Facebook will nicht Zensor sein
Das Unternehmen warnt vor einem "nationalen Alleingang" des deutschen Justizministers - Monitoring-Bericht, mit dem die angebliche Notwendigkeit des Gesetzes begründet wird, hat gravierende Mängel
Facebook gilt als wichtigster Adressat des vom deutschen Bundesjustizminister Heiko Maas geplanten "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" (NetzDG) gegen "Hate Speech" und "Fake News". Bislang hielt sich das Unternehmen in der Debatte darum zurück - nun hat es eine Stellungnahme abgegeben, in der es Maas vor einem "nationalen Alleingang" warnt (vgl. Facebook wehrt sich gegen Gesetz gegen Hass im Netz).
In dem Schreiben, das der Wirtschaftswoche zugespielt wurde, kommt Facebook zum Ergebnis, dass das NetzDG nicht geeignet ist, um die von der deutschen Bundesregierung postulierten Ziele zu verwirklichen - aber geeignet, um viel wirtschaftlichen Schaden anzurichten. Einer Rechnung des Branchenverbandes Bitkom zufolge würden sich alleine die Kosten für den Betrieb der geforderten Zensurinfrastruktur auf über eine halbe Milliarde Euro jährlich belaufen - ohne die Bußgelder, die nach Meinung von Facebook mit bis zu 50 Millionen Euro "außer Verhältnis zum sanktionierten Verhalten" stehen. Darüber hinaus zeigt man sich der Überzeugung, dass ein Rechtsstaat seine Aufgaben "nicht auf private Unternehmen abwälzen" dürfe.
Monitoring-Bericht mit gravierenden Mängeln
Tatsächlich unterliegt die Beurteilung, ob eine Äußerung gegen eine Strafvorschrift verstößt oder nicht, in einem Rechtsstaat eigentlich fachkundigen Juristen an Gerichten. Bei der Herstellung des Monitoring-Berichts von Jugendschutz.net, mit dem Maas die angebliche Notwendigkeit seines NetzDG begründete, haben das jedoch keine solchen fachkundigen Juristen, sondern Laien gemacht, wie der Leipziger Juraprofessor Marc Liesching durch eine Anfrage beim Bundesjustizministerium herausfand.
Aus der Antwort, für die sich das Justizministerium einen Monat Zeit ließ, wird eingeräumt, dass die Strafbarkeit von 180 Äußerungen, die Facebook, YouTube und Twitter dem Bericht nach nicht löschten, regelmäßig von Laien bewertet wurde - lediglich "Zweifelsfälle" habe man einem Volljuristen übergeben. Außerdem geht aus ihr hervor, dass es in dem Bericht lediglich um zwei Straftatbestände geht - die Volksverhetzung (die alleine 140 Fälle ausmachte) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - während § 1 Absatz 3 des NetzDG-Entwurfs 22 Straftatbestände aufführt.
"Selbst für Strafrechtler kompliziert"
Weil der Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB "selbst für Strafrechtler kompliziert" ist, "zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe implemetiert" und eine Prüfung der Sozialadäquanzklausel des § 86 Absatz 3 StGB erfordert, interessierte Liesching, ob die juristischen Laien hier tatsächlich zutreffend urteilten. Er persönlich, so der Rechtswissenschaftler dazu, "halte es [nämlich] für ausgeschlossen, dass Rechtslaien den Tatbestand des § 130 StGB im Einzelfall gerichtssicher subsumieren können. "
"Von den konkreten Inhalten der gemeldeten strafbaren Beiträge" hat das Bundesjustizministerium nach eigenen Angaben jedoch "keine eigene Kenntnis". Allerdings lassen sich indirekte Indizien dafür finden, dass die Rechtslaien den Tatbestand tatsächlich eher nicht "gerichtssicher subsumierten": Denn weder das Justizministerium noch die drei Netzwerkbetreiber wissen von einem einzigen Fall der zumindest zu einem Strafermittlungsverfahren geführt hätte. "Eine Antwort, weshalb in allen festgestellten Fällen vermeintlich 'strafbarer' Inhalte keine Rechtsdurchsetzung - weder durch die Strafjustiz, noch die Medienaufsicht - erfolgt ist", bleibt das Justizministerium Liesching zufolge schuldig.
Vorauseilender Gehorsam
Die Kritik am NetzDG beschränkt sich inzwischen nicht mehr nur auf Rechtswissenschaftler, die den Entwurf bereits zuvor als verfassungs- und europarechtswidrig einstuften (vgl. Juristen halten Maas' Gesetz gegen "Fake News und Hate Speech" für verfassungs- und europarechtswidrig). Mittlerweile gibt sich sogar die SPD-nahe Wochenzeitung Die Zeit skeptisch. Nur noch der öffentlich-rechtliche Rundfunk und das ehemalige Nachrichten- und jetzige Meinungsmagazin Der Spiegel halten Heiko Maas die Stange.
Dort stellte sich der SPD-Politiker auf den Standpunkt, es gebe "keinerlei Belege oder Erfahrungen", dass wegen der Kombination aus extrem kurzen Fristen, extrem hohen Bußgeldern und sehr unbestimmten Forderungen viele Inhalte gelöscht würden, die nicht gegen Strafvorschriften verstoßen. In Sozialen Medien machte man ihn daraufhin darauf aufmerksam, dass Twitter bereits jetzt Accounts blockiert, die nichts anderes machen, als Polizeiberichte zu sammeln. Auch Facebook geht bereits jetzt bei der Blockade von Inhalten so sehr über die Strafbarkeit hinaus, dass der Rechtsanwalt Dr. Joachim Steinhöfel das Unternehmen mit einer Klageandrohung dazu zwingen will, einen gelöschten Beitrag wieder sichtbar zu machen.
Kritik weicht von Facebook und Twitter auf Amazon aus
Angesichts solch vorauseilenden Gehorsams wird die Kritik an Maas und am NetzDG kreativer: "Ich twittere lieber nichts über die Kompetenz des deutschen Justizministers - #ausGründen" meinte beispielsweise die DDR-geschulte Rechtswissenschaftlerin Dr. Barbara Brandner - und andere Social-Media-Nutzer wichen auf Amazon aus, wo sie Rezensionen zu Maas' neuem Buch schrieben, die auf Facebook oder Twitter womöglich gelöscht würden. Bevor Amazon das Angebot für Rezensionen am Sonntag sperrte, sammelte Maas dort eine Rekordzahl an negativen Ein-Punkt-Bewertungen. Lesenswerter sind allerdings die sarkastischen Rezensionen, die eine höhere Punktzahl vergeben. Dort heißt es dann beispielsweise:
Heiko Maas erklärt auf 256 gut verständlich und witzig geschriebenen Seiten, wie man eine Diktatur errichtet. Dabei schafft er es, auch weniger belesenen Anhängern die zentralen Punkte geradezu spielerisch nahezubringen. Das geht leider nicht ohne ständige Wiederholung derselben Aussage ab (auf 256 Seiten), aber so funktioniert das nun mal. Man sollte den Nutzen solcher Bücher aber nicht unterschätzen, denn sie geben einen guten Einblick darin, welche Strategien verfolgt und wie sie implementiert werden.
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