Dschihadisten im Strom der Flüchtlinge

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Die Öffnung der deutschen Grenzen nutzten dutzende Terroristen, um nach Deutschland einzusickern - Ein Kommentar

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"Wir schaffen das", verkündete die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 5. September 2015 und öffnete die deutschen Grenzen für die unkontrollierte Einreise von rund einer Million Flüchtlingen aus Syrien, Irak, Afghanistan, Somalia et cetera. Unter diesen Strom von Flüchtlingen mischten sich auch Terroristen, die sich die Chance zum Einsickern nach Westeuropa nicht entgehen ließen.

Rund 5.000 Europäer kämpfen in den Reihen des "Islamischen Staates". Allein aus Deutschland sind seit 2012 mehr als 930 Dschihadisten nach Syrien oder in den Irak gereist, um sich dort den Terrororganisationen "Islamischer Staat" oder "Hayat Tahrir al-Sham" etc. anzuschließen. Mit der sich abzeichnenden militärischen Niederlage des "Islamischen Kalifats" werden mindestens ein Drittel dieser ausländischen Kämpfer und Unterstützer in ihre Heimatländer zurückkehren. Hinzu kommen all die syrischen und irakischen Dschihadisten, die ihr Land verlassen werden, um anderswo Anschläge zu verüben.

Bereits seit mehreren Jahren sind entsprechende Fluchtnetze aktiv und schleusten militante Islamisten nach Europa. Dabei konnten die Terrorverdächtigen im Strom der Flüchtlinge mit schwimmen. Am 4./5. September 2015 ließ die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die deutschen Grenzen öffnen und alle Flüchtlinge unter völligem Verzicht auf jegliche Pass- und Personenkontrollen einreisen, selbst die obligatorischen Anhörungen wurden vorübergehend abgeschafft. Dennoch verkündete sie lautstark: "Wir schaffen das!"

Bis Oktober 2016 gingen beim Bundeskriminalamt 445 Meldungen auf terrorverdächtige Flüchtlinge ein. Die Masse der Hinweise waren plumpe Denunziationen, aber in fast hundert Fällen leitete das BKA Ermittlungen ein. So vermuten die deutschen Staatssicherheitsorgane, dass seit Ende 2014 mehr als 60 Veteranen der "Liwa Qwais al-Qarni", einer Unterorganisation der "Hayat Tahrir al-Sham" (vormals "Jabhat al-Nusra"), in Deutschland untergetaucht sind. Davon konnte die Hälfte der Terrorverdächtigen bisher noch nicht durch die Projektgruppe KETO des Verfassungsschutzes identifiziert werden. Wie groß das Dunkelfeld ist, kann niemand seriös abschätzen.

Tatsächlich kamen seit 2014 nachweislich über vierzig Terroristen nach Deutschland oder reisten zumindest durch die Bundesrepublik hindurch. Nicht in allen Fällen bestätigten deutsche Gerichte, dass von den betreffenden Personen mit einer terroristischen Vergangenheit in ihren Herkunftsländern auch eine aktuelle Gefahr für Deutschland ausging. Andererseits waren die genannten Terrorverdächtigen unter den Flüchtlingen an mehreren Anschlägen in der BRD und in den Nachbarstaaten (Frankreich, Belgien, Finnland) beteiligt, die insgesamt rund 180 Tote und über 800 Verletzte forderten. Mehrere Attentäter wurden von der Polizei erschossen oder sprengten sich in die Luft.

Dennoch tut die CDU im laufenden "Wohlfühl"-Bundestagswahlkampf so, als hätte sie keine Verantwortung für die Terrorentwicklung der letzten Jahre. In den "Kernpunkten des Regierungsprogramms" verkündet die Partei:

Nur wer sicher ist, kann auch frei leben. Deshalb setzt die CDU auf einen starken Staat, der verlässlich für den Schutz der Bürger sorgt. Wir haben schon viel für mehr Sicherheit erreicht. Doch unsere Sicherheit wird jeden Tag auf Neue herausgefordert: von Gewalttätern und Kriminellen, gewaltbereiten Islamisten, Angreifern im Cyberraum oder Kriegen und Konflikten, die auch uns betreffen. Deshalb wollen wir Polizei, Justiz und Sicherheitsbehörden für die innere Sicherheit sowie die Bundeswehr für die äußere Sicherheit weiter stärken. (…) Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben.

(CDU)

Eine Namensliste der dschihadistischen "Flüchtlinge" (chronologisch)

- Februar 2014: Im Februar 2014 und erneut am 7. September 2015 reiste der Tadschike Mukhamadsaid Saidov - möglicherweise auf Befehl des IS - mit der damaligen "Flüchtlingswelle" nach Deutschland ein.

In Syrien und Irak soll er sich an Kampfhandlungen beteiligt haben. Bei einem Luftangriff der irakischen Luftwaffe wurde er am Kopf verwundet. Danach leistete er Wachdienste, wurde in der Verwaltung eingesetzt und machte Einkäufe für Kriegerwitwen. Er soll sich an Hinrichtungen beteiligt haben. Im Spätsommer 2015 soll er auf "YouTube" in mindestens fünf Videobotschaften seine Landsleute aufgerufen haben, sich dem IS anzuschließen. In einer Propaganda-Botschaft vom Herbst 2015 verkündete er, er habe "den zweiten Treueschwur des Todes" geleistet.

In Deutschland beantragte er für sich und seine Familie Asyl. Am 21. Juni 2016 wurde er aufgrund eines Haftbefehls des zuständigen Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof durch die GSG 9 in Ennigerloh (Westfalen) festgenommen.

- Mitte 2014: Der syrische Staatsbürger Mohammed Daleel kam im Juli 2013 als Flüchtling über die Türkei nach Bulgarien. Dort erhielt er im Dezember 2013 "humanitären Schutz". Ungefähr Mitte 2014 verließ er Bulgarien und gelangte nach Deutschland. Hier ließ er sich als Flüchtling registrieren und wohnte in einer Unterkunft in Ansbach. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, weil er zuvor bereits Asyl in Bulgarien beantragt und erhalten hatte. Eigentlich sollte Daleel 2015 abgeschoben werden. Im Januar 2015 setzte sich Harald Weinberg, Bundestagsabgeordneter der Partei Die Linke, aufgrund der Bitte einer Flüchtlingsorganisation für das Bleiberecht von Daleel ein und intervenierte zu diesem Zwecke bei der Stadt Ansbach, wobei er explizit von der Notwendigkeit einer psychiatrischen Behandlung sprach. Durch einen Entscheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde Daleel vorerst in Deutschland geduldet. Am 12. Juli 2016 erhielt er dann doch seinen Abschiebebescheid nach Bulgarien, der innerhalb von dreißig Tagen vollstreckt werden sollte.

Am 24. Juli 2016 verübte Mohammed Daleel mit einer Rucksackbombe einen Sprengstoffanschlag auf die Musikveranstaltung "Ansbach Open" in Ansbach, bei dem er selbst ums Leben kam. Dazu berichtete der "Spiegel":

Bei dem aus Syrien stammenden Ansbacher Attentäter Mohammad Daleel gehen die Behörden davon aus, dass sein Tod am 24. Juli ein Unfall war. Er habe vermutlich den Rucksack, den er mit selbst hergestelltem Sprengstoff gefüllt hatte, in einer Menschenansammlung des Festivals abstellen und aus der Ferne zünden sollen. Kurz vor dem Anschlag habe sein Chatkontakt ihn aufgefordert, die Detonation und das anschließende Inferno zu filmen und dem IS zu schicken. Doch der Sprengsatz explodierte offenbar vorzeitig, tötete ihn und verletzte 15 Menschen.

In den Chats ist die Rede davon, dass Daleel danach weitere Anschläge verüben sollte. Dafür spricht, dass er sein Bekennervideo vermummt aufnahm, und Ermittler in seiner Wohnung weiteres Material zum Bombenbau fanden.

