Europäisches Rechtshilfeübereinkommen vor baldigem Abschluss
Großbritannien lenkt teilweise ein
Wie Telepolis jetzt erfuhr, kam es bei einem Treffen des Rates für Justiz und Inneres am 2. Dezember in Brüssel zu einem kleinen Fortschritt in den Verhandlungen zum europäischen Rechtshilfeübereinkommen. So konnten sich die Mitgliedstaaten in der Frage einigen, wie weit die Informationsverpflichtungen bei der Telekommunikationsüberwachung gehen.
Bislang wollte die britische Regierung die britischen Nachrichtendienste weitgehend aus dem Übereinkommen herausnehmen. In Großbritannien gibt es nämlich keine klare Trennung zwischen den Abhörmaßnahmen, die von den Polizei- und Zollbehörden einerseits und den Geheimdiensten andererseits durchgeführt werden. Hintergrund sind die Gesetzesverschärfungen im Zuge der IRA-Terrorbekämpfung. Großbritannien musste daher befürchten, dass im Rahmen eines Rechtshilfeübereinkommens auch Aufklärungsmaterial seiner Geheimdienste anderen Mitgliedsstaaten zur Verfügung steht. Für die britischen Geheimdienste wäre das hinsichtlich des Echelon-Überwachungssytems ein Informations-GAU gewesen. (siehe Keine Einigung bei europäischem Rechtshilfeübereinkommen)
Nun besteht die Informationspflicht bei Telefonüberwachungsmaßnahmen ausdrücklich nur dann, wenn die Nachrichtendienste im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen tätig werden. Die deutsche Bundesregierung konnte durchsetzen, dass auch eine Regelung über den Datenschutz in das Übereinkommen aufgenommen wurde. Diese war bislang nicht vorgesehen.
Keine Einigung wurde in der Frage erziehlt, wie das Schweigen eines Mitgliedsstaates auf eine Mitteilung über die Fortsetzung einer Telekommunikations-Überwachungsmaßnahme zu werten ist. Deutschland vertritt gemeinsam mit den meisten Staaten die Auffassung, dass Schweigen als Zustimmung zu verstehen ist. Frankreich und Großbritannien lehnten dies aber ab. Die Frage soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter in Brüssel geklärt werden.