Dialog mit Hindernissen

Bundeskriminalamt will Berühungsängste der Provider abbauen.

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160 Teilnehmer waren auf Einladung des Bundeskriminalamts nach Wiesbaden gekommen. Dabei verabschiedeten sie eine gemeinsame Erklärung "zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität im Internet". Bei der Erklärung handelt es sich im Wesentlichen um eine gemeinsame Willensbekundung, nicht jedoch um ein Verpflichtungspapier. BKA-Chef Leo Schuster bezeichnete nach mehreren Änderungswünschen seitens von Datenschützern und Internet Providern das Papier als "in seiner Unverbindlichkeit beispielhaft".

Eine längere Diskussion gab es zur Forderung der Datenschützer des Landes Schleswig-Holstein und Brandenburg eine Formulierung aufzunehmen, die auf "das gesetzlich gewährte Recht auf anonyme oder pseudonyme in Anspruchnahme und Zahlung der Internetdienste" hinwies. In einem Diskussionsbeitrag sagte ein Beamter des bayrischen Landeskriminalamtes, dass die Einräumung kostenloser Probe-Accounts für die Polizei ein Problem sei. Dem stimmte ein Vertreter des Bundesjustizministeriums zu. Er sprach sich dafür aus, die anonyme Nutzung im Internet rechtlich einzuschränken.

Während die einzelnen Internetprovider sich nach mehreren kleinen Änderungen mit der Erklärung einverstanden erklärten, gab es Protest seitens des DFN so wie des Deutschen Multimedia Verbandes DMMV. Sie lehnten das Papier ab, da es nicht so kurzfristig in ihre Gremien eingebracht werden konnte.

Das Papier diene dazu "Berührungsängste" abzubauen, erklärte Schuster. Er will künftig den Dialogprozess zwischen Polizei und Internetanbietern in eigenen Arbeitsgruppen strukturieren. Die Provider ihrerseits wiesen darauf hin, dass es bislang keine standardisierten Anfragen seitens der Polizei gäbe. Teilweise würden sich polizeiliche Stellen formell nicht ausweisen, auf gesetzliche Grundlagen nicht hinweisen und keine Ansprechpartner nennen. Schuster versprach hier bald Abhilfe zu schaffen. Eine entsprechende Koordination zwischen Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern sei bereits im Gange.

Nichts Neues von der TKÜV

Auf Nachfrage der Provider erklärte der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums Bröhl, dass es keine Neuigkeiten von der Telekommunikations-Überwachungsverordnung gäbe. Es würden immer noch Überlegungen angestellt, wie weit die Internetprovider in die Abhörmaßnahmen einbezogen werden sollen.

Clemens Rasch, Justiziar beim Verband der Tonträgerindustrie IFPI kündigte an, ein technisches System entwickelt zu haben, das die gezielte Sperrung von Internetadressen ermögliche. Zur Zeit werde es im Feldversuch getestet. Auch sei ein wissenschaftliches Gutachten hierzu in Arbeit. Im Frühjahr wolle IFPI alle Internet Service Provider mit Border-Gateway-Routern ansprechen, um dieses System zu installieren. Dabei wies Rasch darauf hin, dass die Provider hierzu gesetzlich verpflichtet seien - falls eine solche Filterung "technisch möglich und zumutbar" sei. (siehe auch Mit URL-Blocker gegen MP3-Server)

Anlässlich der Tagung stellte das Bundeskriminalamt auch die neuesten Zahlen zur Internetkriminalität vor: So registrierte das BKA im vergangenen Jahr 3.795 Fälle von Internet-Kriminalität. Dabei handelte es sich bei 80,32 Prozent aller Fälle um Pornographie, was nicht zuletzt auf die relativ einfachen Ermittlungsmöglichkeiten zurückzuführen ist. 20 Prozent der Fälle konnten im Inland verfolgt werden. 50 Prozent liessen sich jedoch auf Täter in den USA zurück verfolgen. 56,2 Prozent der Tatverdächtigen nutzten das Internet Relay Chat, 16,4 Prozent das World Wide Web, 16 Prozent das Usenet und 11,5 Prozent Email.