(Der Spiegel)

- 14. Oktober 2014: Bereits am 14. Oktober 2014 reiste der Syrer Suliman Alshikh über Frankreich in die Bundesrepublik ein und beantragte in Karlsruhe Asyl. Er kam zunächst in Ramstein-Miesenbach und schließlich in Kernen unter. Suliman Alshikh gilt als Mitglied der damaligen Jabhat al-Nusra und soll an der Entführung des kanadischen UN-Mitarbeiters Carl Campeau beteiligt gewesen sein. Dazu berichtete der Generalbundesanwalt:

Am 17. Februar 2013 entführten Mitglieder einer der terroristischen Vereinigung Jabhat al-Nusra zuzurechnenden Gruppierung in der Nähe von Damaskus einen Mitarbeiter der Mission der Vereinten Nationen auf den Golanhöhen (United Nations Disengagement Observer Force - UNDOF). Sie nahmen ihrem Entführungsopfer unter anderem seinen Ausweis, sein Geld und sämtliche Wertgegenstände ab und hielten es in einem Gebäude südwestlich von Damaskus gefangen. In der Folgezeit erhob die Gruppierung im Ergebnis allerdings erfolglos Lösegeldforderungen gegenüber den Vereinten Nationen, der kanadischen Regierung sowie der Familie des Entführten. Der Angeschuldigte gehörte der bewaffneten Gruppierung an und war zwischen März und Juni 2013 in die Bewachung des Entführungsopfers eingebunden, das sich am 16. Oktober 2013 selbst befreien konnte.

(Der Generalbundesanwalt)

- Oktober 2014: Abd Arahman A. K. kam im Oktober 2014 als Flüchtling nach Deutschland. Angeblich plante er zusammen mit Saleh al-Ghadban, Mahood B. und Hamza C. einen Anschlag in Düsseldorf. Im Januar 2016 chattete er mit Saleh al-Ghadban: "Wenn wir kämpfen, müssen wir wissen, ob wir als Märtyrer sterben oder nicht." Am 2. Juni 2016 wurde er in Leimen (Sandhäuser Weg) festgenommen. Aber wahrscheinlich entsprachen die angeblichen Attentatspläne nur der Phantasie von Saleh al-Ghadban.

- 5. Dezember 2014: Hasan A. ist syrischer Staatsbürger und reiste am 5. Dezember 2014 in das Bundesgebiet ein, wo er am 12. Januar 2015 in Gießen einen Asylantrag stellte. Danach wohnte er zunächst in Frankenberg (Hessen), seit dem 8. August 2016 in Saarbrücken-Burbach (Bergstraße). Hasan A. soll über "Facebook" vom Islamischen Staat rekrutiert worden sein. Die Polizei ging zeitweise davon aus, dass er zum Jahreswechsel 2016/17 einen Anschlag plante, bei dem als Streifenwagen getarnte Fahrzeuge gegen Menschenmengen eingesetzt werden sollten. Als Anschlagsorte wurden Ziele in Deutschland (Berlin, Dortmund, Essen, München und Stuttgart), Frankreich, Belgien und den Niederlanden angepeilt. Zum Ankauf der Fahrzeuge wollte er vom IS eine Vorfinanzierung in Höhe von 180.000 Euro eintreiben, um diese zu unterschlagen.

Am 11. August 2017 sprach ihn das Landgericht Saarbrücken vom Vorwurf des Terrorismus und des versuchten Mordes frei, verurteilte den Angeklagten zugleich aber wegen versuchten Betruges - am Islamischen Staat - zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren (Aktenzeichen: 1 Ks 29 Js 1/17 (11/17). Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft kündigten an, sie wollten gegen das Urteil in Revision gehen.

- Im Jahr 2014: Mohammed A. ist algerischer Staatsbürger. Er tauchte erstmals 2014 in Bremen auf, reiste dann weiter nach Belgien und kam 2016 zurück Bremen. Er gilt als Sympathisant des Islamischen Staates und als "gewaltbereit". Im März 2017 wurde er wegen Diebstahl, Urkundenfälschung und unerlaubten Aufenthaltes festgenommen. So benutzte er zwanzig Aliasnamen. Mal gab er sich als Libyer, mal als Syrer aus. Zeitweise sollte er nach Chemnitz umverteilt werden, wo er aber nie ankam. Er sitzt z. Zt. in Abschiebehaft.

Februar bis Juni 2015

- Februar 2015: Der Marokkaner Ayoub Motchou reiste im Februar 2015 auf der Flucht vor der spanischen Polizei unter falschem Namen in die BRD ein. Im Jahr 2015 lebte in einem Flüchtlingslager in Recklinghausen. Am 4. August 2015 wurde er in Stuttgart durch ein Mobiles Einsatzkommando der Polizei festgenommen.

Zunächst erließ das Amtsgericht eine Festhalteanordnung. Danach musste das Oberlandesgericht Stuttgart über eine Ausweisung nach Spanien entscheiden. Derweil wehrte sich Ayoub Moutchou gegen eine Abschiebung nach dem so genannten "vereinfachten Verfahren" gemäß der europäischen Asylverfahrensrichtlinie vom 26. Juni 2013. Die deutschen Justizbehörden lieferten Ayoub Motchou schließlich am 3. September 2015 an die spanischen Behörden aus.

- März 2015: Saleh al-Ghadban kam im März 2015 nach Deutschland. Im Februar 2016 behauptete al-Ghadban gegenüber der französischen Polizei - wie erst im Juni 2016 öffentlich bekannt wurde -, dass ein IS-Kommando ein Massaker in Düsseldorf verüben wollten. Zu den weiteren Kommandomitgliedern gehörten angeblich mehrere Insassen von Flüchtlingswohnheimen: Abd Arahman A. K. (Leimen), Hamza C. (Bliesdorf) und Mahood B. (Mülheim). Die Ermittlungen der Ermittlungskommission ANBIETER aus über 30 Beamten liefen unter dem Aktenzeichen 2 BJs 17/16. Aber die Anschlagsbehauptungen waren wahrscheinlich frei erfunden:

Am 14. Juli 2017 erklärte Saleh al-Ghadban vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, zwar hätte es die Anschlagsplanung tatsächlich gegeben, aber seine beiden von ihm ein Jahr zuvor belasteten Mitangeklagten hätten damit nichts zu tun. Die wahren Mittäter würde er nicht kennen. "Ich habe nicht die Wahrheit gesagt. Sie haben überhaupt nichts damit zu tun," bekannte er nun. Er habe bei seinen Anschuldigungen gegen die beiden absichtlich gelogen, weil die französische Polizei zuvor ihn belogen habe. Diese hätte ihm nämlich versprochen, seine Frau und sein Kind nachzuholen und ihn freizulassen, aber nicht Wort gehalten: "Ich wollte der Lüge der Polizei eine Lüge entgegensetzten. Ich habe Dankbarkeit erwartet, aber dieses Wort gibt es in Europa nicht. Ich habe mein Volk verraten, um die deutsche Bevölkerung zu schützen und zum Dank steckt man mich ins Gefängnis," beschwerte sich al-Ghadban. Daraufhin wurde Mahood B. am 15. Juli aus der JVA Düsseldorf entlassen, muss sich aber bis zum Abschluss des Prozesses weiter vor Gericht verantworten.

- März 2015: Der Palästinenser Ahmad Alhaw kam im März 2015 nach Deutschland. Er wurde in einem Flüchtlingsheim in Hamburg-Langenhorn (Kiwittsmoor 4a-i, Haus 4) untergebracht. Nach dem "Dubliner Verfahren" hätten die deutschen Ausländerbehörden Ahmad Alhaw nach Norwegen innerhalb von zwei Monaten bis zum 13. Juli 2015 zurückschicken können, aber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verpasste die Frist um einen Tag. Erst am Dienstag, den 14. Juli 2015, traf das deutsche Rücknahme-Ersuchen in Norwegen ein. Die dortige Immigrationsbehörde UDI lehnte eine Rücknahme ab: "Wir bedauern, Sie zu informieren, dass Norwegen die oben genannte Person nicht zurücknehmen bereit ist." Damit blieb Deutschland für den Flüchtling und sein Asylverfahren weiterhin zuständig.

Am 1. April 2016 meldete sich eine Person aus dem Umfeld von Ahmad Alhaw bei der Polizei am Hamburger Hauptbahnhof und warnte davor, Ahmad Alhaw würde sich islamistisch radikalisieren. Der diensthabende Polizeibeamte legte darüber einen Vermerk an, auf dem er den Namen falsch notierte: Ahmad al-Ahmad. Aufgrund dieser falschen Namensgebung gelang es der Polizei bis Juni 2016 nicht, Ahmad Alhaw zu identifizieren. Im August 2016 landete der Polizeivermerk beim Landesamt für Verfassungsschutz. Dort lud eine Mitarbeiterin den damaligen Tippgeber für September noch einmal ein, worauf sich schließlich der Irrtum bei der Namensgebung aufklärte. Nach einem Gespräch empfahl das LfV eine psychiatrische Untersuchung, was aber der Sachbearbeiter beim LKA als unnötig ablehnte.

