Deutsche Soldaten im illegalen Krieg gegen Syrien
Anmerkungen zu möglichen rechtlichen Folgen, in einen Krieg zu ziehen, der das Grundgesetz und das Völkerrecht verletzt
Liebe Soldaten, die Ihr Euch auf den Weg machen wollt, dem Ruf des Vaterlandes zu folgen und Deutschland in Syrien zu verteidigen. Seit den Nürnberger Prozessen besteht Einigkeit darüber, dass Soldaten verantwortlich sind für ihre Taten, auch wenn sie "nur" Befehlen folgen, wenn eine Befehlsverweigerung nicht Gefahr für Leib und Leben bedeutet.
Wenn Ihr folglich nach Syrien geht und dadurch gegen das Grundgesetz, das Völkerrecht und später vermutlich auch gegen Menschenrechte verstoßt, macht Euch bewusst, dass Ihr zur Verantwortung gezogen werden könnt. Lest aufmerksam die folgenden Erklärungen:
Soldaten, die in einen Krieg ziehen, können auf Grund verschiedener Gesetze zur Verantwortung gezogen werden.
1. Das Grundgesetz
Das deutsche Grundgesetz verbietet die Vorbereitung eines Angriffskrieges. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten es für unmöglich gehalten, dass Deutschland noch einmal einen Angriffskrieg würde führen wollen, und hatten deshalb nur von der "Vorbereitung" gesprochen. Das hatten die einfallsreichen Justizbeamten der Regierung (nein, wir haben keine wirkliche Gewaltenteilung, zur Erklärung siehe gewaltenteilung.de), zum Anlass genommen zu sagen: "Ja, die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist verboten, aber einen Angriffskrieg zu führen nicht." Ihr glaubt, nur ein krankes Hirn kann so etwas argumentieren? Dann lest hier die Einzelheiten.
Nun führt Ihr also einen Angriffskrieg gegen Syrien. Ja, nichts anderes macht Ihr in Syrien. Und das aus folgendem Grund:
1. Syrien hat sich ausdrücklich gegen Eure Aktivitäten ausgesprochen
2. Gibt es keine UNO-Entscheidung, die das Gewaltverbot der UN-Charta aufgehoben hätte. Folglich führt Ihr, wenn Ihr Bomben auf Syrien abwerft, nicht Krieg gegen die ISIS, sondern Krieg gegen die legitime Regierung und das Volk von Syrien.
Ach denkt Ihr, aber nur Vorbereitung von Angriffskrieg ist ja strafbar. Nun, da muss ich Euch schon wieder enttäuschen. Denn anfangs sollt ihr ja nicht Bomben werfen, sondern spionieren. "Aufklären", damit die Bomben der Verbündeten besser treffen. Und genau das ist Vorbereitung eines Angriffskrieges. Nochmal im Einzelnen:
§ 80 StGB - Vorbereitung eines Angriffskrieges
Selbst wenn die "Aufklärung" schon "Führung eines Angriffskrieges" und nicht "Vorbereitung" wäre, benötigt man logischerweise Vorbereitung, um diese Flüge durchzuführen. Insofern ist die Situation anders als im Falle des Irakkrieges, als Deutschland einem Aggressor half, als dieser schon den illegalen Angriffskrieg begonnen hatte.
Das Verlegen der Flugzeuge, die Planung der Einsätze usw. - all das sind Vorbereitung eines Angriffskrieges. Wer sich noch weiter darüber informieren will, empfehle ich Satzger/Schluckebier/Widmaier: StGB -Strafgesetzbuch Kommentar, 2. Auflage 2014,
§ 8 VStGB - Kriegsverbrechen gegen Personen
Jedem Soldaten, der sich an dem Einsatz in Syrien beteiligt, empfehle ich auch die Lektüre von § 8 Völkerstrafgesetzbuch (Kriegsverbrechen gegen Personen). Dort kann er nachlesen, welche Strafe auf Tötung einer "zu schützenden Person" steht und wer unter diesen Begriff fällt.
§ 9 VStGB - Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte
Wer in Syrien sagt, er würde ja nur Brücken oder Gegenstände zerstören, sollte sich den § 9 zu Gemüte führen.
