Ertappte Opposition
Ein entlarvendes Video zeigt, wie im Bundestag in 57 Sekunden die Möglichkeit zum Verkauf der Meldedaten an Adresshändler und Werbetreibende beschlossen wurde
Es ist in der Tat ein Irrsinn, was (noch) von der Mehrzahl der deutschen Bürger gewählte Parlamentarier im Bundestag machen und erst mehr als eine Woche später durch die Medien geht. Am 28. Juni fand das EM-Spiel Deutschland-Italien statt. Just in dieser Zeit tagte (Protokoll) der Bundestag und winkte einige Gesetze, darunter auch um 20:51 als Tagesordnungspunkt 21 das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG), Drucksache 17/7746, in stummer zweiter und dritter Beratung durch. Die nicht gehaltenen Reden wurden "zu Protokoll genommen" und sind dort nachzulesen. Mehrheitlich wurde das Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen.
Die Vertreter der Opposition stimmten zwar dagegen, behielten das aber offenbar für sich. Ans Licht kam der Skandal ebenfalls nicht etwa durch die Oppositionsparteien, sondern durch Blogger wie Udo Vetter, deren Warnrufe am Samstag auch von Mainstreammedien aufgegriffen wurden. Im Anschluss daran meldeten sich dann auch Politiker wie Gregor Gysi, Renate Künast und Sigmar Gabriel zu Wort und taten so, als ob man sie auf ganz infame Weise übers Ohr gehauen hätte.
Bei dem Gesetz, das noch durch den Bundesrat muss, geht es um die Erlaubnis der Einwohnermeldeämter, persönliche Daten wie Namen, Geburtsdatum, Adresse etc. an Firmen zum Zweck des Adresshandels oder der Werbung verkaufen zu können. Dazu müssen die Bürger, deren Daten zwangsweise erhoben werden, nicht gefragt werden, sie können aber dem Verkauf im Prinzip widersprechen, was allerdings nicht gilt, "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden". Damit dürfte sich der Einspruch faktisch erledigt haben. Ursprünglich war noch eine vorhergehende Einwilligung im Gesetzesentwurf gestanden, die aber offenbar auf Druck der Lobby gestrichen wurde. Zwar kritisierten Gabriele Fograscher (SPD) und Wolfgang Wieland von den Grünen ausdrücklich das Streichen der Einwilligungsregel, aber der Fall ging danach unter. Das kann man im Übrigen nicht nur in diesem Fall den Oppositionspolitikern vorwerfen, die erst laut bellen, wenn die Medien sich der Sache annehmen, sondern auch den Medien, an denen die Abstimmung erst einmal vorbeiging.
Für Datenschützer ist das neue Meldegesetz wie für Thilo Weichert vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein "gesetzlicher Wahnsinn". Auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri hat die Regierung des Freistaates dazu aufgefordert, dem Projekt die Zustimmung im Bundesrat zu versagen. Schön ist, dass auch Mitglieder der Bundesregierung plötzlich mit dem Gesetz nicht mehr einverstanden sind. So meldete sich Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) zu Wort, die weiterhin für die Einwilligungslösung sei.
Als wäre sie nicht auch für das Debakel verantwortlich, will nun die Opposition das Gesetz im Bundesrat stoppen. Neben der SPD - Sigmar Gabriel hatte allerdings schon am Donnerstag auf seiner Facebook-Seite Widerstand angemeldet, war also früh dran - üben auch Grüne und die Linke scharfe Kritik. Der Bundesgeschäftsführer Matthias Höhn etwa erklärt:
Schwarz-Gelb profiliert sich wieder einmal als Koalition des Bürgerrechtsabbaus. Das neue Bundesmeldegesetz, besonders der Passus zur "Melderegisterauskunft" ist eine gesetzlich verankerte Absage an das grundlegende Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Meldeämter zur offiziellen Börse personenbezogener Daten zu machen, ist inakzeptabel.
Mit keinem Wort erwähnt er jedoch, dass linke Abgeordnete mitgespielt haben - und dies nicht nur durch Fernbleiben. Die Vizepräsidentin des Bundestages, Petra Pau von der Linken, hatte nämlich die Abstimmung durchgeführt. Ausgerechnet sie äußert nun auch scheinheilig harsche Kritik, als wäre sie nicht dabei gewesen: "Der Ausverkauf des Datenschutzes geht weiter. Und das mit Zustimmung der FDP, die sich selbst als freiheitlich und demokratisch rühmt."
Für die Piraten ist der Schachzug der etablierten Parteien natürlich eine willkommene Gelegenheit, um auf den Schutz der informationellen Selbstbestimmung hinzuweisen.
Vizepräsidentin Petra Pau mit schon rauer Stimme:
Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/10158, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/7746 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Gesetzentwurf ist angenommen.
Das ganze Prozedere, das mit zwei Beratungen und einer Schlussabstimmung gerade einmal 57 Sekunden dauerte, hat u.a. Jens Blecker noch einmal für alle deutlich und eindrucksvoll vor Augen gestellt, in dem er die Szene aus der Videoaufnahme der Sitzung ins Netz gestellt hat.
Rund 30 Abgeordnete waren noch im Plenarsaal, eigentlich hätte Petra Pau oder auch ein anderer Abgeordneter darauf hinweisen können, dass der Bundestag damit nicht beschlussfähig ist, um die Abstimmung zu unterbinden. Das scheint aber allen egal gewesen zu sein - oder man hat sich zuvor abgesprochen, die Gesetze im Schnellverfahren und ohne Beschlussfähigkeit des Bundestags durchzuboxen.
Beschlussfähigkeit
Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei mit.
Ist der Bundestag beschlussunfähig, hebt der Sitzungspräsident die Sitzung auf. Ein Verlangen auf namentliche Abstimmung bleibt jedoch in Kraft.
Aus der Geschäftsordnung des deutschen Bundestags