Am 28. Juli 2017 verübte Ahamd Alhaw einen Messerangriff auf die Kunden der "Edeka"-Filiale in Hamburg-Barmbek (Fuhlsbüttler Straße 188-190). Dabei tötete er einen fünfzigjährigen Mann und verletzte weitere Kunden und Passanten. Der Täter sitzt gegenwärtig in der Untersuchungshaftanstalt (Holstenglacis 3) ein und wird psychiatrisch untersucht. Die Besondere Aufbauorganisation (BAO) BARMBEK der Hamburger Polizei führt z. Zt. die Ermittlungen durch.

- 30. Juni 2015: "Muhammad Riyad" alias Riaz Khan Ahmadzai reiste 2015 als Geflüchteter in die Bundesrepublik ein. Nach eigenen Angaben war er ein Afghane, allerdings vermuten die Ermittler, dass er aufgrund seines Paschtu-Dialektes eher aus der pakistanischen Region Peshawar stammte. Er galt als "unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling" (UMF), allerdings haben die Sicherheitsbehörden auch hier Zweifel an seiner Altersangabe. Zunächst beantragte er Asyl in Ungarn. Am 30. Juni 2015 reiste er bei Passau in die Bundesrepublik ein und beantragte am 16. Dezember 2015 Asyl. Am 31. März 2016 erhielt er eine Aufenthaltsgenehmigung. Er wurde zunächst in einem Flüchtlingslager im bayerischen Ochsenfurt (Kolpingstraße 26) und später bei einer Pflegefamilie auf einem Bauernhof in Gaukönigshofen untergebracht.

Dass Riaz Khan Ahmadzai von den deutschen Behörden gemäß der EU-Rechtslage nicht nach Ungarn abgeschoben wurde, lag an einem Computerfehler, wie die "Berliner Morgenpost" berichtete:

Die Fingerabdrücke des Würzburger Attentäters sind wegen einer technischen Störung nicht europaweit abgeglichen worden. Wie aus Behördenkreisen verlautete, blieb dadurch unentdeckt, dass er bereits in Ungarn einen Asylantrag gestellt hatte.

Die Computerpanne sei im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) passiert, als dieses den Flüchtling am 14. März 2016 registrierte. Die Erfassung beim BAMF fand damit erst knapp neun Monate nach seiner Einreise statt. Dabei werden die Fingerabdrücke eines Asylbewerbers normalerweise mit der europäischen Datenbank "Eurodac" abgeglichen. Dieser Abgleich habe an jenem Tag aber nicht funktioniert, hieß es.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte aber, dass die Bundespolizei den damals 16-Jährigen bei seiner Einreise aufgegriffen und seine Fingerabdrücke mit deutschen Fahndungsdatenbanken abgeglichen habe. Da der Attentäter damals aber noch nicht polizeibekannt gewesen sei, habe es keine Treffer gegeben."

(Morgenpost)

Am 18. Juli 2016 verübte Riaz Khan Ahmadzai einen Anschlag auf den Regionalexpress RE 58130 der "Bahn AG". Durch Beilhiebe und Messerstiche wurden vier chinesische Touristen verletzt. Es war der erste Anschlag eines Flüchtlings, der mit der Migrantenwelle 2015 eingereist war. Als der Zug durch eine Notbremsung in Würzburg-Heidingsfeld anhielt, flüchtete der Attentäter zu Fuß und attackierte die Spaziergängerin Christine R.: "Ich mach Dich fertig, Du Schlampe", soll er gerufen haben. Kurz darauf wollte er mehrere SEK-Beamte, die wegen einem anderen Polizeieinsatz vor Ort waren, ebenfalls angreifen. Daraufhin wurde der Täter von der Polizei am Main-Ufer aus kurzer Entfernung erschossen.

Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte auf "Twitter", den Polizeieinsatz und fragte, warum der Angreifer "nicht angriffsunfähig geschossen werden" konnte, damit löste sie einen Shitstorm aus. So sprach Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, von "parlamentarischer Klugscheißerei".

- Juni 2015: Azad R. ist syrischer Staatsbürger. Er ist "hinreichend verdächtig" ein Mitglied der Ahrar al-Sham zu sein. Azad R. beteiligte sich zumindest von August 2013 bis April 2014 an Kampfeinsätzen der Gruppierung gegen andere Rebellengruppen und syrische Militärkräfte im Gebiet um die Stadt Aleppo. Dabei war er mit einem Schnellfeuergewehr "Kalaschnikow", anderen Maschinengewehren und Panzerfäusten bewaffnet. Azad R. wurde im April 2014 bei einem Gefecht schwer verletzt, so dass er heutzutage im Rollstuhl sitzt. Zur medizinischen Versorgung reiste er - in Begleitung von Kamel T. H. J. - zunächst in die Türkei und im Juni 2015 nach Deutschland. Hier kamen sie in einer Asylbewerberunterkunft in Bamberg unter. Der 17-jährige Azad R. wurde am 20. April 2016 festgenommen. Der Prozess Azad R. und gegen Kamel T. H. J. und begann am 30. März 2017 vor dem 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts München.

- Juni 2015: Kamel T. H. J. ist syrischer Staatsbürger. Er gilt als "hinreichend verdächtig" ein Mitglied der Ahrar al-Sham zu sein und beteiligte sich zumindest von August 2013 bis April 2014 an Kampfeinsätzen bei Aleppo. Im Juni 2015 reiste er - in Begleitung des verletzten Azad R. - nach Deutschland. Hier kamen beide in einer Asylbewerberunterkunft in Bamberg unter. Am 18. April 2016 wurde Kamel T. H. J. in Bamberg festgenommen. Der Prozess gegen die beiden begann am 30. März 2017 vor dem Oberlandesgericht München.

Juli bis September 2015

- 6. Juli 2015: Am 6. Juli 2015 meldete sich der Tunesier Anis Ben Othmane Amri unter dem Falschnamen "Amir" auf dem Polizeirevier in Freiburg-Nord als Asylbewerber (Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft: 440 Js 24374/15). Er wurde zunächst in einem Flüchtlingsheim in Emmerich untergebracht und hat danach unter insgesamt 14 Alias-Namen in verschiedenen Städten mehrere Asylanträge gestellt. Die Panne bei der Einreise des "Amir" alias Amri hatte weitreichende Folgen:

Nur ein Buchstabendreher, schon versagte das System. Anis Amri war nun im Land, aber das Land war auf einen wie ihn nicht vorbereitet. Es sollte Deutschland 532 Tage lang nicht gelingen, seiner habhaft zu werden. Selbst am 19. Dezember 2016 nicht, als Anis Amri einen Lkw auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz lenkte und den bislang größten islamistischen Anschlag in der Bundesrepublik verübte. Zwölf Menschen starben, Anis Amri floh, bis ihn ein Polizist bei Mailand erschoss. (…)

Die Recherchen ergaben das Bild eines beispiellosen Behördenwirrwarrs, eines Versagens des deutschen Rechtsstaats und seiner starren, föderalistischen Struktur. Eines Systems, in dem viele zuständig waren, aber keiner verantwortlich.

Mehrere Hundert Beamte in mindestens 64 Behörden waren mit Amri befasst. Am Ende gelang es ihnen nicht, Amri zu stoppen. "Unstetigkeit ist die Konstante im Bewegungsmuster des Amri"; notierte ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts (LKA) Berlin. Mit dieser Unstetigkeit kamen die staatlichen Organe nicht zurecht.

Anis Amri konnte monatelang mit bis zu 14 verschiedenen Identitäten hausieren gehen. Er konnte Handys klauen, prügeln und mit Drogen dealen. Er konnte schwarzfahren, Papiere fälschen und sich Sozialleistungen erschleichen. Er konnte tricksen, täuschen, lügen. Und niemand bestrafte ihn.

