Der Bundestag und das Geldsystem

Seite 4: Bargeld abschaffen?

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Zur aktuellen Diskussion um das Bargeld und ob man eventuell darauf verzichten könne, meinte Antje Tillmann für die CDU: "Es gibt in der Unionsfraktion keine Pläne, dass Bargeld abzuschaffen oder den Besitz von Bargeld in irgendeiner Form einzuschränken. Das Bargeld ist für die Menschen Ausdruck von Freiheit und dies stellen wir nicht in Frage. Ich möchte auch weiterhin die Möglichkeit haben, beim Bäcker oder auf dem Flohmarkt mit Bargeld bezahlen zu können."

Auch die Linke meint, dass es "Bargeld weiterhin geben muss, sowohl aus Gründen der Privatsphäre wie auch der Praktikabilität." Barzahlungsobergrenzen sieht Sprecher Axel Troost hingegen weniger kritisch. Diese gäbe es schon "in den meisten Ländern" und davon sei "die Welt bislang nicht untergegangen".

Die abschließende Frage an die Mitglieder des Finanzausschusses betraf wiederum die Akzeptanz von Bargeld: "Die Bundesbank sagt: 'Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel (…) In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.' Halten Sie es vor diesem Hintergrund für rechtlich einwandfrei, dass einige staatliche Steuern in Deutschland, z. B. die Einkommensteuer, nicht mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel (Bargeld), sondern ausschließlich mit Giralgeld bezahlt werden dürfen? Falls ja, wie lässt sich dieser Widerspruch Ihrer Ansicht nach rechtfertigen?"

Dazu Antje Tillmann für die CDU: "Zu dieser Frage haben wir bereits einige Schreiben erhalten. Ich denke aber, dass in dieser Debatte einiges miteinander verwechselt wird. Es ist zunächst einmal richtig, dass gemäß § 14 Bundesbankgesetz auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel sind. Es ist allerdings nicht verboten und ist im Wirtschaftskreislauf auch allgemein verbreitet, zur Erfüllung eines Anspruchs auch andere Zahlungswege zu akzeptieren. So kann das Finanzamt wie jeder andere Akteur natürlich auch Überweisungen annehmen. Dieses Buchgeld lässt sich jederzeit durch Auszahlung in Banknoten, also gesetzliche Zahlungsmittel umwandeln.

Darüber hinaus verstoßen die Finanzämter auch nicht gegen geltendes Recht: Nach § 224 Abs. 4 Abgabenordnung können die Finanzämter von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Kassen für die Annahme von Bargeld zu schließen. Dies tun manche Finanzämter auch. Die zitierten Normen stellen aber den Euro als Zahlungsmittel nicht in Frage. Nur der Zahlungsweg wird vorgegeben. Dies dient der Vereinfachung des Verfahrens und soll das Steueraufkommen des Staates und damit der Allgemeinheit sicherstellen. In Härtefällen können die Finanzbehörden aber auch Barzahlungen zulassen."

Schließung öffentlicher Kassen für Bargeld "nicht okay"

Der Finanzjournalist Norbert Häring, Autor eines Buches zum Thema, kommentiert dazu auf Nachfrage, die Antwort sei insofern falsch, "als die Abgabenordnung das Schließen der Kassen unter Bedingungen stellt, die nicht erfüllt werden, namentlich, dass bestimmte Banken ermächtigt und beauftragt werden, Zahlungen gegen Quittung anzunehmen. Das geschieht nicht. Vielmehr wird man auf den normalen und teuren Barüberweisungsweg verwiesen. Das ist aber nicht gegen Quittung, und dass es Geld kostet, ist auch nicht okay."

Axel Troost von der Linken beantwortete die Frage folgendermaßen: "Ob etwas dem Gesetz entspricht, überlasse ich in der Bewertung vorzugsweise den Juristen. Über die Intention des Gesetzes selbst muss ich mir als Abgeordneter aber natürlich eine Meinung bilden. Und die Intention ist richtig, dass ich als Inhaber von Euro-Bargeld erwarten können muss, dass dieses Geld auch akzeptiert wird. Von daher finde ich es wenig plausibel, dass ein Finanzamt eine Barzahlung grundsätzlich ablehnen darf. Ich gehe mal davon aus, dass sich mit dieser Frage bereits einige Gerichte befassen oder es sogar erste Urteile gibt. Wenn das letztinstanzlich geregelt ist, sollten wir als Gesetzgeber über Nachbesserungsbedarf reden."

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