Die Hartz-IV-Gesetze sind die Arbeitshäuser des 21. Jahrhunderts

Seite 2: Ab dem 1. April 2015 soll die Angst vor der Armut noch weiter wachsen

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Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat seit Monaten an einer Reform des SGB II herumgebastelt, um die Arbeitslosen abermals zu schikanieren. Das Ganze lief unter dem schöngefärbten Titel "Rechtsvereinfachungen im Zweiten Sozialgesetzbuch", offiziell heißt es nun "Neuntes SGB II-Änderungsgesetz".

Unter den 36 geplanten Änderungen finden sich unter anderem diese abstrusen Punkte:

Menschen, die Hartz IV beziehen, sollen deutlich schlechtere Karten haben, wenn sie Verwaltungsvorgänge rückwirkend (nach § 44 SGB X) überprüfen lassen wollen, das soll dann "nur bei geänderter Rechtslage" und "neuen Beweismitteln" möglich sein. Ein Freifahrtschein für Willkürakte seitens der Jobcenter.

Es kommt noch schlimmer: Zum einen sieht der Entwurf eine Änderung des SGG 73 vor: "Einführung eines Vertretungszwangs auch für Beteiligte vor dem Landessozialgericht." Leistungsberechtigte sollen sich also künftig von einem Anwalt vertreten lassen müssen. Zum anderen droht eine Änderung des SGG 184 Abs. 3 sowie SGB X 64 Abs. 3 Satz 2: "Abschaffung der Pauschgebührenbefreiung für Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende im sozialgerichtlichen Verfahren." Und als Sahnehäubchen eine Änderung des SGG 183 sowie SGB X 64: "Einführung einer Gebühr für 1) Klage (SN) bzw. 2) Klage und Widerspruch (z.B. 20 Euro)."

Wovon soll man diese Gebühren und die Anwälte zahlen, wenn man am Existenzminimum lebt? Wer sagt, dass es bei 20 Euro bleibt? Und wie viel kostet erst ein Rechtsanwalt? Die geplante Reform verstößt eklatant gegen unseren sogenannten Rechtsstaat, in dem jeder und jede das Recht und die Möglichkeit haben müssen, den Rechtsweg einzuschlagen - auch gegen den Staat selbst. Man erinnere sich: Jeder dritten Klage gegen Hartz IV wird recht gegeben; und in 42 Prozent der Verfahren gegen Sanktionen wird zugunsten der klagenden Arbeitslosen entschieden. Es ist geradezu menschenverachtend, wenn das Hartz-IV-System nun auch noch die ohnehin schwer und langwierig zu öffnende Tür zum Gericht verriegeln will.

Darüber hinaus ist folgendes geplant: Die sogenannten "temporären Bedarfsgemeinschaften" (getrennt lebende Paare mit einem oder mehreren Kindern) sollen abgeschafft werden, um Verwaltungskosten zu sparen. Heißt: Die Jobcenter dürfen Leistungen für Kinder zusammenkürzen, wenn diese beispielsweise ein Wochenende im Monat beim anderen Elternteil verbringen. (Die Berechnung würde vermutlich so aussehen: Monatssatz für ein Kind von X Euro, geteilt durch 30 Tage, multipliziert mit den Aufenthaltstagen beim anderen Elternteil.)

All das würde, erstens, zu einer noch drastischeren Überwachung der Hartz-IV-Bezieher führen, wenn nicht nur mehr die Zahnbürsten und Bettlaken in den Privaträumen überprüft werden, sondern auch noch die private Terminplanung. Zweitens ist es hanebüchen, dass ein Elternteil massiv Geld spart, wenn das Kind für ein Wochenende woanders übernachtet: Kleidung, Hausrat und Schulsachen wollen trotzdem bezahlt werden.

Ebenso drastisch ist der Vorschlag der Bundeagentur für Arbeit, den Mehrbedarfsanspruch für Alleinerziehende zu kürzen, der momentan durchschnittlich bei 130 Euro monatlich liegt. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt hierzu:

"Ziel: Es erfolgt eine Korrektur von Fehlanreizen. Die Erwerbstätigenquote liegt bei Alleinerziehenden bundesweit bei rund 60%. Alleinerziehende im Leistungsbezug nach dem SGB II sind hingegen oft schwer beruflich zu integrieren. Lösungsvorschlag: Der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird zukünftig nur noch gewährt, wenn die/der erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine Erwerbstätigkeit ausübt oder an einer Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung bzw. Eingliederung in Beschäftigung teilnimmt und für den gleichen Zeitraum Arbeitslosengeld II zu beanspruchen hat.