Emissionen weltweit auf Rekordhoch
Seite 2: Zu viele fossile Ressourcen erschlossen
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Ein weiterer vom UNEP herausgegebener Bericht macht deutlich, dass die meisten Länder noch immer planen, zu große Mengen an fossilen Energieträgern wie Steinkohle, Braunkohle, Erdöl oder Erdgas zu fördern, was im Widerspruch zum Pariser Klimaabkommen steht. Übermäßige Investitionen in Kohle, Öl und Gas würden die Länder an die fossile Infrastruktur binden und es erschweren, Emissionen zu reduzieren.
Dem "Production Gap Report" zufolge wird die Weltgemeinschaft bis 2030 120 Prozent mehr an fossilen Brennstoffen fördern, als es für das 1,5 Grad-Ziel zuträglich wäre, sowie, bezogen auf ein 2-Grad-Ziel, immer noch 50 Prozent mehr. Am größten ist die Diskrepanz bei der Kohleförderung, hier liegt die berechnete Überkapazität bei 280 bzw 150 Prozent. Aber auch in Bezug auf Erdöl und Erdgas zeigt die Tendenz in Richtung einer um 40 bis 50 Prozent zu hohen Förderung bis zum Jahr 2040.
Gleichzeitig hätten die Länder zahlreiche Möglichkeiten, die Überproduktion zu verhindern und die zukünftige Förderung an die Klimaziele anzupassen. So könnten Erkundung und Förderung eingeschränkt und Subventionen gestrichen werden. Die Autoren sehen in dem jetzt veröffentlichten Bericht auch eine Chance für die Länder, die Förderung fossiler Energieträger an die national festgelegten Beiträge (NDC) anzupassen.
Einen detaillierteren Blick wirft der Bericht auf die wichtigsten Förderländer von Kohle, Öl und Gas: China, USA, Russland, Indien, Indonesien, Australien, Kanada, Norwegen und Deutschland. Während in Norwegen mit einem Rückgang der Erdöl- und Erdgasförderung und in Deutschland mit einem Rückgang der Braunkohleförderung zu rechnen ist, weisen die Pfade in den anderen Ländern zumindest teilweise nach oben. In den USA sinkt zwar voraussichtlich die Kohleförderung, Öl und Gas weisen aber deutlich nach oben. In China, dem größten Kohleförderer weltweit, wird ab 2020 mit einem langsamen Rückgang gerechnet, aber ein schnellerer Kohleausstieg wäre für das Einhalten der Klimaziele noch immer zentral.
Umweltbundesamt kritisiert Abstandregeln für Windräder
Vergangene Woche wurde an dieser Stelle über geplante gesetzliche Abstandsregeln für Windenergieanlagen berichtet (Windausstieg statt Kohleausstieg). Eine solche Abstandsregel von 1000 Metern zu selbst kleinsten Siedlungen würde das Flächenpotenzial für die Windkraft derart einschränken, dass die von der Bundesregierung gesetzten Ausbauziele für regenerative Energien nicht erreicht werden können.
Und auch unter den heute geltenden Abstandsregeln könnte es für das Erreichen des Ausbauziels für das Jahr 2030 knapp werden. Dies geht aus einer gerade vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Flächenpotenzialanalyse hervor. Was das Ziel der Bundesregierung angeht, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen, so stellt das UBA verschiedene Unsicherheiten fest. Zum einen müsste mehr zugebaut werden, als in den Ausschreibungsmengen bis 2030 vorgesehen. 81,5 Gigawatt Windenergie an Land müssten bis 2030 in Betrieb sein, was im besten Fall gerade so erfüllt werden könnte. Doch es bestünden Unsicherheiten bezüglich der Nicht-Nutzbarkeit ausgewiesener Flächen und bei der Umsetzung von Entwurfsflächen, die dieses Potenzial weiter einschränken würden.
Einschränkend könnten auch die energiepolitischen Ziele der Bundesländer wirken. Diese müssten eigentlich bei einer Ausweisung von 2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie liegen, was momentan nur in Hessen der Fall ist. Brandenburg verfehlt das Ziel mit 1,9 Prozent knapp. Nur fünf Bundesländer haben überhaupt ein solches Ziel in Bezug auf die Windenergie formuliert, nämlich Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Von den Flächenländern schneidet Bayern mit derzeit 0,1 Prozent der für die Windkraft ausgewiesenen Landesfläche am schlechtesten ab. Dies ist in erster Linie auf die in Bayern geltende Abstandregel zurückzuführen, nach der Windräder das 10fache ihrer Höhe von Wohngebäuden in bebauten Ortsteilen oder Gebieten mit Bebauungsplan entfernt sein müssen.
Das UBA hat auch untersucht, inwiefern pauschale Abstandsregeln zu Siedlungen die Potenzial für den Ausbau der Windkraft einschränken würden. Demnach würden bei einem Abstand von 1000 Metern zu Wohnbauflächen schon 20 Prozent des Flächenpotenzials verloren gehen. Sollten die 1000 Meter in Bezug auf Mischgebiete gelten, würden sich die freien Flächen um 46 Prozent verringern. Das UBA kommt daher zu dem Schluss: "Pauschale Siedlungsabstände sind generell nicht zu empfehlen. (…) Die Erfahrungen mit der 10H-Regelung in Bayern zeigen, dass die Möglichkeit der Abweichung von pauschalen Abständen auf kommunaler Ebene nur selten genutzt wird und kein geeignetes Instrument ist, um Flächen innerhalb von pauschalen Abständen zu entwickeln."
Tagebau Jänschwalde steht weiter still
Zum Schluss noch eine kleine positive Nachricht: Der Braunkohletagebau Jänschwalde, in dem seit September aus Umweltgründen keine Kohle mehr gefördert werden darf, wird auch zum 1. Januar 2020 seinen Betrieb nicht wieder aufnehmen dürfen. Wie der rbb berichtet, wird die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht wie geplant zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Grund dafür, dass der Tagebau im September in den Sicherheitsbetrieb gehen musste, war eine Klage von Grüner Liga und Deutscher Umwelthilfe gegen den Hauptbetriebsplan im Februar 2019. Die Umweltorganisationen hatten bemängelt, dass keine Verträglichkeitsprüfung nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vorlag, die den Einfluss der Absenkung des Grundwassers auf Europäische Schutzgebiete im Umfeld des Tagebaus abbilden würde.
Die beiden Verbände bezweifeln, dass der Tagebau je wieder den regulären Betrieb wird aufnehmen dürfen. "Die jetzt eingeräumte Verzögerung bestätigt alle unsere Zweifel. Wenn die Behörden ihre Aufgabe ernst nehmen, wird der Tagebau seinen regulären Betrieb angesichts der massiven Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere in der Nähe möglicherweise nicht wiederaufnehmen können", sagt Cornelia Nicklas, Leiterin Recht bei der DUH.