Diesel-Fahrverbotsurteil fällt am 27. Februar

Honda-Dieselmotor 1.6 i-DTEC. Bild: heise Autos

Bundesverwaltungsgericht bringt gestaffelte Ausschlüsse ins Spiel

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Heute verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Luftreinhaltepläne und Fahrverbote in Stuttgart und Düsseldorf (Aktenzeichen BVerwG 7 C 26.16 und BVerwG 7 C 30.17).

Anlass des Streits sind Klagen des wegen seiner Abmahnpraxis und seiner Finanzierung umstrittenen Vereins "Deutsche Umwelthilfe" (DUH) vor den Verwaltungsgerichten in Stuttgart und Düsseldorf. Ihm reichen die Lufthaltepläne von 19 deutschen Städten nicht, in denen es zu Überschreitungen der Grenzwerte für Stickstoffdioxid kommt.

Erst Euro-4, dann Euro-5?

Wegen dieser Überschreitungen müssen die Behörden Luftreinhaltepläne aufstellen. Die DUH verlangt, dass diese Pläne nicht nur Geschwindigkeitsbegrenzungen und Nahverkehrsausförderungen umfassen, sondern auch Fahrverbote, von denen "80 Prozent aller Dieselfahrzeuge, aber auch manche Benziner" betroffen sein könnten (vgl. Benziner produzieren mehr Feinstaub als neue Dieselfahrzeuge). Für solche Fahrverbote gibt es allerdings keine Rechtsgrundlage auf Bundesebene.

Wie das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, wird erst am 27. Februar um 12 Uhr feststehen. Beobachter halten anhand der Äußerungen des Richters die Erlaubnis eines gestaffelten Verbots für möglich, dass erst Euro-4 und danach Euro-5-Fahrzeuge betrifft. So ein Urteil würde nicht nur den Verkehr in Stuttgart und Düsseldorf betreffen, sondern vielerorts auf einen faktischen Zwang zu Fahrverboten hinauslaufen, weil die DUH mit Abmahnungen und Klagen droht.

Positionen der Parteien

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter forderte heute noch vor dem Urteilsspruch, die Bundesregierung müsse nun die so genannte "blaue Plakette" einführen, mit der Kommunen nur mehr neue Euro-6-Fahrzeuge in die Innenstädte lassen könnten. Weil das die Nutzbarkeit von etwa 15 Millionen PKW massiv einschränken würde, geben sich SPD und Union bislang als Gegner einer solchen Maßnahme. Vor allem in der CSU setzt man mit Rücksicht auf die bayerischen Wirtschaftssäulen BMW und Audi nach eigenen Angaben nicht auf Verbote, sondern auf Anreize.

Ebenfalls gegen Fahrverbote spricht sich die FDP aus, die eine Lösung der Probleme in " Technologieoffenheit" und "smarten Verkehrskonzepten" sieht. In Berlin würde ihren Zahlen nach "der Austausch von 25 Prozent aller Busse eine Schadstoffminderung von rund fünf Prozent bringen, ein kompletter Flottenaustausch sogar 20 Prozent", weshalb man vor allem den Öffentlichen Personennahverkehr "schnellstmöglich auf moderne Antriebe umstellen" sollte.

Für die AfD forderte Alice Weidel eine "ideologiefreie" Überprüfung der aktuellen Abgasgrenzwerte und eine Bestandsgarantie für Verbrennungsmotoren bis 2050, weil bei Elektroautos sowohl die Recycling- als auch die Stromversorgungsfrage ungeklärt sei.

Die Linke möchte dagegen die Autohersteller eine Elektrifizierung von Bahnstrecken in Weimar Jena, Gera, Leipzig und Gößnitz und eine Ausstattung landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge mit Ammoniakfiltern bezahlen lassen - als "Entschädigung" für "Betrug" und "Versagen". Durch eine "Verkehrsverlagerung auf die Schiene" verringert sich ihren Angaben nach auch "der Stickoxid- und Feinstaubausstoß". Allerdings nicht in den Innenstädten, in denen Grenzwerte überschritten werden. Dort dürften auch die Ammoniakfilter in landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen wenig helfen.