Und dann sollte er sich bewusst darüber sein, dass solche Verbrechen nicht verjähren (§ 5 VStGB). Wer glaubt, er könne sich darauf berufen: "Das habe ich nicht als Verbrechen erkannt", der hat heutzutage keine Chance, damit durchzukommen. Denn in Deutschland stehen ihm die Informationen frei zur Verfügung. Außerdem wird sogar innerhalb der Bundeswehr die Völkerrechtswidrigkeit des Syrien-Krieges diskutiert (siehe weiter unten).
Alles Theorie
Nun sagt Ihr: "Wenn die Regierung uns in den Krieg schickt, wird sie uns schon nicht anklagen." Das mag für diese Regierung zutreffen. Aber sobald es eine neue Regierung geben sollte, die das Grundgesetz wieder als Wertebasis für seine Entscheidungen nimmt, könnte dies anders sein.
Als die Grenzschützer der DDR ihren Befehlen nachkamen und auf Flüchtlinge schossen, handelten sie auch in dem Glauben, für das Land und im Rahmen der Gesetze zu handeln. Niemand von ihnen hatte es für möglich gehalten, jemals wegen ihrer Pflichterfüllung vor Gericht zu stehen. Und doch kam es nach dem Zusammenbruch der DDR dazu.
Wikipedia verrät warum: "Durch diese Renaissance der Radbruchschen Formel wurden mögliche Rechtfertigungsgründe des DDR-Rechts verworfen." Zum Zeitpunkt der Schüsse handelte es sich in der DDR um legale Aktionen, aber durch Anwendung einer rechtsphilosophischen These, die keiner der Grenzschützer kannte, wurden Straftäter aus denjenigen, die "nur Befehle" ausführten. Und welche rechtsphilosophische These demnächst angewandt wird, wer will das voraussagen?
Befehlsnotstand
Nun könnt Ihr sagen: Befehl ist Befehl, ich muss das tun. Das stimmt leider nicht. WikipediaY hilft schon wieder:
"Einem Untergebenen kann auch zugutegehalten werden, die Verweigerung eines Befehls setze ihn so großer Not aus, dass er nicht oder nicht in vollem Maße zu bestrafen sei. Das Risiko eigener Bestrafung verlange es, dass von einer Vorwerfbarkeit der Tat abgesehen und dieser Gesichtspunkt bei der Strafzumessung entsprechend eingestellt werde. Die Ebene der Schuld ist bei der Beurteilung des Befehlsnotstands in Form des Nötigungsnotstandes zu beobachten...."
Mit anderen Worten bzw. im Umkehrschluss: Wer nicht mit ernsthaften, d.h. Gefahr für Leib und Leben, Nachteilen zu rechnen hat, kann sich nicht auf den Befehlsnotstand berufen. Schauen wir uns die Folgen der Befehlsverweigerung im Fall von Gewissenskonflikten auf Grund von angenommenen Völkerrechtsverletzungen in Deutschland an.
Folgen der Befehlsverweigerung
Welche Folge hätte eine Befehlsverweigerung im Fall des Syrien-Krieges für den Soldaten? Es gibt Beispiele für Befehlsverweigerung, die durch die gerichtlichen Instanzen gingen und einen Hinweis darauf geben, dass a) keinerlei Gefahr für Leib und Leben besteht und b) eine mit Völkerrecht begründete Verweigerung ein anerkannter Grund für Befehlsverweigerung ist.
Auch Berufssoldaten können, ja müssen eigentlich, einen Befehl verweigern, wenn er gegen das Völkerrecht verstößt. Und dies wurde inzwischen auch hochrichterlich bestätigt.
Ein Soldat der Bundeswehr darf einen Befehl aus Gewissengründen verweigern. Das Bundesverwaltungsgericht sprach einen Major frei, der den Irak-Krieg nicht unterstützen wollte. Er hatte sich im April 2003 geweigert, ein militärisches Computerprogramm weiterzuentwickeln.
Sein Vorgesetzter habe nicht ausschließen können, daß damit Kriegshandlungen im Irak unterstützt würden, begründete er seine Entscheidung. Der Soldat sah den Krieg als völkerrechtswidrig an. Er kritisierte, daß deutsche Soldaten in Kuweit stationiert würden, an Überwachungsflügen beteiligt seien und hierzulande amerikanische Kasernen bewachten.
Jetzt wird man sicher mit langen Begründungen versuchen nachzuweisen, dass der Krieg gegen Syrien nicht gegen das Völkerrecht verstößt. Lasst Euch dadurch nicht blenden. Je länger die Begründungen, desto unklarer die Rechtslage, desto gefährlicher eine Veränderung der Rechtseinschätzung durch eine neue Regierung.
