häufig mit beiderseitigen Gewalttätigkeiten einhergingen, zu verbieten und mutmaßliche Störer präventiv von Demonstrationen auszuschließen.
Ein direkter Zusammenhang, der da lauten würde, der talentierte Präsident Macron versucht mit der Verlängerung des Ausnahmezustands die erwartete Widerwehr gegen die Neuformulierung des Arbeitsgesetzes einzudämmen, würde von der Regierung freilich schärfstens verneint. Eine solche direttisssima ist nicht nachzuweisen und fällt in den Wirkbereich des Hosenbandorden-Spruches: "Beschämt sei, wer schlecht darüber denkt".
Demgegenüber ist zur Kenntnis zu nehmen ist, dass Frankreich, wie sich mehrfach gezeigt hat, ein besonderes Ziel für Terroranschläge ist. Der Elysée-Palast unter neuer Leitung verkündete die Absicht, den Ausnahmezustand zu verlängern, am Tag nach dem Anschlag in Manchester.
"Die Aufhebung des Ausnahmezustands muss organisiert werden"
Die Begründung, die von Medien übermittelt wurde lief darauf hinaus, dass der Übergang zum Normalzustand in solchen Zeiten der Bedrohung abgefangen werden muss. Der "Stopp müsse organisiert werden".
Der Regierung sollte mit der Verlängerung Zeit eingeräumt werden, um neue gesetzliche Maßnahmen "zur Sicherung gegen die terroristische Bedrohung außerhalb des Ausnahmezustands" zu erarbeiten und vorzuschlagen. Sprich, aus dieser Perspektive hat Macron hauptsächlich ein neues verschärftes Anti-Terrorgesetz mit größeren Befugnissen für die Sicherheitskräfte im Auge und nicht das Eindämmen von Auseinandersetzungen über das Arbeitsgesetz. Wobei Möglichkeiten zur Übertragung nicht ausgeschlossen sind.
Gegen linksautonome Demonstranten
Zweifel am gutgläubigen, naiven Vertrauen, dass die Regierung schon korrekt vorgehe, wurden Ende Mai von einem Bericht der französischen Branche von Amnesty International neu bestätigt:
Obwohl das Ziel darin bestand, neue terroristische Anschläge zu verhindern, wurden Regelungen, die durch den Ausnahmezustand ermöglicht wurden, benutzt, um 155 Demonstrationen zu verbieten. Ungefähr jeden dritten Tag wird eine Demonstration in Frankreich mit diesem Vorwand untersagt. Darüber hinaus wurden von den Präfekten 595 Demonstrationsverbote an Personen ausgesprochen mit dem Argument, dass damit Gewalttätigkeiten bei Demonstrationen präventiv verhindert würden, obwohl es meistens wenig oder gar keine Nachweise gab, die zeigen, dass die Personen an Gewalttätigkeiten teilgenommen haben.
Amnesty International, Frankreich
Insgesamt liegt die Zahl der Präventivverbote sogar noch etwas höher , nämlich bei 639 gezählten Fällen - und die ausgesprochenen Verbote haben ein auffälliges Ziel: 21 Verbote wurde im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen den Klimagipfel in Paris ausgesprochen und 574 (!) im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen das Arbeitsrecht.
Der Ausnahmezustand erspart den mühsamen Weg über Gerichte und das damit verbundene Vorlegen von Nachweisen, um den Richter davon zu überzeugen, das der- oder diejenige nicht an einer Demonstration teilnehmen soll. Zum Aussondern unerwünschter Personen genügt im Ausnahmezustand die Unterschrift des Präfekten, der im Auftrag des Innenministeriums tätig ist.
Während Richter mehr sehen wollen, genügt, wie Amnesty vorbringt, beim Präfekten ein Verdacht. Die Organisation spitzt ihre Vorwürfe dahin gehend zu, dass Präfekten Freibriefe ausgestellt haben, um mutmaßlich unangenehme Teilnehmer an Demonstrationen auszusondern, die mit der autonomen Linken oder anti-faschistischen Gruppen in Verbindung gebracht werden.
Ob diese Behauptung im großen Maßstab zutrifft, kann an dieser Stelle nicht verlässlich beantwortet werden. Die Menschenrechtsorganisation dokumentiert Einzelfälle, bei denen das Vorgehen der Polizei aber fragwürdig erscheint.
Rechtlicher Grund für das Verbot der Teilnahme ist das "Verbot eines Aufenthalts an einem bestimmten Ort" (l’interdiction de séjour). Dass dies tatsächlich ein umstrittener mit Vagheiten operierender Titel ist, ist daran abzulesen, dass sich auch der Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) damit beschäftigt. Bis zum 9. Juni wird eine Entscheidung erwartet.