Eiertanz nach Castor-Schlappe
Update: Das Bundesinnenministerium verstrickt sich zur Prügelhilfe eines französischen Polizisten beim Castor-Protest weiter in Widersprüche, Christian Ströbele von den Grünen weist die Rechtfertigungen zurück
Mindestens vier ausländische Polizeikräfte waren beim jüngsten Castor-Transport im Wendland zugegen: Ein Angehöriger der französischen Bereitschaftspolizei CRS sowie drei kroatische Beamte. Soweit die Fakten, zu deren Aufklärung Christan Ströbele von den Grünen maßgeblich beigetragen hat – der Rest ist Spekulation, zu der auch die Bundesregierung bislang nichts Erhellendes beiträgt. Noch am Mittwoch waren Angehörige des Bundesinnenministeriums (BMI) oder der Bundespolizei nicht in der Lage, eine Erklärung dazu abzugeben. Im Innenausschuss des Bundestages wurde sogar behauptet, man wisse hierzu nichts. Auch die auf eine Anfrage von Ströbele erfolgte Antwort ist nicht zufriedenstellend.
Die drei kroatischen Polizisten waren offensichtlich als Beobachter anwesend, so jedenfalls erklärt es ein Polizeisprecher auf Nachfrage. Das klingt insofern plausibel, da Polizeien international vor allem bei sogenannten "Großlagen" regelmäßig Beobachter austauschen.
So war etwa Knut Abramowski, damaliger Leiter des Polizeieinsatzes in Heiligendamm, vorher bei der WTO-Konferenz in Hong Kong und beim G8-Gipfel im schottischen Gleneagles zu Besuch, um einen Vorgeschmack auf Aktionsformen der globalisierungskritischen Bewegungen zu erheischen. Üblich ist ebenso der Einsatz sogenannter "szenekundiger Beamter" oder "Spotter", die etwa einheimische Fußballfans oder Gipfeldemonstranten im Ausland überwachen und dort zusammen mit dem ebenfalls umfangreichen Netz internationaler Verbindungsbeamter die jeweilige Einsatzleitung beraten.
Zwar war auch der Castor-Protest dieses Jahr erfreulich international, zweifelhaft allerdings, dass die kroatischen Polizisten wirklich Atomkraftgegner aus dem eigenen Land im Auge hatten. Das mag bei dem französischen Bereitschaftspolizisten schon eher wahrscheinlich sein. Warum ein Verbindungsbeamter oder "Spotter" allerdings vermummt und behelmt ist und mit Teleskopschlagstock, Handschuhen und Protektoren just in dem Moment zur Stelle ist, als "Castor schottern" die Gleise aufs Korn nimmt – hierfür bleibt das Bundesinnenministerium jede Erklärung schuldig. Zumal der Marsch zu den Gleisen bei Leitstade seitens der Polizei nicht unbemerkt blieb, sondern im Gegenteil seit dem Morgengrauen von einem Großaufgebot begleitet und mehrmals attackiert wurde. Dabei fuhr zwischenzeitlich sogar ein polizeilicher Räumpanzer auf die Menge zu und versuchte, die Demonstranten zu zerstreuen.
Begleitkommando, Nothilfe, Prüm?
Die behauptete Nothilfe, die das Ministerium gestern als dürftige Erklärung vorbrachte, ist also nicht gegeben. Demnach sei der zunächst beobachtend Teilnehmende von Demonstranten angegriffen worden. Deutsche Bereitschaftspolizisten, die angeblich zu Hilfe eilten, gerieten demnach ebenfalls in Bedrängnis, woraufhin wiederum angeblich der CRS-Polizist aushalf. Stattdessen wurde der Gast aus Frankreich dabei abgelichtet, wie er zusammen mit deutschen Kollegen lustvoll brutal gegen die Demonstranten vorgeht. Während deutsche Polizisten mit Prügelorgien und literweise Pfefferspray um sich gestikulieren, stürzt sich der französische Beamte auf einen Aktivisten.
Fraglich ist, weshalb der Flic überhaupt in der Nähe war. Der Spiegel gibt eine Rechtfertigung des Bundesinnenministeriums, er habe zum Begleitkommando des in Frankreich gestarteten Zuges gehört. Ebenfalls eine schnell zu widerlegende Lüge: zum Zeitpunkt der Fotos (13.51 Uhr) befand sich der Atommüll – und mithin der Begleitzug - auf den Schienen zwischen Celle und Uelzen.
