Deutsche IS-Kinder: Viele Schwierigkeiten und eine harte Haltung

Abbildung: Camp Hol. Foto: ANF

Heute wurden vier Kinder in Nordostsyrien nach aufwendigen Verhandlungen an deutsche Konsulatsvertreter übergeben. Mehr als hundert Fälle warten

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Drei deutsche Waisenkinder und ein schwer krankes Kind von IS-Anhängern wurden heute am Grenzübergang zwischen Syrien und dem Irak an deutsche Konsulatsvertreter übergeben. Später wurden sie ins nordirakische Erbil gefahren, um von dort aus mit dem Flugzeug nach Deutschland gebracht zu werden. Die Aktion, über die heute in der Tagesschau und ausführlicher in der SZ berichtet wird, ist eine Premiere. Ihr liegen viele Schwierigkeiten zugrunde. Es war ein aufwendiger Akt.

Eine Kennerin der Örtlichkeiten, die Telepolis-Autorin Elke Dangeleit, weist darauf hin, dass die Übergabe - so wie sie auf einem YouTube-Video wiedergegeben wird -, nicht wirklich die Vorgaben der deutschen Behörden erfüllt, da sie genau genommen auf syrischem Boden, nämlich im Gebäude der Grenzstadt Semalka stattfand. Der Grenzort auf irakischer Seite heißt Faysh Khabur (Faisch Kabur).

Auch die Übergabe auf syrischem Boden wäre eine Premiere eigener Art. Zu den eingangs angesprochenen Schwierigkeiten gehört, dass sich die deutsche Regierung dagegen verweigert, mit der kurdischen Selbstverwaltung im Nordosten Syriens einen Kontakt aufzunehmen, der sie infolgedessen als offizielles Gegenüber anerkennt. Das könnte diplomatische und politische Folgen haben.

Daher gilt, dass Kinder von deutschen IS-Angehörigen nicht direkt aus dem Lager in al-Hol (auch: Al-Haul) im Nordosten Syriens bei Hasaka, das unter Aufsicht der kurdischen Selbstverwaltung steht, abgeholt werden dürfen. Obwohl dort Mitarbeiter des BND häufige Gäste sind und die SDF-Milizen zur von den USA geführten Anti-IS-Koalition gehören, der auch Deutschland angehört.

Die Haltung der Bundesregierung, die von Kritikern mit der Pflege eines möglichst störungsfreien Verhältnisses zur Türkei in Zusammenhang gestellt wird, veranlasste den Anwalt zweier Kinder den Gerichtsweg zu suchen (Anwalt klagt auf Rückkehr von Kindern einer deutschen IS-Fanatikerin), um eine Rückkehr der Kinder zu erwirken. (Später stellten Jesidinnen gar einen Strafantrag gegen deutsche Minister wegen der Verweigerungshaltung).

Laut Informationen der Tagesschau ist die Übergabe zweier Waisenkinder auf die Initiative des erwähnten Anwalts zurückzuführen. Er hatte vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt und Recht bekommen: "Die Bundesregierung müsse insgesamt vier Waisen, deren Eltern sich dem IS angeschlossen hatten und später starben, nach Deutschland zurückbringen."(Tagesschau).

Unübersichtlichkeit einer menschlich abgründigen Situation

Zur Unübersichtlichkeit der menschlich abgründigen Situation gehört, dass der Rechtsanwalt Dirk Schoenian nach einer Tagesschau-Meldung im Mai dieses Jahres im Auftrag von Familienangehörigen zwei minderjährige Waisenmädchen vertrat, die sich in Al-Haul befinden. In den Meldungen heute ist aber von vier Kindern die Rede, darunter ein schwerkrankes. Die anderen drei stammen laut Spiegel von zwei getöteten Anhängerinnen des "Islamischen Staats" aus Baden-Württemberg und Hessen. Laut Tagesschau waren es insgesamt vier Waisen und ein Kind fehlt:

Eines der vier deutschen Waisen ist in der Zwischenzeit verschwunden. Die Bundesregierung kennt den aktuellen Aufenthaltsort nicht. Neben den drei Waisen, die heute an Mitarbeiter des deutschen Generalkonsulats im Irak übergeben wurden, gehört auch ein zehn Monate altes Kind, das schwer erkrankt ist.

Tageschau

Wie sehen dann die Verfahren aus, die weitere 117 Kinder betreffen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben und sich in al-Hol aufhalten?

Die Zahl stammt aus einem Bericht des Rojava Information Center, einem Journalistenbüro mit direkter Verbindung zu der kurdischen Selbstverwaltung in Nordsyrien. Dem Bericht kann man zugute halten, dass er sich um den bislang akkuratesten Überblick über die Situation im Lager al-Hol bemüht.

Doch verhindern auch die Bemühungen um eine Übersichtlichkeit nicht, dass es gewaltige Lücken gibt, die der Situation geschuldet sind. Bei der Auflistung zu den einzelnen Staaten, denen die Frauen und Kinder im für Ausländer (d.h. nicht irakischer oder syrischer Staatsangehörigkeit) abgetrennten Teil des Lagers zugerechnet werden, werden unter "Germany/Deutschland" neben 117 Kindern noch 21 Kinder erwähnt, deren Staatsangehörigkeit unklar ist. Sie haben aber "Verbindungen zu Deutschland": "21 children with a connection to Germany but no German citizenship."

Zur Tagesschau-Meldung von dem vermissten Kind und den Kindern "mit Verbindungen zu Deutschland" gehört, dass die Verwaltung laut Bericht Schwierigkeiten damit hat, jedes Kinder eindeutig zuzuordnen. Es werden Gen-Tests durchgeführt, um die Elternschaft zu klären. Wie ist das aber mit Kindern, die Waisen sind? Und wie sieht es mit der Staatsbürgerschaft von Kindern aus, die unter IS-Verwaltung geboren wurden?

Der deutsche Außenminister Heiko Maas spricht von "schwierigen Bedingungen", weitere Kinder nach Deutschland zu holen. In jedem Einzelfall müssten schwierige Fragen beantwortet werden - "zur Identität und zur Organisation ihrer Ausreise", heißt es im SZ-Bericht. Dennoch, so Maas: "Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch weitere Kinder Syrien verlassen können."

Zu den Kindern, die heute übergeben wurden, wird der Außenminister mit der locker formulierten Aussage zitiert: "Es handelt sich im Wesentlichen um Kleinkinder, und deren Unterbringung dort ist alles andere als optimal."

Die Entscheidung sei erst nach monatelangen Diskussionen getroffen worden: "Innerhalb der Bundesregierung ging es hin und her über die Frage, wie man mit dem Problem der deutschen IS-Kämpfer und ihrer Familien umgehen soll." An der harten Haltung wolle die Bundesregierung dennoch festhalten, notiert die SZ.

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