Einheitliche EU-Maut mit Stauzuschlag?

Seite 2: Bayern ist gegen die Mautpläne der EU

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Kennt man die Hintergründe, so verwundert es nicht, dass sich in Bayern massiver Widerspruch gegen die Brüsseler Pläne regt. Bayern wollte die Pläne, die eine entfernungsabhängige Maut vorsehen, über den Bundesrat stoppen. Auch die von der EU-Kommission propagierte Ausweitung der Maut auf Kleinlaster, Lieferwagen und Busse lehnt der Freistaat ab. Dadurch würden vor allem Handwerker und mittelständische Unternehmen belastet.

Am 13. Dezember formulierte der Freistaat Bayern den in der Bundesrats-Drucksache 436/2/17 veröffentlichten Antrag, der den Passus enthält, die "Bundesregierung wird gebeten, bei den weiteren Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, Lkw unter 7,5 Tonnen, Lieferwagen und Kraftomnibusse von der Mautpflicht auszunehmen.

Eine Pflicht zur Einbeziehung von Kraftomnibussen in die Maut könnte bewirken, dass sich das System "Fernbus" aus der Fläche wieder zurückzieht und auf die "Rennstrecken mit hoher Auslastung" beschränkt. Dies würde gerade Flächenländer betreffen und die Bevölkerung in den ländlichen Räumen in ihrem Mobilitätsbedürfnis benachteiligen. Dass der mit einem Marktanteil von über 90 Prozent führende deutsche Marktführer von einer in München ansässigen Holding gesteuert wird, könnte die Argumentation der Staatsregierung durchaus befördert haben.

Auch das Nordrhein-Westfalen äußerte sich kritisch zur fahrleistungsabhängigen Maut. Der NRW-Antrag, ebenfalls vom 13. Dezember 2017, wurde in der Bundesrats-Drucksache 436/3/17 veröffentlicht. Streckenbezogene Mautsysteme verursachten einen unverhältnismäßigen Systemaufwand, begründet NRW seinen Antrag und relativiert die tatsächlichen Wegekosten eines PKW im Vergleich zu einem schweren Lkw. Beim LKW seien die Wegekosten etwa 15mal so groß wie beim Pkw und damit sei die Einbeziehung aller Kfz in eine streckenabhängige Maut kein effizientes Verfahren.

Als weiteren Grund für die Ablehnung aus Düsseldorf wird vorgebracht, dass Systeme, welche die Fahrleistung berücksichtigen, zur Entstehung von Bewegungsprofilen führten, was aus Datenschutzgründen - im Blick auf das verfassungsgerichtlich normierte "informationelle Selbstbestimmungsrecht" der Bürger - abzulehnen sei. In der Sitzung der Länderkammer am vergangenen Freitag konnten sich offensichtlich weder der Freistaat noch das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland mit ihren Anträgen durchsetzen.

Beibehaltung der Mautfreiheit für Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie Busse im Personennahverkehr gefordert

In den Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Verkehrsausschusses wird vermerkt, dass der Bundesrat Bedenken habe, Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu bemauten, da dies zu erheblichen Kostenbelastungen für Handwerk und mittelständische Unternehmen führen könne.

Bei der Frage der Mautpflicht für Omnibusse soll der Bundesrat gemäß den Empfehlungen der Ausschüsse den Vorschlag der Kommission unterstützen, die bisher in der Richtlinie bestehende Möglichkeit aufzuheben, nach der Mitgliedstaaten Kraftomnibusse von der Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren ausnehmen können. Bei den Kraftomnibussen sollte allerdings zwischen Fern- und Nahverkehr unterschieden werden und die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs auf Grund ihrer Funktion für die Daseinsvorsorge auch künftig nicht bemautet werden. Dies ist aus Sicht der Länder nachvollziehbar, denn eine Maut im Nahverkehr würde die Budgets des von den Ländern bestellten Regional- und Nahverkehrs belasten.

Künftige EU-Maut soll dynamisch auch die Zeiten im Stau belasten

Externe Kosten für Luftschadstoffe und Lärm bei der Erhebung der Mautgebühren einzubeziehen, sei ein wichtiges Instrument, um die Fahrzeugflotte zu modernisieren und rascher die Vorgaben bei der Feinstaubbelastung einhalten zu können, betonen die Länder in ihrer Stellungnahme. Externe Kosten für Luftschadstoffe und Lärm bei der Erhebung der Mautgebühren einzubeziehen, sei ein wichtiges Instrument, um die Fahrzeugflotte zu modernisieren und rascher die Vorgaben bei der Feinstaubbelastung einhalten zu können, betonen die Länder in ihrer Stellungnahme.

(Bundesrat)

Neu im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission ist die Möglichkeit der Erhebung von Staugebühren im außerstädtischen Verkehr. Sie soll für alle Fahrzeugklassen gleichermaßen gelten und nicht nur für LKWs, da auch PKWs an der Stauentstehung beteiligt sind. In Regionen, die besonders unter Stau oder verkehrsbedingten Umweltschäden leiden, sind Aufschläge möglich. Die Ausgestaltung der Staugebühren soll den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen werden.