EU-Mobilfunk-Roaming: Telefonieren wie zuhause?
- EU-Mobilfunk-Roaming: Telefonieren wie zuhause?
- Was fällt unter das EU-Roaming und was nicht?
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Mit dem seit Mitte Juni geltenden EU-weiten Roaming sollte Telefonieren in der EU so billig werden, wie zuhause - einige Fußangeln sind geblieben
Dass es mit dem von der EU durchsetzten Mobilfunkroaming (″roam like at home″) in der Praxis dann doch nicht ganz so elegant funktionieren würde, wie die EU-Kommission angekündigt hatte, war durchaus zu erwarten. Das EU-weite Roaming gilt grundsätzlich nur innerhalb der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das sind Liechtenstein, Norwegen und Island. Die Schweiz gehört nicht dazu - und das hat dann auch Konsequenzen.
Nicht alles, was sich der unbedarfte Nutzer unter dem kostenlosen EU-weiten Roaming vorgestellt hat, wurde auch realisiert. Manches wurde wohl schlicht übersehen oder bei der Umsetzung vergessen, anderes wurde so geschickt ins Kleingedruckte verschoben, dass es dem Nutzer erst einmal gar nicht auffällt. Und Manches ist eine Folge des ausschließlichen Blicks auf die Reisenden. Noch hatten die meisten Mobilfunkkunden keine Gelegenheit, sich ihre Rechnungen mit den Auslandsumsätzen vom Sommerurlaub genauer anzusehen.
Fallstricke, die es in sich haben
Zu den Spezialitäten zählen die Verträge mit sogenannten Community-Verbindungen zwischen Kunden des selben Anbieters. Die sind weiterhin nur im Heimatland kostenlos. Im EU-Ausland sind diese Verbindungen jedoch kostenpflichtig. Hier gilt das Modell ″roamen wie zuhause″ nicht. Wer sich über die jeweils aktuellen Tarife seines Anbieter vor der geplanten Reise informiert, kann sich ein böses Erwachen nach der Rückkehr vom Urlaub ersparen. Da sich die Tarife der jeweiligen Anbieter auch im Laufe des Jahres ändern können, ist es sinnvoll, sie vor jeder geplanten Auslandsreise zu überprüfen. So gelten beispielsweise beim Angebot der Tchibo Mobilfunk GmbH & Co. KG die aktuellen Roaming-Preise seit dem 17.07.2017. Hier zeigt sich auch, dass die Roaming-Preise bei Reisen in ferne Länder nicht gefallen sind. Knappe drei Euro pro Minute schlagen bei den meisten dieser Reisezielen zu Buche und da bekommt das alte Motto der Telefonabteilung der verflossenen Bundespost ″Fasse dich kurz″ wieder neue Bedeutung.
Telefonkunden wird bei Auslandsreisen empfohlen, die SMS ihres Anbieters genau zu lesen. Er muss sie auf diesem Wege über zusätzlich anfallende Gebühren informieren und Warnungen verschicken, wenn das Surfvolumen aufgebraucht ist. Leider gibt es in Deutschland auch Tarifangebote ohne SMS-Empfang. So kann ein Kunde, der mehrere Sim-Karten mit der gleichen Telefonnummer im Rahmen eines Multi-Sim-Angebots nutzt, SMS nur auf dem Mobilfunkgerät erhalten, für das die SMS-Funktion aktiviert ist. Diese Besonderheit führt dazu, dass der Kunde den Warnhinweis nur dann bekommt, wenn er mit dem aktivierten Smartphone unterwegs ist. Liegt das Hauptgerät mit dem aktivierten SMS-Empfang nun in Deutschland, wird die Nachricht auch dort nicht empfangen, da dieses Gerät sich ja nicht im Ausland eingeloggt hat.