Erdgas: Warum der Notfallplan der EU ein Dokument des Scheiterns ist

Sonderenergierat der EU in Brüssel verkündet Einigung auf Sparziele. Warnung vor extremer Krisensituation. Instrument wurde in relevanten Punkten aufgeweicht.

Immerhin bei der Sprechregelung zur neuen Notfallverordnung zur Gasreduktion (GS-VO) in der Europäischen Union waren sich die Mitgliedsstaaten am heutigen Dienstagvormittag in Brüssel einig: Immer wieder betonten die beteiligten Energiepolitiker nach Beginn der Beratungen um 9:30 Uhr die "Solidarität" und "Einigkeit" der Union.

Doch Aussagen beteiligter Diplomaten stören dieses demonstrativ zur Schau gestellte Bild von Geschlossenheit. Tatsächlich ist die GS-VO an wesentlichen Punkten derart abgeschwächt und eingeschränkt worden, dass das Instrument in Fall seiner Bestimmung – einem europaweiten Versorgungsnotfall – kaum effektiv sein dürfte.

In der Nacht auf Dienstag hatte die Deutschen Presse-Agentur (dpa) unter Berufung auf EU-Diplomaten über die bevorstehende Einigung bei den Verhandlungen über die GS-VO berichtet. Mit dieser "politischen Einigung" ist der Weg für den formalen Abstimmungsprozess frei, der nun in schriftlicher Form erfolgen soll.

Die Regelung sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten ihren Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. August dieses Jahres bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent senken. Zudem solle die Möglichkeit geschaffen werden, bei weitreichenden Versorgungsengpässen einen EU-weiten Alarm auszulösen und verbindliche Einsparziele vorzugeben. Die dpa schreibt dazu:

Im Vergleich zum ersten Entwurf der Kommission sind dafür allerdings deutlich mehr Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen und auch die Hürden für die Einführung von verbindlichen Einsparzielen wurden erhöht. Letztere soll nur vom Rat der Mitgliedstaaten und nicht von der EU-Kommission durchgesetzt werden können.

Konkret bedeute dies, dass ein Kommissionsvorschlag für verbindliche Einsparziele die Zustimmung eine Gruppe von 15 der 27 EU-Länder braucht. Zudem müssten diese zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union ausmachen.

Ausnahmeregelungen wurden im Vorfeld für Länder wie Zypern, Malta und Irland diskutiert. Sie würden nicht zum Gassparen verpflichtet, solange sie nicht unmittelbar mit dem Erdgasnetz eines anderen Mitgliedstaats verbunden sind.