Der Verweis des Innenministeriums auf den Vertrag von Prüm kommt der Wahrheit näher. Das auf Betreiben Deutschlands 2005 zunächst multilateral von Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Spanien unterzeichnete Abkommen erleichtert den Datentausch und regelt Polizeibefugnisse auf dem Hoheitsgebiet anderer Staaten. Der Vertrag von Prüm definiert die sogenannte grenzüberschreitende "Nacheile", verdeckte Ermittlungen, Observationen und damit einhergehende Notwehrrechte. Exekutive Polizeihilfe war bis dahin nur zwischen Deutschland und der Schweiz üblich. Deutsche Wasserwerfer kommen beispielsweise regelmäßig bei Protesten gegen das World Economic Forum in Davos zum Einsatz. Fünf Wasserwerfer samt Hundertschaften besetzten anlässlich des damaligen G8 2003 eine Brücke in Genf.
Der Vertrag von Prüm war von vornherein als EU-weites Regelwerk konzipiert. So nahm es nicht wunder, dass Innenminister Wolfgang Schäuble unter deutscher EU-Präsidentschaft 2007 dafür sorgte, dass das Abkommen eilig in EU-Recht überführt wurde. Derzeit sorgt sich die deutsche Bundesregierung, dass nicht alle Mitgliedsstaaten den Vertrag fristgemäß bis 2011 technisch umsetzen. Deutschland und Österreich haben daher erst kürzlich bei der EU-Kommission auf die Einrichtung eines "Prüm Helpdesks" gedrungen.
Die Ausleihe deutscher BFE-Einheiten zur EURO 2008 an Österreich und von Wasserwerfern an die französische Einsatzleitung beim NATO-Gipfel 2009 markiert die erste operative Umsetzung des Prümer Vertrags. Doch muss einer Mandatierung von zu Zwangsmitteln berechtigten Polizeikräften zunächst ein offizielles Amtshilfeersuchen des "empfangenden" Staates voraus gehen. Weder ist hiervon anlässlich des Castor-Protestes etwas zu hören gewesen, noch haben deutsche Innenministerien einen polizeilichen Notstand zugegeben. Und dass hier der CRS-Polizist aus Frankreich etwas ausgerichtet haben soll, werden wohl nicht einmal die Anführer der deutschen Polizeigewerkschaften kolportieren.
Update: Christiane Ströbele von den Grünen hat eine Anfrage an das Bundesinnenministerium zur Anwesenheit ausländischer Polizisten und deren Einsatz gestellt. Das Bundesinnenministerium antwortete gestern, indem auf den Vertrag von Prüm verwiesen wird.
Zudem hätten "im Rahmen des Einsatzes der Bundesbereitschaftspolizei zwei französische Polizeibeamte als Beobachter teil (genommen). Auch diese Form der polizeilichen Zusammenarbeit ist langjährige Praxis.
Einer der Beamten aus Frankreich war als Beobachter im Einsatzabschnitt Transport zugeteilt. Da ein Kontakt zu gewalttätigen Demonstranten bei solchen Einsätzen für alle Einsatzkräfte leider nicht ausgeschlossen werden kann, können auch französische Beamte bei diesen Einsätzen ihre Uniform und ihre Schutzausstattung tragen Nach bisherigen Erkenntnissen entstand das in den Medien verbreitete Foto in folgender Situation: Bei der Durchführung einer Identitätsfeststellung infolge einer Straftat gegen den französischen Beamten durch einen Demonstranten gerieten Bundespolizisten in Bedrängnis. Der französische Polizist unterstützte daher seine Kollegen in einer Notsituation. Artikel 28 des Prümer Vertrages lässt Nothilfe durch ausländische Polizisten zu. Der Sachverhalt ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Der andere französische Polizeibeamte war im Bereich einer polizeilichen Leitstelle (dort keine unmittelbarer Berührung mit dem Einsatzgeschehen) eingesetzt."
