EU-Grenzbehörden wollen nicht intelligent werden
Die EU will Visa-Stempel im Pass abschaffen. Viele Mitgliedstaaten sind allerdings dagegen, das Misstrauen in ein komplett elektronisches Verfahren ist groß
Für weit über eine Milliarde Euro planen die EU-Mitgliedstaaten die Einführung des Systems Intelligente Grenzen. Dann sollen alle Nicht-EU-Angehörigen beim Grenzübertritt ihre Fingerabdrücke abgeben und das Gesichtsbild hinterlassen. Ziel ist die Ermittlung sogenannter Overstayer, also Personen die mit Visum einreisen, das Gebiet der Europäischen Union aber nicht im vorgeschriebenen Zeitraum verlassen. Jetzt fällt auf, dass das neue System auch seine Tücken hat.
Seit 2008 planen die Mitgliedstaaten der Europäischen die Einführung einer neuen Vorratsdatenspeicherung von allen Reisenden aus "Drittstaaten". Geführt würde die neue Datenbank bei der im Dezember 2012 in Estland eingerichteten Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA). Für die zentrale Speicherung in dem "Ein/Ausreiseystem" soll es keine Rolle spielen, ob Reisen aus geschäftlichen, touristischen oder anderen Gründen vorgenommen werden. Zukünftig würden Einreisen dann erst nach Abgabe des Gesichtsbildes und von daktyloskopischen Daten erlaubt.
Das System "Intelligente Grenzen" besteht aus einem weiteren Programm zur Bevorzugung von "vertrauenswürdigen Vielreisenden". Hierfür könnten Daten aus den maschinenlesbaren Zonen von Ausweisdokumenten genutzt werden. Reisende müssten dies vorab beantragen und könnten dann elektronische Kontrollgates nutzen. Ursprünglich war geplant, für das Registrierungsprogramm gegen eine Gebühr von 20 Euro einen Token oder eine Chipkarte auszugeben. Die Option wurde inzwischen verworfen.
Einige Mitgliedstaaten hatten die hohen Kosten des Systems kritisiert. Entsprechende Diskussionen führten jedoch nicht zur Beerdigung des Systems "Intelligente Grenzen", sondern sogar zu dessen Ausweitung. Denn nun soll der Zweck der Datensammlung von der grenzpolizeilichen Anwendung auf polizeiliche Ermittlungen erweitert werden. Das würde bedeuten, dass in jedem Mitgliedstaat Tausende Polizeibeamten zugriffsberechtigt wären.
Auch das Visa-Informationssystem und die EU-weite Fingerabdruckdatei EURODAC können von Strafverfolgungsbehörden zu Ermittlungen genutzt werden. Im Falle von EURODAC wurde die entsprechende Verordnung nachträglich geändert. Für das System "Intelligente Grenzen" wird eine solche Verordnung derzeit diskutiert. Es kursiert der Vorschlag, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden sollen, welche Sicherheitsbehörden auf die Daten zugreifen dürfen. Vorgesehen ist, dass auch die EU-Polizeiagentur Europol Zugang erhält.
Was passiert, wenn an den Grenzübergangsstellen der Strom ausfällt?
Derzeit werden Aufenthaltsberechtigungen in die Pässe der Reisenden gestempelt. Im System "Intelligente Grenzen" soll das Verfahren komplett abgeschafft werden. Lediglich im Falle einer gänzlich verweigerten Einreise soll ein entsprechender Stempel in den Pass der Betroffenen gedrückt werden. Dafür müssten die Stempel aber an den EU-Außengrenzen aber trotz geplanter Abschaffung weiterhin verfügbar sein.
Die Identifizierung der Reisenden und ihrer Visa erfolgt nach den derzeitigen Plänen bei der Ausreise über Fingerabdrücke und Gesichtsbild, alle Informationen über Einreisedatum und Ausreisepflicht werden dann von einer zentralen Datei abgerufen. Doch was passiert, wenn an den Grenzübergangsstellen der Strom ausfällt? Oder keine verschlüsselte Internetverbindung zur Zentraldatei des Systems hergestellt werden kann? Dann wäre es für die Grenzpolizei unmöglich, die Reisenden wie vorgeschrieben zu kontrollieren und gegebenenfalls mit Repressalien zu belegen.
