Ein Frauenmord ist kein "Beziehungsdrama"

Seite 2: Der politische Wille fehlt

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Um diese Zahlen genau auswerten zu können, wären Angaben zu den Tatverdächtigen, den Lebensumständen der Paare, Beziehungsstatus und auch Staatsangehörigkeit wichtig. Aber offensichtlich fehlt es am Willen, an diesen Verhältnissen etwas zu ändern. So weigert sich Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, Femizide als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Dieser Tage wird viel darüber geredet, Opfern von Antisemitismus und Rassismus bessere Hilfestellung zu geben, Hatespeech ist in aller Munde - nur leider wird dabei Gewalt gegen Frauen, verbal, bis hin zu der brutalsten Form, dem Femizid, vergessen. Als wir 2018 Strafanzeige gegen die beiden Rapper Farid Bang und Kollegah wegen deren frauenverachtender Texte stellten, bescheinigte uns die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, dass Gewalt, Gewaltverherrlichung und insbesondere Misogynie sozusagen das Markenzeichen des Gangsta-Rap seien.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sah diese durch die künstlerische Freiheit gedeckt. Somit wurde das Recht auf Verbreitung von Frauenhass juristisch besiegelt. Das Recht auf Verbreitung von Frauenhass steht über dem Recht, davor geschützt zu werden.

Die Folgen davon bekommen Frauen und Mädchen überall zu spüren: Sexualdelikte sind sprunghaft gestiegen oder zumindest die zur Anzeige gebrachten Sexualdelikte, Messerangriffe und andere Formen der Gewalt finden zunehmend öffentlich statt. Opfer von Sexualdelikten sind fast ausschließlich weiblich, die Tatverdächtigen männlich.

Gewalt findet zunehmend im öffentlichen Raum statt

Grundsätzlich werden Männer häufiger Opfer von Gewaltdelikten, in den meisten Fällen bei Auseinandersetzungen, wenn aus einem Streit Handgreiflichkeiten entstehen. Aber immer öfter werden auch Männer Opfer von Gewaltverbrechen in aller Öffentlichkeit, ohne dass sie eine wie auch immer geartete Beziehung zum Tatverdächtigen hatten.

In der Dokumentation "Messerland Deutschland" werden drei Fälle geschildert, bei denen Männer Opfer von Messerangriffen in aller Öffentlichkeit wurden; in einem Fall ging eine Drohung voraus, in den beiden anderen geschilderten Fällen kannten Opfer und Täter einander nicht. Frauen aber werden nicht nur Opfer von Gewaltverbrechen in der Öffentlichkeit - dem gehen sie häufig aus dem Weg, indem sie Öffentlichkeit meiden - sondern in ihrem Zuhause.

Oder sie werden Opfer eines Gewaltverbrechens ausgeübt von einem Mann, mit dem sie ihr Zuhause in der Vergangenheit teilten. Das bedeutet, sie haben keine Möglichkeit, sich vor dieser Gewalt zu schützen. In vielen Fällen ermordeter Frauen wird bekannt, dass sie im Vorfeld der Tat um polizeilichen Schutz baten. Dieser wird ihnen jedoch verwehrt.

Was tun?

Das Frauenmagazin emotion veröffentlichte Tipps, wie Außenstehende Betroffenen helfen und was Betroffene selbst tun können:

Was man tun kann, um Betroffenen zu helfen:
Solidarisch reagieren und zuhören, wenn sich jemand anvertraut. Schuldzuweisung von Betroffenen nehmen: Jemand der Gewalt erlebt, ist nicht selbst Schuld daran!
Ermutigen, Hilfe zu holen (z.B. Polizei rufen, eine Anzeige erstatten oder per Telefon/im Internet professionelle Hilfe holen) oder selbst Hilfe holen bzw. sich informieren.
Über das Thema reden und nicht wegschauen oder schweigen, sondern immer wieder klar machen, dass Gewalt in einer Partnerschaft nicht akzeptiert werden sollte, niemals!
Sich engagieren bei Organisationen, die sich für Frauen einsetzen, die Gewalt erleben.
Petitionen unterstützen, wie z. B. die Petition Stoppt das Töten von Frauen #saveXX auf change.org.
Was Betroffene tun können:
Sich trauen, Hilfe zu holen, auch wenn es schwer fällt. Zunächst hilft es vielleicht, sich einem anderen Menschen anzuvertrauen und sich Unterstützung zu holen.
Geschlagen, gestoßen, verprügelt oder mit Waffen bedroht zu werden ist nicht normal und sollte nie akzeptiert werden! Menschen, die anderen Menschen so etwas antun bzw. androhen, machen sich strafbar und müssen angezeigt werden.
Für Gewalt, die man erlebt, trägt man selbst keine Schuld. Schuld hat derjenige, der gewalttätig wird. Wenn es einmal passiert, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder passieren. Gerade wenn Kinder involviert sind, sollte man Hilfe holen und die Situation nicht hinnehmen.
Das kann auch bedeuten, dass man denjenigen räumlich verlassen muss und entweder zu Verwandten/Freunden geht, denen man vertraut oder in einem Frauenhaus Schutz sucht.

emotion

Wer Professorin Wolff sowie TdF helfen möchte, Ministerin Giffey zu überzeugen, die Kategorie "Femizid" als Straftatbestand auszunehmen, kann die Petition unterzeichnen.