Christian Ströbele kommentiert die Antwort des Bundesinnenministeriums und schreibt: "Das Innenministerium verhält sich wie ein ertappter Sünder: nur das zugeben, was sich nicht länger leugnen lässt, so wie es gestern noch der BMI-Staatssekretär im Innenausschuss des Bundestages versuchte." Auch dieser "Erklärungsversuch des BMI - zu nur einer einzigen von mehreren 'Ausrastern' ausländischer Polizisten - ist unhaltbar". Ströbele weist vor allem zurück, dass der Einsatz durch den Vertrag von Brüm gedeckt ist:
"Das BMI rechtfertigt den schlagkräftigen Einsatz eines französischen CRS-Gendarmisten gegen Castor-Protestierer mit " Bundespolizisten in Bedrängnis , ... Notsituation", wogegen dieser gemäß Art. 28 Prümer Vertrages habe Notwehr oder Nothilfe leisten dürfen. Doch vorgelagert hätten deutsche Stellen dann zuvor dem CRS-Gendarmisten gemäß Art. 24 Abs. 2 Prümer Vertrag überhaupt die Ausübung solch hoheitlicher Befugnisse (gemäß deutschem Verhältnismäßigkeitsprinzip!) grundsätzlich erlauben müssen. Dass dies zuvor geschah, behauptet nicht einmal das BMI selbst. Außerdem befanden sich die vielen deutschen Polizisten in jener Situation ersichtlich nicht in einer Notlage gegen wenige Protestierer, aus denen ausgerechnet 1 einzelner Franzose sie hätte mit seinem mitgeführten Teleskop-Totschläger retten müssen."
De Maizière versucht Spaltung
Der Berliner Rechtsanwalt Christoph Müller (wurde berichtigt, d. Red.) Strafanzeige wegen Amtsanmaßung gestellt. Nun muss die Staatsanwaltschaft Lüneburg, die bislang willfährig die [extern] 1.700 Unterzeichner des Aufrufs "Castor schottern" mit Ermittlungen überzieht, auch gegen die Polizei Untersuchungen einleiten.
Das Bundesinnenministerium agiert wie ein Kind, das einer Notlüge die nächste folgen lässt – nur dass dessen Vorsteher dabei nicht einmal rot anläuft, sondern weiter gegen den Castor-Protest wettert und jetzt per Regierungserklärung dessen Spaltung versucht. Wer sich halbwegs im stets untereinander solidarischen Anti-Atom-Protest im Wendland auskennt, weiß um die Sinnlosigkeit dieses Unternehmens. Der oberste Innenminister attestiert "Castor schottern" gleichfalls einen "außerordentlich großen Widerhall in Teilen der Protestbewegung" und staunt, dass "Linksextremisten erfolgreich Teile des bürgerlichen Protestspektrums beeinflussen konnten". Die arglos beeinflussten Bürger will Thomas de Maizière zunächst in Ruhe lassen, während die "ausgefeilte Strategie" der autonomen Verführer sorgsam ausgewertet werden soll.
Die Bilder von mit Wasserwerfern ausgeschossenen Augen in Stuttgart gingen um die Welt. Entschädigungen hierfür gibt es selten, zu sehr schließen sich angeklagte Polizisten im Korpsgeist zusammen und verhöhnen gar die Kläger. Als hätte man nichts aus der versuchten gewaltsamen Unterdrückung der Blockaden und Demonstrationen in Heiligendamm oder Stuttgart gelernt, hat die Polizei im Wendland wieder auf Eskalation gesetzt. Anders ist nicht zu erklären, wieso nach Jahren erstmals wieder Tränengasgranaten eingesetzt wurden oder jeder zweite Polizist am Gleis mit einem Liter Pfefferspray ausgestattet war.
Wie in Stuttgart wurden auch beim Castor Aktivisten, die auf Bäume geklettert waren, kurzerhand von dort "heruntergeschossen". Zwischen Laase und Gorleben behalf sich die Polizei hierfür mit chemischen Reizstoffen. Ein protestierender professioneller Baumkletterer wurde am Dienstag ohne Vorwarnung aus einer grauen Flasche besprüht, so dass er die Kontrolle verlor und aus ca. 4 1?2 Metern von einem Baum stürzte. Ein weiterer Kletterer sprang herunter und eilte dem Reglosen zu Hilfe. Dem Polizisten war die sichere Einfahrt des Castor-Transportes wichtiger als das Leben des Aktivisten, jedenfalls setzte er gleichermaßen auch den zweiten Kletterer außer Gefecht. Die herbeigerufene Ärztin veranlasste den Transport mit dem Rettungshubschrauber.