Vor allem aber konnte er sich weiter radikalisieren und eine Wut auf das Land entwickeln, das ihn so offen empfangen hatte. Er sprach mit Kämpfern vom "Islamischen Staat" (IS), besuchte drei der radikalsten Moscheen Deutschlands, las Anleitungen zum Bombenbau im Internet. Und niemand störte ihn dabei.

(der Spiegel)

Anis Ben Othmane Amri war Mitglied des Islamischen Staates. Beim Terroranschlag auf den "City Weihnachtsmarkt" auf dem Breitscheidplatz in Berlin starben 12 Menschen, 67 Personen wurden verletzt. Auf seiner Flucht wurde er am 23. Dezember im italienischen Sesto San Giovanni von zwei Polizeibeamten erschossen. Mittlerweile beschäftigen sich parlamentarische Untersuchungsausschüsse in Düsseldorf und Berlin mit dem eklatanten Behördenversagen.

- Juli 2015: Der Syrer Hamza C. kam als Flüchtling Ende Juli 2015 in der Erstaufnahme in Eisenhüttenstadt an. Am 11. September 2015 wurde er erstmals in der Flüchtlingsunterkunft im brandenburgischen Bliesdorf (Am Gewerbepark 3) registriert. Hier stellte er einen Asylantrag. Zwischenzeitlich verschwand er für fünf Monate. Zeitweise soll er sich in Berlin aufgehalten haben. Am 2. Juni 2016 wurde er vom SEK festgenommen. Der syrische Flüchtling Saleh al-Ghadban beschuldigte ihn, an einem geplanten Terroranschlag in Düsseldorf beteiligt gewesen zu sein (s. o.).

- August 2015: Shaas al-Mohammad ist Syrer. Mitte 2013 schloss er sich als Jugendlicher dem Islamischen Staat an. So habe er in Syrien u.a. an der Belagerung eines Flughafens und an anderen Militäroperationen im Raum Deir Ezzor teilgenommen. Dabei habe er jeweils eine "Kalaschnikow" gehandhabt. Außerdem sei er in Syrien für die Versorgung der IS-Truppen mit Lebensmitteln in diesem Gebiet verantwortlich gewesen. Im August 2015 kam Shaas al-Mohammad über die Balkan-Route nach Deutschland. Hier stellte er einen Asylantrag und kam in Bad Belzig (Brandenburg) unter. In Berlin sammelte er Informationen über mehrere potentielle Anschlagsziele aus, darunter das Reichstagsgebäude, den Amtssitz des Bundestages, und den Alexanderplatz. Am 22. März 2016 wurde Shaas al-Mohammad in Potsdam festgenommen.

Am 19. Mai 2017 verurteilte der 1. Strafsenat des Kammergerichts Shaas al-Mohammad wegen Unterstützung der Terrororganisation Islamischer Staat in 150 Fällen in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in 149 Fällen zu einer Jugendstrafe von 5 Jahren (Aktenzeichen: 1 - 5/16). In einer Presseerklärung des Kammergerichts hieß es zur Urteilsbegründung:

So habe er u.a. im Herbst 2013 in Syrien unter IS-Kommando an der Belagerung eines Flughafens und im Frühjahr 2014 an der Einkesselung einer Stadt im Osten des Landes teilgenommen. Außerdem sei er in den Jahren 2014 und 2015 in Syrien an der Versorgung der örtlichen IS-Truppen mit Lebensmitteln beteiligt gewesen. Bei diesen Militäroperationen bzw. Tätigkeiten habe er jeweils ein vollautomatisches Sturmgewehr des Typs "Kalaschnikow" gehandhabt. (…)

Soweit dem Angeklagten von der Bundesanwaltschaft Ausspähungsaktivitäten vorgeworfen worden waren, ist der Senat zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte zwar nicht gezielt mögliche Anschlagsziele in Berlin ausgespäht habe, aber sehr wohl gewonnene Informationen über den Publikumsverkehr am Alexanderplatz und anderen Orten in dem Bewusstsein an seine syrischen Kontaktmänner weitergegeben habe, dass diese dort für die Planung von Anschlägen genutzt werden könnten."

(Kammergericht Berlin

- August 2015: Der Tunesier Haikel S. lebte von 2003 bis 2013 in Deutschland. Er reiste mit einem Studentenvisum ein und heiratete eine Deutsche, so dass er Bleiberecht genoss. Im Jahr 2013 kehrte er in sein Heimatland zurück, wo er am 18. März 2015 am Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis beteiligt gewesen sein soll. Der Anschlag forderte 24 Tote. Im März 2016 soll er ebenfalls bei einem Angriff auf die tunesische Grenzstadt Ben Gardane beteiligt gewesen sein. Damals waren 13 Sicherheitskräfte und sieben Zivilisten getötet worden. Im August 2015 ist er als Asylsuchender erneut in die BRD eingereist. Am 1. Februar 2017 wurde er in Frankfurt-Sossenheim festgenommen und sollte abgeschoben werden.

Am 5. April lehnte die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main seinen Antrag auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gegen seine Abschiebung nach Tunesien im asylrechtlichen Eilrechtsschutzverfahren unter der Bedingung ab, dass die tunesische Regierung vor einer Abschiebung des Antragstellers völkerrechtlich verbindlich gegenüber der Bundesregierung zugesichert hat, dass gegen den Antragsteller nicht die Todesstrafe verhängt werden wird. In einer verquasten Pressemitteilung des Gerichts hieß es:

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat in ihrer heutigen Entscheidung die Ablehnung des Asylbegehrens des Antragstellers als offensichtlich unbegründet in vollem Umfang bestätigt. Die negative Feststellung zu den Abschiebungsverboten ist nach Auffassung des Gerichts jedoch nur unter der Voraussetzung der ausgesprochenen Bedingungen für eine Abschiebung des Antragstellers nach Tunesien nicht zu beanstanden. Nach Auffassung der Kammer kann die Wahrscheinlichkeit, dass im Zuge des gegen den Antragsteller in Tunesien betriebenen Strafverfahrens ein Todesurteil verhängt werden wird, sowie seine mögliche Gefährdung in Bezug auf Folter und sonstige menschenunwürdige Behandlung durch die ausgesprochenen Schutzauflagen soweit minimiert werden, dass für diesen keine tatsächliche Gefahr im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte mehr besteht, bei einer Rückkehr nach Tunesien derartige Menschenrechtsverletzungen zu erleiden. Die Kammer stützt sich in ihrer Bewertung insoweit auf die dem Gericht vorliegenden Erkenntnismittel, insbesondere den aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes, woraus sich zur Überzeugung des Gerichts die Notwendigkeit der Einholung der ausgesprochenen Schutzauflagen ergibt. (…) Die Entscheidung der 6. Kammer (Az.: 6 L 2695/17.F.A) ist unanfechtbar."

(VG Frankfurt am Main)

Ebenfalls mit Beschluss vom 5. April hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt, die für das ausländerrechtliche Verfahren gegen die Stadt Frankfurt zuständig war, ein Eilrechtsschutzbegehren des Antragstellers mit dem sich dieser gegen seine sofort vollziehbare Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland wendet, abgelehnt (Aktenzeichen: 2 L 2483/17.F).

Mitte August 2017 hob der Bundesgerichtshof den Haftbefehl auf, weil sich der dringende Tatverdacht nicht bestätigt hatte. Dennoch kam Haikel S. nicht frei, da die Ausländerbehörde beim Amtsbericht Frankfurt zugleich einen Antrag auf Erlass eines Abschiebehaftbefehles stellte. Die Anwältin von Haikel S., Seda Basay-Yildiz, hält den Antrag der Ausländerbehörde für unzulässig, da das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Abschiebung bereits untersagt hatte, weil Haikel S. in Tunesien die Todesstrafe drohe. Die letzte Entscheidung liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

- Ende August 2015: Damals kam der syrische Flüchtling Zoher J. nach Deutschland. Am 12. April 2017 wurde Zoher J. in Niederbayern festgenommen. Dazu berichtete der Generalbundesanwalt:

Der Beschuldigte Zoher J. gründete im Laufe des Jahres 2011 in Syrien unter anderem mit den gesondert Verfolgten Abdulrahman A. A. sowie Abd Arahman A. K. eine zur terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN) gehörende Kampfeinheit. Ihr Aktionsradius beschränkte sich zunächst auf den Raum Aleppo. Ab 2013 war ein Teil der Kampfeinheit auch in den Regionen Tabka und Rakka aktiv. In der Folge führte Zoher J. weiterhin das Kommando in der Region Aleppo, während er die Verantwortung für Operationen im Raum Tabka und Rakka auf den gesondert Verfolgten Abd Arahman A. K. übertrug. Um den Jahreswechsel 2013/2014 fielen weite Teile des Aktionsgebietes dieser Kampfeinheit unter die Kontrolle des IS. In der Folge löste sich die Kampfeinheit auf. Zoher J. schloss sich daraufhin dem "IS" an und arbeitete fortan für dessen "Geheimdienst". In dieser Funktion reiste er spätestens Ende August 2015 nach Deutschland. Von hier aus pendelte er nach Griechenland, um dort in Flüchtlingslagern Mitglieder für Terrorzellen in Europa zu rekrutieren. Außerdem sollte er die bereits in Europa agierenden Terrorzellen koordinieren, um noch nicht näher geplante Anschläge durchzuführen.

