Energiesammelgesetz: Neue, teure Geschenke an alte Konzerne
Seite 2: Teure Geschenke
Irritierend ist am Referentenentwurf zudem, dass er sich nicht klar auf das von den Koalitionsparteien vereinbarte, ohnehin sehr bescheidene Ziel bezieht, den Anteil der erneuerbaren Energieträge an der Stromproduktion bis 2030 auf 65 zu erhöhen. (Erreicht sind bereits rund 40 Prozent.) Damit wird versäumt, einen klaren Ausbaupfad aufzuzeigen, was bei den mehrjährigen Vorlaufzeiten für Investoren ein erhebliches Problem sei, so der BEE.
Fazit: Die Bundesregierung gibt sich ihrem Entwurf viel Mühe, den Umbau der Stromversorgung weiter zu verlangsamen. Nutznießer werden die Betreiber von Kohlekraftwerken und die alten Energiekonzerne sein. Die Verzögerungstaktik der Koalition verschafft ihnen mehr Spielraum, sich in die neue Zeit hinüber zu retten, nachdem sie die Entwicklung jahrzehntelang nicht wahrhaben wollten, und - wie im Falle der beiden Braunkohleförderer - noch heute lieber die Menschen in den Revieren gegeneinander aufhetzen, als an Zukunftskonzepten zu arbeiten.
Bezahlen wird es - mal wieder - die Allgemeinheit. Zum einen, in dem sie - vor allem die Generation der heutigen Kinder und noch mehr deren Kinder und Nachkommen - mit dem Anstieg des Meeresspiegels, Ernährungskrisen, Ausbreitung tropischer Krankheiten und ähnlichem Leben muss.
Zum anderen auch ganz konkret spätestens ab der nächsten Legislaturperiode. Wenn Deutschland nämlich nicht die im Rahmen der EU und mit dem Einverständnis der Bundesregierung gesteckten Klimaziel erreicht werden Strafzahlungen fällig, wie der Berliner Tagesspiegel schon Juni im unter Berufung auf Berechnungen des Freiburger Öko-Instituts berichtete.
Zweistellige Milliardenbeträge könnten demnach fällig werden, wenn nicht endlich die Zahl der Kohlekraftwerke deutlich reduziert und die Emissionen im Straßenverkehr eingedämmt werden. Letztere liegen inzwischen schon wieder über dem Niveau von 1990.