Einschränkung von Bürgerrechten durch die Hintertür
Die von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt eingeführte Gebührenordnung der Bundespolizei wird jetzt umgesetzt. Demonstrieren und ziviler Ungehorsam könnten nun teuer werden
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat eine Gebührenordnung für die Bundespolizei eingeführt, die Oktober 2019 in Kraft getreten ist. Darin werden beispielsweise Platzverweise und Identitätsfeststellungen mit Gebühren belegt. Dies geschah nahezu unbemerkt von Öffentlichkeit und Medien.
Eine erstmalige Platzverweisung kostet 88,85 Euro, eine Identitätsfeststellung 53,75 Euro, Anordnung des Gewahrsams 74,15 €, Erkennungsdienstliche Behandlung: 59,50 Euro, Vollzug des Gewahrsams pro angefangener Viertelstunde 6,51 Euro. Für einen normalen Polizeieinsatz können hohe dreistellige Summen anfallen.
In NRW werden aufgrund der neuen Verordnung nun erste Zahlungsaufforderungen verschickt. Eine Frau soll 550,- € zahlen, weil sie ihren Koffer auf dem Düsseldorfer Hauptbahnhof unbeaufsichtigt ließ. Sie wurde erst nach 30 Minuten ausfindig gemacht, als schon großräumig um das Gepäckstück abgesperrt war.
Die Bundespolizei ist zwar hauptsächlich an Bahnhöfen und Flughäfen tätig, wird aber auch auf Anfrage der Bundesländer bei Demonstrationen eingesetzt.
Die Zwangsgelder werden ohne richterlichen Beschluss festgelegt. Es besteht die Gefahr, dass auch Demonstranten, denen Platzverweise erteilt werden, von nun an mit empfindlichen Strafen belegt werden. Ausübung des Demonstrations-, Versammlungsrechts oder ziviler Ungehorsam könnten so unter Umständen existenzgefährdend werden. Die Gebühren werden auf Leistungen erhoben, die der Steuerzahler sowieso schon finanziert. Der Abtransport von Betrunkenen musste auch bisher schon zusätzlich bezahlt werden. So kostet ein Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle je nach Bundesland über 200 Euro plus Fahrtkosten.
Dass jetzt darüber hinaus zusätzliche Gebühren für ureigene Tätigkeitsbereiche der Bundespolizei erhoben werden, lässt aufhorchen. Denn es scheint weniger um die Aufbesserung der Staatskasse, als um Repressionen zu gehen. Schon jetzt zahlt der Staat sehr viel mehr Geld für Zwangsunterbringungen in Gefängnissen derjenigen, die nicht zahlen können, als von den Inhaftierten hätte gezahlt werden müssen.
Es sitzen beispielsweise viele Schwarzfahrer ein, die nicht nur die verhängten Strafgelder, sondern auch die wegen Nichtzahlung zwangsweise eingeschalteten Anwälte und Gerichte nicht zahlen können. Der Vollzug der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen kostet den Steuerzahler jeden Tag tausende Euro.
Die Folgen der neuen Gebührenordnung für bürgerliche Rechte und Freiheiten könnten gravierend sein. Wer miterlebt hat, wie beispielsweise auf Demonstrationen leichtfertig Platzverweise erteilt wurden, kann sich vorstellen, welche Auswirkungen Zwangsgelder ohne richterliche Beschlüsse haben können.
Insbesondere junge und weniger vermögende Bürger, für die hohe zusätzliche Ausgaben existenzgefährdend sein können, fühlen sich möglicherweise von der Wahrnehmung ihrer bürgerlichen Rechte abgeschreckt. Ob die Gebührenordnung vor Gericht Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.