(Der Generalbundesanwalt)

- 7. September 2015: Am 7. September 2015 wurde der Syrer Mohammed G. mit seiner Mutter in der Erstaufnahmeeinrichtung in Versmold (Brüggenkamp) untergebracht; Ende Oktober 2015 zogen beide um nach Rietberg. Mohammed G. agierte als Kontaktperson zwischen dem IS und möglichen Attentätern der Terrororganisation. Konkret stand Mohammed G. seit spätestens Mitte September 2016 über soziale Medien in Kontakt mit einer Person, die am 11. Oktober 2016 in Schweden einen Brandanschlag auf ein schiitisches Gemeindezentrum verübt haben soll. Dieser mutmaßliche Attentäter von Malmö war am 21. April 2017 in erster Instanz vom Terrorvorwurf freigesprochen worden, blieb aber weiter in Haft und soll aus Schweden abgeschoben werden. Mohammed G. selbst wurde am 8. Juni 2017 in Rietberg im Kreis Gütersloh in Ostwestfalen festgenommen.

- 9. September 2015: Zwei Mitglieder der französisch-belgischen Terrorzelle, die 2015/16 die verheerenden Terroranschläge in Paris und Brüssel mit mehr als 160 Toten und über 700 Verletzten verübten, reisten im September 2015 durch Deutschland: "Sami Bouzid" alias Mohamed Belkaid und "Soufiane Kayal" alias Najim Laachraoui (Geburtsname: Abu Idriss) wurden am 9. September 2015 von Salah Abdeslam in Budapest abgeholt. Auf dem Rückweg übernachtete das Trio in der Nacht vom 9. auf den 10. September auf dem Autohof Geiselwind an der A3 im Landkreis Kitzingen (Bayern).

Mohamed Belkaid wurde am 15. März 2016 in Brüssel-Forest auf der Flucht erschossen. Najim Laachraoui war in Syrien 2012-14 an der Gefangenschaft und Ermordung des amerikanischen Journalisten James Foley zumindest mittelbar beteiligt, er starb beim Anschlag auf den Flughafen in Brüssel-Zaventem am 22. März 2016.

- September 2015: Wajid S. war - nach Angaben des Generalbundessanwalts - zwischen 2005 und 209 Mitglied der Taliban in der Provinz Kapisa. Zumindest in den Jahren 2014 und 2015 nahm der Angeschuldigte an zwei Kampfhandlungen gegen afghanische Polizeieinheiten in der Provinz Kapisa teil. Nachdem er durch einen Streifschuss verletzt worden war, floh er im September 2015 in die BRD. Hier wohnte er in Aken im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt). Wajid S. wurde am 27. Oktober 2016 in Köthen (Sachsen-Anhalt) festgenommen.

Am 26. April 2017 begann der Prozess gegen Wajid S. vor dem 3. Strafsenat des Kammergerichts Berlin, das auch für Brandenburg zuständig ist. Obwohl sich Wajid S. in seinem Asylverfahren selbst als Taliban belastet hatte, erklärte er nun, dass er sich die Taliban-Geschichte nur ausgedacht habe, um nicht abgeschoben zu werden. Wajid S. sitzt derzeit in einem Berliner Gefängnis ein. Die von der Großen Koalition forcierte Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern in das Kriegsgebiet Afghanistan wird von Menschenrechtlern zu recht heftig kritisiert.

Oktober bis Dezember 2015

- 1. Oktober 2015: Am 1. Oktober 2015 sollen "Monir Ahmed Alaaj" alias Sofiane Ayari und "Naim al-Hamed" alias Osama Krayem im bayerischen Feldkirchen als syrische Asylbewerber registriert worden sein, bevor sie in der Flüchtlingsnotunterkunft in den Messehallen in Ulm untergebracht wurden. Im Oktober 2015 setzten sich Sofiane Ayari und Osama Krayem - zusammen mit dem Bombenbauer "Ahmad al-Khald" alias ""MX Voltaire" (bürgerlicher Name unbekannt) - nach Brüssel ab. Dabei half ihnen "Yassine Baghli" alias Salah Abdeslam, der das Kommando anführte. Alle vier waren an den Terroranschlägen in Paris und Brüssel 2015/2016 beteiligt: So beteiligte sich Osama Krayem am 22. März 2016 am Anschlag auf die Metro-Station Maalbeek im Brüsseler Europaviertel. Er wurde am 8. April in Belgien festgenommen. Saleh Abdeslam und Sofiane Ayari wurden am 18. März 2016 in Brüssel-Molenbeek (Rue des Quatre-Vents) festgenommen.

Nachdem mindestens fünf bis sechs Attentäter der Anschläge von Paris als Flüchtlinge über Deutschland nach Frankreich ein- bzw. ausgereist waren, kritisierte der Kommentator des Berliner "Tagesspiegel", Malte Lehming, die Lageeinschätzung der deutschen Nachrichtendienste:

Auf zwei Personen muss sich Deutschland im Antiterrorkampf felsenfest verlassen können - den Chef des Bundesnachrichtendienstes, Gerhard Schindler, und den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen. Wenn diese beiden, oder einer von ihnen, sich irren oder die Lage falsch einschätzen, steigt die Gefahr exponentiell. (...) Es darf inzwischen als gesichert gelten, dass drei der mutmaßlichen Attentäter von Paris über die Flüchtlingsroute in die EU einreisten. Möglich ist, dass die Männer gefälschte syrische Pässe benutzt und sich als Flüchtlinge ausgegeben hatten. Möglich ist auch, dass ein ganzes Angreiferteam auf diesem Weg in die EU eingedrungen ist. (...)

Für BND und Verfassungsschutz kommen diese Nachrichten höchst ungelegen. Plötzlich stehen sie blamiert bis auf die Knochen da. Nein, bis ins Mark. Denn bis zu den Terroranschlägen von Paris hatten Schindler und Maaßen die Möglichkeit, dass unter den Flüchtlingen auch Terroristen einreisen könnten, allenfalls als "abstrakte Gefahr" kategorisiert, "konkrete Hinweise" gebe es nicht. Außerdem fehlte jede Plausibilität. Der Weg wäre für potenzielle Terroristen zu weit, zu gefährlich und nicht geeignet für den Transport des benötigten Equipments. Kämpfer der reichen Terrororganisation "Islamischer Staat" seien gar nicht darauf angewiesen, die lange Strecke nach Europa zu Fuß zurückzulegen, wie die meisten Flüchtlinge, sondern hätten die Mittel, per Flugzeug einzureisen. (...) Die Einschätzung der deutschen Geheimdienste dürfte seit Paris als widerlegt gelten. Bleibt die Frage, warum sie sich in diesem Punkt so weit hinausgelehnt hatten.

Variante eins: Sie haben es wirklich nicht gewusst. Das wäre erschreckend. Hunderttausende Flüchtlinge sind zum Teil unkontrolliert auch nach Deutschland eingereist. Sollten die geheimen Sicherheitsdienste keinen blassen Schimmer haben, wer da kam, hätte dieses Land ein massives Problem.

Variante zwei: Die Geheimdienste wissen mehr, als sie öffentlich sagen, wollten aber die Angst in der Bevölkerung nicht weiter schüren, dass unter den Flüchtlingen auch Islamisten sein könnten. Dann wären die Einschätzungen gewissermaßen pädagogisch zu interpretieren: Aus der Wahrheit könnten die falschen Schlüsse gezogen, einem Ende der Willkommenskultur das Wort geredet werden.

Doch wenn Geheimdienste anfangen, den politischen Diskurs zum Wohle der jeweiligen Regierung beeinflussen zu wollen - und seien die Motive noch so lauter -, überschreiten sie ihr Mandat. BND und Verfassungsschutz müssen nicht alles sagen, was sie wissen, aber was sie sagen, muss stimmen. Andernfalls ist der Vertrauensverlust größer als durch jede noch so enge Zusammenarbeit mit der NSA.

(Tagesspiegel)

- Mitte Oktober 2015: Auch ein "Ahmad al-Mohammad" gehörte im November 2015 zu den IS-Attentätern von Paris. Dieser war erstmals am 3. Oktober 2015 in den Flüchtlingsströmen auf der griechischen Insel Leros aufgetaucht. Am 7. Oktober überquerte er bei Presovo die Grenze zwischen Makedonien und Serbien. Einen Tag später tauchte er im kroatischen Lager Opatovac auf. Über Österreich reiste er weiter nach Deutschland, wo er im bayerischen Feldkirch als syrischer Flüchtling registriert wurde. Ob "Ahmad al-Mohammad" sein richtiger Name war, blieb unklar, zumal der syrische Pass gefälscht war. Möglich war auch, dass zwei verschiedene Männer unabhängig voneinander gefälschte syrische Pässe mit dem gleichen Namen benutzten.

- Oktober 2015: Im Oktober 2015 reiste der Tunesier Charfeddine T. nach Deutschland ein. Er wies sich mit einem gefälschten syrischen Pass auf den Namen "Ashraf al-T." aus. Zunächst wohnte er in der Massenunterkunft für Flüchtlinge auf dem ehemaligen Flughafen Berlin-Tempelhof. Da er hier randalierte und möglicherweise einen Selbstmordversuch unternahm, wurde Charfeddine T. im März 2016 der weitere Zugang verwehrt. Er kam bei dem privaten Flüchtlingshelfer Arne S. in Berlin-Schöneberg (Kolonnenstraße 51) unter, der ihn über Monate hinweg bei sich aufnahm.

Ein amerikanischer Nachrichtendienst hörte ein Gespräch zwischen Charfeddine T. und seinem syrischen Kontaktmann beim Islamischen Staat ab. Das FBI vermutete, dass es sich bei dem Anrufer um Charfeddine T. handelte. Die US-Dienste informierten Mitte Oktober 2016 das Bundesamt für Verfassungsschutz, das seine Ermittlungen aufnahm und schließlich das Landeskriminalamt in Berlin informierte. Für die weiteren Nachforschungen bildete das LKA die Besondere Aufbauorganisation KONVOI. Charfeddine T. soll einen Anschlag in Berlin vorbereitet haben und wurde im Oktober 2016 festgenommen. Nach seiner Festnahme soll Charfeddine T. im Polizeigewahrsam am Tempelhofer Damm versucht haben, Selbstmord zu begehen, indem er wiederholt mit dem Kopf gegen die Wand seiner Zelle anrannte. Daraufhin sollen Justizbeamte ihm einen speziellen Schutzhelm aufgesetzt und gefesselt haben.

Der Notrichter am Bundesgerichtshof lehnte am 3. November die Erlassung eines Haftbefehls wegen Terrorverdachts ab, da dieser der Auffassung war, dass die vorgelegten Beweise für einen dringenden Tatverdacht nicht hinreichend seien. So wandte sich die Polizei an den diensthabenden Haftrichter des Amtsgerichts Karlsruhe, der zumindest einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung aussprach. Der Terrorverdächtige räumte seine Urkundenfälschung ohne Umschweife ein. Am 15. Dezember 2016 wurde Charfeddine T. erneut festgenommen. Die Ermittler gehen nun doch davon aus, dass der mutmaßlich aus Tunesien stammende Mann IS-Mitglied ist und einen Anschlag in Berlin plante.

- Oktober 2015: Im Oktober 2015 kam Abdalfatah H. A. mit seiner Familie nach Plauen (Sachsen). Er wurde im April 2016 als Asylbewerber anerkannt. Gegenüber dem Jobcenter gab er an, in Syrien als Automechaniker gearbeitet zu haben; in Deutschland lebt die Familie von 2.400 Euro Hartz IV. In Syrien soll er sich Anfang 2013 der damaligen Jabhat al-Nusra angeschlossen haben. Ihm wird vorgeworfen, 36 Behördenmitarbeiter des syrischen Regimes ermordet zu haben, so dass er sich in Deutschland für Kriegsverbrechen verantworten muss. Am 1. März 2017 wurde Abdalfatah H. A. in Düsseldorf festgenommen. Dazu berichtete der "Spiegel":

Die Islamisten der Nusra-Front waren im Frühjahr 2013 nach der Eroberung der lange Zeit von Assad-Truppen gehaltenen Stadt al-Tabka mit großer Brutalität gegen gefangene Soldaten des syrischen Machthabers vorgegangen. Auf einer Müllhalde an einer Ausfallstraße sollen sie nach dem Urteil eines Scharia-Gerichts zahlreiche Menschen auf bestialische Art und Weise umgebracht haben.

(der Spiegel

- November 2015: Der Marokkaner Abderrahman Mechkah alias Abderrahman Bouanane kam als Flüchtling im November 2015 nach Niedersachsen, wo er erkennungsdienstlich behandelt wurde; allerdings stellte Abderrahman Mechkah keinen Asylantrag in Deutschland. Anfang Januar 2016 kam er nach Nordrhein-Westfalen. Zunächst war er Anfang Januar 2016 in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Neuss untergebracht, die sich damals in der Nordkanalallee befand. Hier fiel er am 16. Januar 2016 durch eine einfache Körperverletzung auf. Ende Januar 2016 war er in einem Flüchtlingsheim in Kerpen einquartiert, auch dort fiel er am 31. Januar 2016 durch einen Akt einer gefährlichen Körperverletzung auf. Von Februar bis Juni 2016 lebte er in der Asylbewerberunterkunft in Dortmund-Kley (Kleyer Weg). Ungefähr im April 2016 reiste er aus, ohne einen Asylantrag gestellt zu haben.

Am 18. August 2017 verübte er in Turku (Finnland) einen Messerangriff, dabei wurden zwei Menschen getötet und acht verletzt. Die Polizei streckte den flüchtenden Attentäter durch einen Beinschuss nieder.

- November 2015: Mohamed A. ist syrischer Staatsbürger. Im Oktober 2015 verpflichtete er sich - zusammen mit Mahir Al-H. und Ibrahim M. - gegenüber dem Islamischen Staat, Europa zu reisen, um einen Anschlag zu verüben. Der Islamische Staat schleuste das Terrortrio mit der "Flüchtlingswelle" im November 2015 von der Türkei über Griechenland per Balkanroute nach Deutschland. Nach Informationen der "Welt" ermittelte das BKA monatelang gegen die drei Syrer. Ausgangspunkt soll ein Hinweis des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) auf mögliche Dschihadisten gewesen sein. Daraufhin wurde beim BKA in Berlin-Treptow die Ermittlungsgruppe "EG GALAXY" gegründet, die wochenlang Telefone abhörte und die Terrorverdächtigen observierte.

Am 13. September 2016 wurden in Schleswig-Holstein die drei IS-Verdächtigen Mohamed A. (Ahrensburg), Mahir Al-H. (Reinfeld) und Ibrahim M. (Großhansdorf) in Flüchtlingsheimen nach einer längeren Observation festgenommen. Sie waren nach Deutschland eingeschleust worden, "um entweder einen bereits erhaltenen Auftrag auszuführen oder sich für weitere Instruktionen bereitzuhalten", so der Generalbundesanwalt. Am 13. Juni 2017 begann der Prozess gegen Ibrahim M., Mohamed A. und Mahir al-H. vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Hamburg.

- November 2015: Mahir Al-H. ist syrischer Staatsbürger und Mitglied des IS. Im Oktober 2015 verpflichtete er sich - zusammen mit Mohamad A. und Ibrahim M. - nach Europa zu reisen um einen Anschlag zu verüben. Im November 2015 schleuste ihn der IS über die Balkanroute nach Deutschland. Am 13. September 2016 wurde er im Flüchtlingslager in Reinfeld festgenommen (s. o.).