Wenn z.B. die Bundesregierung behaupten sollte, dass es ein Selbstverteidigungsrecht gäbe und die legitime Regierung nicht in der Lage wäre, in einem Gebiet, in dem die NATO operiert, gegen die Terroristen vorzugehen, stimmt das spätestens nicht mehr, seit Russland in den Krieg eingetreten ist. Und gerade die Erfolge der russischen und syrischen Streitkräfte waren doch der Grund, warum Ihr nun ganz schnell nach Syrien sollt.
Während also die Begründung der Bundesregierung, dass der Krieg völkerrechtlich völlig in Ordnung ist, nicht nur fragwürdig, sondern nicht zutreffend ist, gibt es eine ganz klare Regelung im deutschen Gesetz, das auf Euch zielt und Euch zum Täter macht: Ein Befehl ist nur dann rechtmäßig, wenn er zu einem dienstlichen Zweck unter Beachtung der Gesetze, Dienstvorschriften und "der Regeln des Völkerrechts" erteilt wurde (§ 10 Abs. 4 Soldatengesetz). Wenn ein Befehl also gegen das humane Völkerrecht verstößt, darf er nicht ausgeführt werden, der Soldat kann sich später nicht auf einen Befehlsnotstand berufen.
Das Völkerrecht
Da der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag sich zu einem weitgehend politisch motivierten Werkzeug, insbesondere der NATO-Länder, entwickelt hat, ist nicht zu erwarten, dass wegen des Bruchs des Völkerrechts Soldaten der NATO dort angeklagt werden. Jedoch ist es nicht ausgeschlossen.
Der Gerichtshof musste sich, 20 Jahre nach dem illegalen Jugoslawienkrieg der NATO, mit einer Klage Jugoslawiens beschäftigen, die durchaus auch hätte Konsequenzen für die damals beteiligten Soldaten hätte haben können.
Es gibt völkerrechtliche Verfahren, die die NATO-Länder in einem Tribunal der Völkerrechtsverletzungen für schuldig befunden haben. Die Ergebnisse dieses Tribunals könnten auch noch nach Jahrzehnten zu einer Wiederaufnahme von Verfahren, auch gegen deutsche Soldaten führen. Völkerrechtsverstöße verjähren nicht.
Auch im Jugoslawienkrieg war den Soldaten erklärt worden, sie müssten handeln, in erster Linie angeblich aus humanitären Gründen. Die Wahrheit kann man dieser Dokumentation entnehmen, die Jahre später auch im Öffentlich Rechtlichen Fernsehen zu sehen war. Liebe Soldaten: Seid Euch bewusst, dass genau das gleiche in ein paar Jahren über Syrien bekannt werden könnte.
Soldaten: Ohne Euch kann es keine Völkerrechtsverletzungen geben, ohne euch kann es keine Menschenrechtsverletzungen geben. Und verweigert Ihr den Einsatz, kann Deutschland stolz darauf sein, Menschen mit Gewissen, Verantwortung und genügend eigenem Verstand, als Soldaten in dieser Gesellschaft zu wissen. Ich war selber 4 Jahre Soldat, ich kenne die Verantwortung und die Aufgaben, die man als Soldat hat. Ich wünsche mir verantwortungsvolle Soldaten, die das Grundgesetz höher schätzen als offensichtlich die derzeitige Regierungspolitik.
Fazit
Es geht nicht darum, verträumter Pazifist zu sein. Es geht darum zu erkennen, was legitime Verteidigung ist und was alleine dem Durchsetzen politischer oder wirtschaftlicher Ziele dient. Und wer sich informiert und dann eine Gewissensentscheidung gegen den Einsatz fällt, zeigt mehr Mut und Entschlossenheit, als derjenige, der einfach Befehle ausführt. Macht uns stolz, zeigt, dass Deutschland aus der Vergangenheit gelernt hat.
Übrigens bezweifelt sogar ein Professor an der Bundeswehr-Uni, dass der Krieg gegen Syrien mit dem Völkerrecht in Einklang steht.
Und was die Einschätzung der Militärpolitik in Hinsicht auf den Geist des Grundgesetzes angeht, gibt es auch hier selbst innerhalb der Bundeswehr ernsthafte Zweifel, ob diese Politik, wie z.B. derzeit in Syrien betrieben, mit dem Geist des Grundgesetzes vereinbar ist.1 Und zum Ende, hier eine erste Anzeige gegen die Bundesregierung.