Europäisches Parlament will Einspruch gegen das Klon-Patent einlegen

Mit großer Mehrheit wurde die Resolution gegen das vom EPA "versehentlich" gewährte Patent angenommen, das das Klonen von menschlichen Embryos einschließt

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Mit 285 zu 133 Stimmen wurde vom Europäischen Parlament eine Resolution angenommen, gegen ein "versehentlich" vom Europäischen Patentamt gewährtes Patent Einspruch zu erheben. Bei dem heftig umstrittenen Patent EP 0 695351 der University of Edinburgh, zu der auch das Roslin Institute gehört, das kürzlich die ersten britischen Klon-Patente zur Übertragung des Zellkerns erhalten hat (Erste Patente für Klonverfahren), geht es um ein Verfahren, bei dem transgene Stammzellen isoliert, selektiert und vermehrt werden können, um daraus Zellkulturen oder im Prinzip auch Embryos mit gewünschten Eigenschaften zu züchten. Explizit eingeschlossen ist im Patentantrag die Herstellung menschlicher geklonter Embryos.

Greenpeace hatte im Februar entdeckt, dass das Europäische Patentamt im Widerspruch zur EU-Richtlinie zum Schutz biotechnologischer Erfindungen, an die es allerdings nicht gebunden ist, und im Widerspruch zum Verbot für Eingriffe in die menschliche Keimbahn ein Verfahren im letzten Dezember als Patent anerkannt hat, mit dem genveränderte tierische Zellen, worunter ausdrücklich auch menschliche Stammzellen eingeschlossen sind, zur Aufzucht von Embryonen erzeugt werden können (Europäisches Patentamt gewährt versehentlich ein Patent). Daraufhin kam es heftigen Diskussionen und Kritik an der Bewilligungspraxis des Patentamts. Im deutschen Bundestag fand eine Anhörung statt, bei der alle Parteien die Bewilligung des Patents in seltener Einstimmigkeit kritisierten und die Bundesregierung ankündigte, Einspruch gegen das Patent einzulegen. Greenpeace hat bereits mit einer Sammelklage Einspruch eingelegt (Europäisches Patentamt will Einsprüche erschweren).

Die Initiative, eine Petition in das Europäische Parlament einzubringen, ging von Evelyne Gebhardt und Manuel Medina von der sozialdemokratischen Fraktion aus:" Dieses Patent ist rechtswidrig, und wir glauben auch nicht an ein Versehen des Patentamts. Wir müssen daher die Patenterteilung insbesondere im sensiblen Bereich der Biotechnologie besonders sorgfältig unter Kontrolle halten." Die beiden Abgeordneten betonen, dass das Problem bald gelöst werden müsse, sehen aber die Erklärung nur als ersten Schritt: ""Für unsere Fraktion ist klar, dass das gentechnische Erbe der Menschheit Allgemeingut bleiben muss und nicht auf dem Börsenparkett verschachert werden darf. Wir nutzen die Biotechnologie übrigens nur dann verantwortungsbewusst, wenn wir ihre ethnischen Grenzen respektieren und den genetischen Code allen Forschern der Welt zugänglich machen."

Von Greenpeace wird der Beschluss des Europäischen Parlaments begrüßt, da sie im Vorfeld der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen in nationales Recht geschehen ist und zeigt, dass die Abgeordneten der aus dem Ruder laufenden Patentierung von Leben Grenzen setzen wollen. In der EU-Richtlinie heißt es, dass der menschliche Körper "in allen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung, einschließlich der Keimzellen, sowie die bloße Entdeckung eines seiner Bestandteile oder seiner Produkte, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines menschlichen Gens, nicht patentierbar ist." Patentierbar sollen nur "Erfindungen" sein, die dann aber möglicherweise auch Gene oder Körperteile einschließen könnten. Erst im Dezember hatte die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts beispielsweise entschieden, dass auch Pflanzen und Tiere dann patentierbar seien, wenn sie durch neuartige biotechnologische Verfahren hergestellt werden, wobei allerdings die Anwendung der Erfindung technisch nicht auf eine Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt sein darf. Ähnlich könnte dies dann auch beim Menschen entschieden werden. Greenpeace jedenfalls kritisiert, dass die Rechtlinie unklar sei, und fordert ein totales Verbot der Patentierung von Menschen, Pflanzen, Tieren und ihren Genen.

Was das Klonen angeht, so beginnt derzeit bereits der allgemeine Widerstand zu schwinden, der nach dem erfolgreichen Klonen von Dolly sich gebildet hatte. Da das Klonen von menschlichen Stammzellen etwa zur Erzeugung von Geweben oder Organen zur Implantation nicht nur medizinisch interessant ist, sondern vor allem auch einen großen Markt verspricht, versuchen etwa die USA oder Großbritannien zur Sicherung ihrer biotechnologischen Standorte eine Trennung zwischen reproduktivem Klonen, das weiterhin beim Menschen verboten sein soll, und therapeutischem Klonen herzustellen. Man wird erwarten können, dass sich dies auch in der EU insgesamt durchsetzen wird, denn niemand will gerne eine moralische Insel sein, während überall an neuen vielversprechenden Gentechniken geforscht wird. Zumal wenn für das therapeutische Klonen keine Stammzellen von Embryos mehr verwendet werden müssen, sondern man auch Stammzellen aus den Körpern der für das Ersatzgewebe vorgesehenen Menschen entnehmen kann, wird sich ein allgemeines Verbot des Klonens von menschlichen Zellen nicht aufrecht erhalten lassen. Die Folge werden dann natürlich auch Patente sein.