- November 2015: Ibrahim M. ist syrischer Staatsbürger und Mitglied des IS. Im Oktober 2015 verpflichtete er sich - zusammen mit Mohamad A. und Ibrahim M. - nach Europa zu reisen um einen Anschlag zu verüben. Im November 2015 schleuste ihn der IS über die Balkanroute nach Deutschland. Am 13. September 2016 wurde er im Flüchtlingslager in Großhansdorf festgenommen (s. o.).

- Im Jahr 2015: Der Syrer Diab K. kam mit der Flüchtlingswelle 2015 nach Deutschland und wurde in einem Heim in Biberach untergebracht. Am 19. November 2016 wurde Diab K. bei der versuchten Ausreise nach Dänemark vorübergehend festgenommen. Möglicherweise wollte er einen Anschlag in Kopenhagen begehen, so hatte der 20-Jährige u. a. Funkgeräte und 16.000 Streichhölzer im Gepäck, möglicherweise um damit eine Bombe zu bauen. Die dänischen Behörden ließen ihn nicht einreisen. Daraufhin ließ die deutsche Bundespolizei den Terrorverdächtigen einfach laufen, der daraufhin nach Biberach zurückkehrte und dort erneut festgenommen wurde. Der Flüchtling war bereits 2015 in einem Flüchtlingslager in Ulm wegen seiner radikalen Ansichten aufgefallen und deshalb von der Polizei registriert worden.

2016 und 2017

- 4. Januar 2016: Der 16-jährige Syrer Mohammed J. kam am 4. Januar 2016 mit seinen Eltern nach Deutschland. Hier wurde er von Flüchtlingslager zu Flüchtlingslager verschoben: zunächst Dülmen, danach Münster, seit April 2016 Köln-Holweide (Burgwiesenstraße) und seit Sommer 2016 Köln-Porz (Dorotheenstraße).

Mohammed J. suchte im Internet nach Bombenbauplänen, wie man z. B. aus Rohrreiniger und Aluminiumpulver ein explosives Elaborat zusammenmixt. Außerdem googelte er "Militärflughafen in Köln", möglicherweise ein Anschlagsziel. Mitte September 2016 bastelte Mohammed J. auf seinem Handy eine Art Bekennerschreiben. Am 18. September 2016 schließlich soll ihm sein Mentor namens "Bilal", der einen in Israel registrierten Mobilfunkanschluss nutzte, den Auftrag erteilt haben: "Stelle Bomben her und lass sie bei Euch explodieren.... Wirf sie in den Müll in ihren Versammlungshäusern." Am 19. September gestand der junge Islamist seiner jüngeren Schwester seine Anschlagspläne, die umgehend die Leitung des Flüchtlingsheims informierte. Am 20. September 2016 wurde in einem Flüchtlingslager in Köln-Porz festgenommen. "Die Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse deutete auf eine ernstzunehmende Gefahr hin", teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. "Schnelles Handeln" sei erforderlich gewesen. Bei dem SEK-Einsatz waren drei Bewohner der Unterkunft verletzt worden.

Der gerichtlich bestellte Psychiater Morad Ghaemi kam zu der Erkenntnis, Mohammed J. hätte auf Grund seiner Flüchtlingsbiographie eine länger währende Anpassungsstörung nebst einer unsicheren Persönlichkeitsstruktur, er attestierte ihm jedoch volle Schuldfähigkeit. Am 10. April 2017 verurteilte ihn die 14. Große Strafkammer des Landgerichts Köln zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten.

- Anfang 2016: Der Libanese Tarik A. schloss sich im Jahr 2015 dem Islamischen Staat an. Er erhielt eine militärische Ausbildung und lernte, wie man Sprengstoff selbst herstellt. Außerdem beteiligte er sich an Kampfhandlungen im Irak. Dort wurde er verletzt und kehrte nach Syrien zurück. Im Januar 2016 verließ er das Land und emigrierte nach Deutschland. Er wurde im Flüchtlingsheim in Rheinberg-Orsoy untergebracht.

- Anfang 2016: Abdul Beset Al-O. führte im Irak seit Ende 2014 ein zehnköpfiges Kommando des Islamischen Staates. Im März 2015 setzte er sich in die Türkei ab und kam Anfang 2016 nach Deutschland, wo er weiterhin Kontakte zum IS unterhielt. Am 12. April 2017 wurde Abdul Beset al-O. in Wuppertal festgenommen.

- 2. Februar 2016: Khaled H. kam am 2. Februar 2016 mit dem Flüchtlingsstrom über die Schweiz nach Deutschland. Zunächst wohnte er in dem Flüchtlingsheim der "Caritas" in Dinslaken (Straße "An der Fliehburg"). Er gilt als Mitglied des Islamischen Staates. Auf Fotos ist er mit Sturmgewehr Kalaschnikow und Panzerfaust abgebildet. Am 5. August 2016 nahm ein SEK Khaled H. fest. Am 10. August 2016 folgte die Festnahme von Ali I. in derselben Unterkunft. Die beiden sollen einen Anschlag auf ein Fußballspiel zu Beginn der Bundesliga-Saison 2016/17 am letzten Augustwochenende 2016 geplant haben.

- 19. September 2016: Am 19. September 2016 nahm das Landeskriminalamt Baden-Württemberg einen namentlich nicht genannten, syrischen Geflüchteten fest. Der 24-jährige Syrer war im September 2015 nach Deutschland eingereist und zunächst in einem Flüchtlingsheim in Leonberg untergebracht worden. Im Sommer 2016 wurde er in eine Containersiedlung nach Rutesheim im Landkreis Böblingen verlegt. Dort wurde er durch zwei Ladendiebstähle polizeibekannt. Der Mann soll vor seiner Flucht für die damalige Terror-Organisation Jabhat al-Nusra gekämpft haben. Sein Verteidiger erklärte, sein Mandant sei damals zu einer Teilnahme gezwungen worden. Die erstbeste Gelegenheit habe er zur Flucht genutzt.

Der Mann soll einen elektronischen Datenträger mit dschihadistischer Propaganda in einem Zug auf der Fahrt von Görlitz nach Dresden vergessen haben. Fahrgäste hatten ihn gefunden und aufgrund des brisanten Inhalts der Bundespolizei übergeben. Auf dem Stick fanden sich Fotos, die den Flüchtling als Mitglied der Jabhat al-Nusra auswiesen. Daraufhin wurde der Terrorverdächtige von Beamten des Landeskriminalamts festgenommen.

Am 2. Mai 2017 begann der Prozess vor dem 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart (Aktenzeichen: 3-34 OJs 10/16). In seinem Schlusswort erklärte der Angeklagte: "Ich bin unschuldig, ich habe mich nur verteidigt." Das Gericht verurteilte ihn am 18. Juli 2017 wegen "Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in neun Fällen, davon in acht Fällen in Tateinheit mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Rechtsanwalt Daniel Wolff erklärte zur Verurteilung, er habe Zweifel, dass sein Mandant das Urteil versteht.

(…)

Weitere Dschihadisten (alphabetisch):

Nicht in allen Fällen wurde das genaue Einreisedatum bekannt. Die betreffenden Personen sind hier alphabetisch aufgelistet.

- Abdulmalik A.: Er schloss sich in Syrien zunächst der damaligen Jabhat al-Nusra und Mitte 2013 dem Islamischen Staat in Deir Ezzor an. Im Frühjahr 2013 ermordete er bei Tabqa einen syrischen Soldaten, den er zwang, sich sein eigenes Grab zu schaufeln. Am 9. Mai 2017 wurde Abdulmalik A. in Magdeburg in der Plattenbausiedlung Neustädter See (Schrotebogen) festgenommen.

- Mohamed B. H.: Mohamed B. H. ist Marokkaner und beantragte in der Bundesrepublik Asyl, machte aber widersprüchliche Angaben zu seiner Person. Im Februar 2017 drohte er mit einem Bombenanschlag auf das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) in Borsdorf (Steinweg 3). Nach Meldungen von V-Leuten des Verfassungsschutzes hatte er ab dem 8. April 2017 einen Bombenanschlag auf die russische Botschaft in Berlin (Unter den Linden 63-65) geplant. Daher wurde er noch am selben Tag in der Flüchtlingsunterkunft in Borsdorf bei Leipzig festgenommen. Am 21. April 2017 entschied das Amtsgericht Leipzig, dass Mohamed B. H. in seine Heimat abgeschoben werden darf. Daraufhin wurde Mohamed B. festgenommen und in eine Abschiebungs-Hafteinrichtung in Rheinland-Pfalz überstellt.

