Digitaler Euro: Der Weg zur bargeldfreien Gesellschaft bleibt offen

Seite 2: Die Reaktionen: Bargeld-Bekenntnisse und eindringliche Warnungen

Während also die Kopfgeburt des digitalen Euro noch nicht ganz zur Welt gekommen ist, wird ein Bruch mit den hehren Zielen und Versprechungen bereits vielerorts antizipiert.

Dazu gehört ganz sicher auch die Entscheidung der slowakischen Regierung, Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel in die Verfassung aufzunehmen.

Allerdings nutzt auch das nicht viel, wenn die Alternativen schlichtweg attraktiver werden. Die Verantwortlichen selbst konstatieren ja, dass der Übergang zur bargeldlosen Gesellschaft bisher nur an der weiterhin bestehenden Nachfrage scheitert.

Weit davon entfernt, ein Thema konservativer oder reaktionärer Kräfte zu sein, haben auch zahlreiche digitale Bürgerrechtler ihren Bedenken gegenüber dem digitalen Euro Luft gemacht.

So berichtet Netzpolitik darüber, dass Experten des Europäischen Datenschutzbeauftragten bereits im Vorfeld der Gesetzentwurfs vor einer kontenbasierten Identifizierung von Nutzern warnten, weil diese dazu führen könne, "dass alle Transaktionen des Endnutzers identifiziert und möglicherweise nachverfolgt werden".

Am 21. Juni veröffentlichte das österreichische Datenschutzbündnis epicenter.works zusammen mit 24 anderen zivilgesellschaftlichen NGOs einen offenen Brief, in dem mehr Dialog und Transparenz bei der e-IDAS-Verordnung zur digitalen Identität eingefordert werden.

Bemängelt wird darin unter anderem, dass die Infrastruktur gegen böswillige Akteure nicht ausreichend gewappnet ist und Datenschutz-freundlichen Lösungen nicht genügend Priorität eingeräumt wird.

Eine Abschlussbemerkung: Gesetzbücher sind geduldig

Was in der Diskussion um die Ausgestaltung des digitalen Euros zu kurz kommt, ist der sogenannte function-creep-Effekt, der sich sinngemäß in etwa mit "Funktionsentartung" übersetzen lässt.

Dabei werden Strukturen, die einmal nur unter einem bestimmten Zweck geschaffen wurden, nach und nach für andere Zwecke genutzt. Ein Beispiel ist die epidemiologisch fragwürdige Kontaktverfolgung während der Corona-Krise, die vereinzelt zur Strafverfolgung eingesetzt wurde.

Ein weiteres Beispiel ist die Datenschutz-Grundverordnung. Deren Grundprinzip der Datenminimierung sei angesichts der potenziellen Indienstnahme von Daten für das Gemeinwohl "nicht mehr zu halten" verkündete im März der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs.

Diesen kategorischen Imperativ des Daten-Teilens, der als kollektivistischer Sachzwang inszeniert wird, verkündeten zuletzt auch Verkehrsminister Volker Wissing (FDP, Daten teilen aus "Verantwortung") und Ethikratsvorsitzende Alena Buyx ("Datensolidarität", Telepolis berichtete) mit Blick auf die ebenfalls scharf kritisierte elektronische Patientenakte.

Was ist morgen "nicht mehr zu halten"?