Europaparlament winkt CETA durch
Freihandelsabkommen kann jetzt vorläufig angewendet werden
Gestern genehmigte das Europaparlament mit einer Mehrheit von 408 zu 254 Abgeordneten das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA, das vorher geheim ausgehandelt wurde. Dafür stimmten vor allem Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberale und Angehörige der von den britischen Tories angeführten konservativen ECR-Fraktion. Die anderen Fraktionen votierten überwiegend dagegen - darunter auch die Grünen, obwohl deren deutscher Spitzenkandidat Cem Özdemir am 4. Februar in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gefordert hatte, sich wegen Trump neu zu Freihandelsabkommen zu positionieren. Die ehemalige Grünen-Fraktionsvorsitzende Rebecca Harms enthielt sich der Stimme.
Bei der Plenumsdebatte, die der Abstimmung vorausging, warnte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, die der wirtschaftsliberalen schwedischen Partei Liberalerna angehört, vor "Protektionismus", "Hindernissen" und "Mauern". Für die Parlamentsmehrheit sprach der ehemalige lettische Verteidigungsminister Artis Pabriks - ein Christdemokrat, der von einer Führungsrolle der EU in der Welt schwärmte und das Freihandelsabkommen als "Leuchtturm" lobte, der "nicht erlöschen" dürfe.
M5S: "Kein Vertrag, sondern ein heimlicher Staatsstreich"
Der ehemalige bulgarische Außenminister Giorgi Pirinski, ein sozialdemokratischer Renegat, forderte die Abgeordnete dagegen auf, gegen CETA zu stimmen und erklärte die mehrheitliche Zustimmung seiner Fraktion damit, dass viele Abgeordnete anscheinend nicht das komplette (sehr umfangreiche) Dokument gelesen hätten. Tiziana Beghin, die für Beppe Grillos M5S und die Fraktion Europa der Freiheit und Direkten Demokratie (EFDD) das Wort ergriff, warnte vor einer "Privatjustiz", die durch das Abkommen drohe - für sie ist CETA "kein Vertrag, sondern ein heimlicher Staatsstreich".
Nach der Zustimmung des Europaparlaments fallen Malmströms Angaben nach schon im Frühjahr "fast alle Zölle" weg, die bisher im Handel zwischen Kanada und den EU-Mitgliedsländern erhoben wurden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat solch eine vorläufige Anwendung des Abkommens im Oktober erlaubt (vgl. Bundesverfassungsgericht erlaubt vorläufige Anwendung von CETA). Die besonders umstrittene Regelung, dass Privatinvestoren Staaten auf entgangenen Gewinn verklagen können, wenn sie glauben, dass deren Gesetze ihren Profit schmälern, ist dagegen von der vorläufigen Anwendung ausgeschlossen. Sie soll erst dann gelten, wenn die Parlamente der 28 Mitgliedsstaaten zugestimmt haben.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof erklärt Volksbegehren für unzulässig
In Deutschland gehört dazu auch der Bundesrat, der im Juli beschlossen hat, dass ihm das Abkommen vorgelegt werden muss. Deshalb hat das Bündnis "Stop CETA!" in Bayern Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt, das die sechs Vertreter des Freistaats in der Länderkammer dazu verpflichten soll, gegen CETA zu stimmen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshofs lehnte dieses Volksbegehren am Mittwoch als unzulässig ab.
In der Begründung der Ablehnung drücken sich die Richter vor einer Entscheidung, ob der Artikel 70 Absatz 4 Satz 2 der Bayerischen Verfassung als Rechtsgrundlage für eine "landesgesetzliche Weisung gegenüber der Staatsregierung für das Abstimmungsverhalten im Bundesrat mit dem Grundgesetz vereinbar wäre" (auch wen sie meinen, das erschiene ihnen "zweifelhaft"). Einer "abschließenden Erörterung" dieser Frage bedarf es ihrer Ansicht nach nämlich nicht, weil bislang kein "Verfahren auf Erlass eines Bundesgesetzes" zur Umsetzung von CETA eingeleitet wurde oder "unmittelbar bevorsteht".
Zu früh dran?
Susanne Socher, die Sprecherin des bayerischen Landesverbandes von Mehr Demokratie will nun prüfen lassen, ob das Bündnis mit seinem Volksbegehren "schlicht zu früh dran" war und ob ein erneutes Einreichen sinnvoll ist, "sobald das Verfahren zur Bundesgesetzgebung eingeleitet wird". Man habe, so Socher, "noch 50.000 Unterschriften in der Hinterhand, die noch knapp zwei Jahre gültig sind".
Klappt die Zulassung im zweiten Anlauf, müssen innerhalb von 14 Tagen zehn Prozent der bayerischen Wahlberechtigten in den Rathäusern unterschreiben, damit die Bürger nach einer sechsmonatigen Beratungsfrist des bayerischen Landtages darüber abstimmen dürfen.
Für eine absolute Mehrheit in der Länderkammer wären allerdings weitere 29 Stimmen aus anderen Bundesländern erforderlich. In zweien davon, Nordrhein-Westfalen (sechs Stimmen) und Schleswig-Holstein (vier Stimmen), planen Bündnisse Volksbegehren wie in Bayern. Aber auch dann, wenn die Volksbegehren dort erfolgreich wären, müsste sich eine Reihe weiterer Bundesländer bei einer Abstimmung mindestens enthalten, um CETA im Bundesrat zu blockieren (vgl. Volksbegehren gegen Freihandelsabkommen).
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