- Mousa H. A.: Der Syrer war seit 2012 Mitglied in der Jabhat al-Nusra und kämpfte gegen die syrische Armee. Am 9. Mai 2017 wurde er in einem Flüchtlingsheim in Berlin-Köpenick (Alfred-Rand-Straße 19 festgenommen.

- Am 28. Juli 2016 wurde in dem Flüchtlingsheim im früheren Bahnhofsgebäude von Herbrechtingen bei Heidenheim ein 20-jähriger Geflüchteter aus Syrien vom SEK festgenommen. Der Mann hatte damit geprahlt, er habe in Syrien für den Islamischen Staat gekämpft und hätte weiterhin Kontakte zu der Terrororganisation. Die Polizei durchsuchte sein Zimmer und beschlagnahmte ein oder zwei Handys. Wenig später wurde der Geflüchtete freigelassen, da die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart keine Fluchtgefahr sah. Eine LKA-Sprecherin erklärte, die "Grobsichtung" der Handys habe den Terrorverdacht nicht erhärtet.

- Am 25. Juni 2017 wurde in Ulm-Oststadt (König-Wilhelm-Straße) ein namentlich nicht genannter Flüchtling aus Syrien durch die Beweissicherungs- und Festnahme Einheit (BFE) aus Göppingen festgenommen. Es soll sich um ein Mitglied der Jabhat al-Nusra handeln, was der Festgenommene bestreitet. Es wurden ein PC, ein Handy und rund 100 g Haschisch beschlagnahmt.

(…)

Selbst wenn die Terrorverdächtigen in den Flüchtlingslagern keine eigenen Anschlagspläne in Deutschland verfolgen, sind sie dennoch gefährlich, weil sie - angesichts der miserablen Zustände in den provisorischen Flüchtlingsheimen - andere Flüchtlinge agitieren. In München und Nürnberg traten salafistische Werber gar als "Willkommensgruppe" auf.

Schluss

Im Nachhinein kann man nicht mehr sagen, wann genau die deutschen Sicherheitsorgane die Kontrolle verloren haben: Es wird wohl irgendwann im Verlauf des Jahres 2014 gewesen sein, als die Zahl der Syrienreisenden eskalierte, jeder Dschihadist in oder aus Deutschland ein oder mehrere Aliasnamen benutzte und mit verschiedenen Handys unterwegs war. Bereits zuvor hatte die Bundesrepublik mit der Schließung der deutschen Botschaft und deren BND-Dependance ihre wichtigste Aufklärungsbasis in Syrien verloren.

Lange Jahre hatten die deutschen Sicherheitsorgane die Terrorgefahren heruntergespielt. Zunächst wurde Deutschland als "Ruheraum" dargestellt, in dem sich islamistische Terroristen von ihren im Ausland begangenen Taten nur erholen würden. Aber nach dem Mordanschlag von Arid Uka auf den Frankfurter Flughafen wäre diese Darstellung nicht mehr glaubhaft gewesen. Nun sprach man lieber von einer bloß "abstrakten Gefahr" und dass man "gut aufgestellt" sei. Dies wurde so oft wiederholt, dass man es in den Staatssicherheitsorganen womöglich irgendwann selbst geglaubt hat.

Dies war der zeitgenössische Hintergrund vor dem Angela Merkel im September 2015 die Öffnung der Grenzen verkündete. Dabei war von Anfang an wahrscheinlich, dass islamistische Terroristen als "(Kriegs-)Flüchtlinge" getarnt ins Land einsickern würden, weil sie dies in den fünfundzwanzig Jahren zuvor auch gemacht haben, wie z. B. Mohammed Ghassan Ali Abu Dhess (1994) oder Osama Saddiq Ali Ajub (1996). Aber ausgerechnet die Präsidenten des Bundeskriminalamts und des Bundesamtes für Verfassungsschutz verbaten sich jede Kritik an der Regierungspolitik und negierten monatelang die Gefahr. Mit der Terrorwelle 2016 war diese Haltung gegenüber dem Kanzleramt nicht mehr funktionabel. Nun beschwören die Staatsschutzorgane die "anhaltend hohe Gefährdungslage" und fordern mehr Geld, mehr Personal, verbesserte Technik sowie neue Gesetzeskompetenzen.

Aber die Behördenmisere beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zeigt, dass es Jahre dauern wird, um die Management-, Personal- und Datenbankprobleme zu bewältigen und um die Fehler in den Griff zu bekommen. Zur Zeit gelten mehr als 222.000 Migranten als "ausreisepflichtig", davon haben nur 158.692 vorübergehend einen Duldungsstatus, bleibt ein Rest von 63.308 Personen (Stand: Mai 2017). Darüber hinaus besteht gegen 350 Islamisten ein Haftbefehl, der aber bisher nicht vollstreckt werden konnte.

Die Abschiebung von Terrorverdächtigen geht durch alle Instanzen des Rechtsstaats einschließlich Bundesverwaltungsgericht, Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. So kann es schon mal zehn Jahre oder mehr dauern, bis ein Terrorverdächtiger tatsächlich abgeschoben wird, ohne dass er in diesem Zeitraum auch nur mangelhaft überwacht werden könnte. Die Ausländerbehörden haben nun angekündigt, in diesen Fällen eine Abschiebung auf Basis von Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes mit mehr Nachdruck durchzusetzen. Erste Beispiele sind der Nigerianer Cyrus Esiri E. und der Algerier Sidi-Moussa N..

Am 22. August 2017 bestätigte der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig im Nachhinein die Rechtsmäßigkeit der Abschiebungen in beiden Fällen (Aktenzeichen: BVerwG 1 A 2.17 bzw. BVerwG 1 A 3.17). In einer Pressemitteilung des Gerichts hieß es:

Nach der im Jahr 2005 eingeführten Regelung des § 58a AufenthG kann ein Ausländer zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung abgeschoben werden. Nach dem vom Bundesverfassungsgericht inzwischen bestätigten Maßstab des 1. Revisionssenats bedarf es für die hierfür erforderliche, auf Tatsachen gestützte Gefahrenprognose einer Bedrohungslage, bei der sich das vom Ausländer ausgehende Risiko einer sicherheitsgefährdenden oder terroristischen Tat jederzeit aktualisieren und in eine konkrete Gefahr umschlagen kann. Diese Voraussetzungen sieht der Senat im Fall der beiden salafistischen Gefährder auch nach neuerlicher Überprüfung auf der Grundlage einer Gesamtschau vielfältiger Anhaltspunkte und Indizien als erfüllt an. Sie waren insbesondere beide seit längerem in der radikal-islamistischen Szene in Deutschland verankert, sympathisierten mit der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) und hatten mehrfach Gewalttaten unter Einsatz von Waffen angekündigt."

(Bundesverwaltungsgericht)

Die Politiker, die die Misere durch ihre Sparpolitik in den vergangenen Jahren erst verursacht hatten, geben sich nun geläutert und forcieren darüber hinaus eine fragwürdige Ausweitung der Anti-Terrorgesetzgebung im Bereich der Prävention, wie die Reform des bayerischen "Polizeiaufgabengesetzes" am 19. Juli 2017 durch den bayerischen Landtag gezeigt hat. Im Freistaat können nun Terrorverdächtige - wie in Guantánamo - ohne Gerichtsurteil bis zu ihrem Tod in Schutzhaft eingesperrt werden.

Derweil warnte der Chef von EUROPOL in Den Haag, Rob Wainwright, im Juni 2017: "Die Terrorgefahr in Europa ist die höchste, die wir seit einer Generation hatten, die höchste der vergangenen 20 Jahre. Und sie steigt auch noch, darauf haben wir Hinweise."

Die Enttarnung der Terrorverdächtigen unter den Flüchtlingen hat engagierte Mitglieder von betroffenen Willkommensgruppen wiederholt konsterniert. Nun hat das Bundesamt für Verfassungsschutz im August 2017 eine spezielle Broschüre mit dem Titel Wie erkenne ich extremistische und geheimdienstliche Aktivitäten? - Eine Handreichung für Flüchtlingshelferinnen und -Helfer dazu herausgegeben.