Der Super-GAU droht aus den Lüften
Schweizer Behörden bezeichnen die AKWs als nicht hundertprozentig geschützt gegen den Absturz von Flugzeugen
Date sent: Fri, 21 Sep 2001 20:49:32 +0200 To: Armin Medosch From: Nick Lüthi Subject: akw-sicherheit
hi armin
hier was aktuelles zur sicherheit von akws im fall von flugzeugabstürzen. da ich gleich nach berlin aufbreche um dort weiterzuarbeiten (an urlaub ist leider nicht zu denken.....), habe ich den text ohne auftrag runter gehackt. wenns denn was hergibt für tp ists ok. sonst auch (gute fingerübung).
übrigens: ich hab die 'netzpiraten' gekriegt. will übers wochenende lesen. kann sein, dass ich mich montag mit einzwei fragen zum buch melde. je nach rezensionsaufträgen, die ich an land ziehen kann....
gruss
nick
Abklärungen der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) haben ergeben, dass die fünf Schweizerischen Atomkraftwerke bei einem Flugzeugabsturz nur ungenügend geschützt sind. Selbst sicherheitstechnische Nachrüstungen könnten keinen hundertprozentigen Schutz garantieren, schreibt die HSK in einer Aktennotiz.
Zwar werden Flugzeugabstürze auf Atomkraftwerke gemäß der internationalen Praxis dem so genannten Restrisiko zugeordnet - auszuschließen ist ein solcher Vorfall spätestens seit den gezielten Attacken von Passagierflugzeugen auf die WTC-Türme und das Pentagon in den USA nicht mehr. Als Folge dieser Ereignisse hat nun die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen die Betreibergesellschaften der fünf Schweizer Atomkraftwerken beauftragt, ihre Schutzkonzepte gegen Flugzeugabstürze und Sabotageakte zu überprüfen. Die Schweiz ist neben Deutschland das einzige Land, das für Atomanlagen spezielle Sicherheitskriterien gegen Flugzeugabstürze vorschreibt.
Die aktuelle Empfehlung der HSK basiert auf einer sogenannten Aktennotiz, in der die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen dargestellt und gewürdigt werden. Aufgrund des bisherigen Ausbleibens eines Flugzeugabsturzes auf ein AKW in den rund vierzig Jahren der kommerziellen Nutzung der Kernkraft galt es lange Zeit als gesellschaftlich und politisch akzeptabel, auf aufwändige Schutzmaßnahmen gegen solche Ereignisse zu verzichten, heißt es bei der HSK.
Generell hält die HSK fest, seien "Kernkraftwerke (weltweit) aus bautechnischer Sicht nicht gegen die Auswirkungen kriegerischer Einwirkungen und terroristischer Angriffe aus der Luft geschützt. Bei den heute in Betrieb stehenden KKW sind keine technischen Nachrüstungen realisierbar, die einen hundertprozentigen Schutz gegen die Folgen eines Terroranschlages - in der Art wie er beim WTC durchgeführt wurde - garantieren würden." Es müsse deshalb im Ereignisfall mit der Freisetzung von radioaktiven Stoffen gerechnet werden.
Nach Einschätzung von Zivilpiloten, "sollen die vergleichsweise niedrigen und kleinen Reaktorgebäude mit einer schweren, vollbetankten Passagiermaschine bei hoher Geschwindigkeit schwierig anzusteuern und zu treffen sein." Für neu zu bauende AKWs empfiehlt die HSK bautechnische Vorkehren, die dem Aufprall eines Militärflugzeuges von 20 Tonnen Masse und 774 km/h Geschwindigkeit standzuhalten vermögen. Beim Bau der beiden jüngsten Schweizer AKWs (Gösgen und Leibstadt) in den siebziger Jahren ging man für die Berechnung des Schutzgrades im Falle eines Flugzeugabsturzes von einem Zivilflugzeug des Typs Boeing 707-320 aus, mit einer Masse von rund 90 Tonnen, und einer Aufprallgeschwindigkeit von 370 km/h.
Unabhängig von den AKW-Betreibern will nun die HSK weitere Berechnungen vornehmen und prüfen, ob weitere Schutzmassnahmen erforderlich sind. In diesem Rahmen wurden Kontakte mit internationalen Organisationen aufgenommen.