Als Vorschläge kursieren deshalb die Anschaffung von Notstromaggregaten und Internetsticks. Zur Ermittlung der zulässigen Aufenthaltsdauer der Reisenden könnten auch weitere EU-Datenbanken herangezogen werden, in denen ebenfalls Visa-Daten vermerkt sind. Bei einem Ausfall des Systems "Intelligente Grenzen" könnte etwa auf ein Fluggastdatensystem zurückgegriffen werden, das ebenfalls demnächst verfügbar sein soll.
Die EU-Kommission hat deshalb einen Fragebogen an die Mitgliedstaaten zirkuliert und gängige Verfahren und Einschätzungen zu den neuen Plänen abgefragt. Alle antwortenden Behörden machen deutlich, dass "Overstayer" immer noch am besten über Visa-Stempel im mitgeführten Reisedokument ermittelt werden. Problematisch sei auch, dass außer den Grenzbehörden auch Einwanderungsbehörden, Konsulate oder Gemeindedienste für ihre alltägliche Arbeit mitunter auf gestempelte Visa angewiesen sind, denn häufig verfügen diese Behörden nicht über Geräte zur Abnahme von Fingerabdrücken.
Auch Fähr- oder Busunternehmen könnten ohne Stempel nicht überprüfen, ob Reisende über ein Visum verfügen. Bei Binnengrenzkontrollen im Schengenraum drohen weitere Probleme, wenn Betroffene nicht nachweisen können dass ihr Visum noch gültig ist.
Barcode-Aufkleber mit Smartphone auslesen?
Frankreich schlägt deshalb ein alternatives Verfahren vor. Demnach könnten die Pässe der Reisenden mit einem auf Thermo-Papier gedruckten "2D-Flashcode/Barcode" beklebt werden. Dieser könnte alle erforderlichen Personendaten und sogar ein Foto enthalten.
Die Informationen könnten von Polizeibehörden, privaten Beförderungsunternehmen und weiteren Interessierten bequem per Smartphone-App ausgelesen werden. Bei der Ausreise würde der Aufkleber dann wieder abgeknibbbelt.
Um die ungefähre Zahl von "Overstayern" zu ermitteln, hatte die litauische EU-Ratspräsidentschaft im April an allen großen Flughäfen in der Europäischen Union die Polizeioperation "Amberlight" durchgeführt. Das System "Intelligente Grenzen" wird nun erstmals in einem Pilotprojekt getestet. Auch die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt/ Main ist daran beteiligt. Weitere Tests werden am Flughafen sowie am Hafen in Helsinki sowie in Lissabon durchgeführt.
Geprüft werden unterschiedliche Verfahren zur Identifikation, darunter die Erfassung von vier, acht oder zehn Fingerabdrücken sowie die Ausreise durch ein bereits installiertes automatisiertes Grenzkontrollsystem. Auch das Gesichtsbild wird verarbeitet. Ursprünglich war im Rahmen von "Intelligente Grenzen" auch die Abnahme von Iris-Scans geplant, der Vorschlag wurde jedoch vorerst verworfen. Vermutlich würden in einem später Roll out dann aber Fingerabdrücke und das Gesichtsbild gemeinsam verarbeitet. Dadurch sollen präzisere Ergebnisse erzielt werden.
Allerdings würden dann auch mehr Daten angehäuft, für die mehr Serverkapazitäten benötigt würden. Die Kommission gibt die Mindestgröße von Gesichtsbildern mit 15 kb an, zehn Fingerabdrücke belegten demnach mindestens 120 kb. Würden nur vier Fingerabdrücke verarbeitet, fiele deutlich weniger Bandbreite zur Übertragung an.
Nehmen die Reisenden das Vorab-Registrierungsprogramm in Anspruch, werden auch die dort erhobenen Antragsdaten gespeichert. Hierzu gehören die Telefonnummer, der angegebene Reisezweck oder der Beruf. Alle anfallenden Daten könnten bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden.