Frankreich: Regierung trickst mit Arbeitslosengeld-Statistik?
Der Arbeitsagentur wird Manipulation zur Behauptung der Regierung vorgehalten, wonach das Arbeitslosengeld bei jedem Fünften höher sei als sein Durchschnittseinkommen
In Frankreich wartet man auf die Konsequenzen, die Präsident Macron aus der "Großen Debatte" ziehen will (Macron bleibt stur). Aus Kreisen im Elysée-Palast wurde kürzlich Journalisten gegenüber die Andeutung gemacht, dass Macron Großes vorhabe, eine Sozialreform, die sich nach erfolgreichen Maßnahmen zur sozialen Absicherung ausrichte, die aus dem Frankreich Nachkriegszeit "eine neue Nation geschmiedet" haben.
Konkretes wurde dazu noch nicht durchgesteckt. Die Messlatte, so bemerkt Le Monde, liege mit dieser Andeutung hoch. Hoch ist allerdings auch das Misstrauen gegenüber Macrons Bereitschaft, sich auf tatsächliche Sozialreformen einzulassen, auch wenn der Druck der Gilets jaunes (Gelbwesten) nach wie vor präsent ist.
Zwar wurden es am letzten Samstag wieder weniger Demonstranten auf den Straßen in Frankreich gezählt (offiziell 33.700). Demgegenüber bringen Akteure der Protestbewegung allerdings vor, dass die Zahlen von offizieller Seite systematisch heruntergespielt werden (Le Nombre jaune kommt auf exakt(!) 102.713) und die Demonstrationen mit Ortsverboten und rigiden Polizeikontrollen behindert würden. Dennoch wurden auch zum Acte 20 wie stets Bilder präsentiert, die größere Demonstrationszüge in Paris oder Bordeaux zeigen.
"Eine Karikatur!"
Die Regierung arbeite mit Tricks, um nach Außen ein falsches Bild zu vermitteln, lautet der Vorwurf. Das reklamiert nun auch Mediapart. Die Publikation, die sich dem Anliegen der Gelbwesten gegenüber sympathisierend aufgeschlossen zeigt und zu den Kritikern der Regierung zählt, wirft Premierminister Édouard Philippe und seiner Arbeitsministerin vor, dass sie Statistiken zur Höhe des Arbeitslosengeldes mit Tricks verzerrt.
Hintergrund ist eine Aussage der Regierung Ende Februar, deren politische Botschaft deutschen Lesern nicht weiter erklärt werden muss: "20 Prozent beziehen ein Arbeitslosengeld, das höher ist als ihr Durchschnittseinkommen", wurde behauptet. In Deutschland berichtete die FAZ Mitte März dazu:
In Frankreich erhält jeder fünfte Arbeitslose mehr Bezüge als während der vorangegangenen Berufstätigkeit. Dies betrifft nach einer Statistik der französischen Arbeitsagentur Pôle emploi etwa 600.000 Leistungsempfänger, die weniger als 1300 Euro an monatlichen Zuwendungen des Staats erhalten. Ein Viertel von ihnen erhält demnach mehr als 147 Prozent des früheren Einkommens. Die Zahlen lösten in Frankreich heftige Debatten aus.
FAZ
Der Zeitpunkt dieser Behauptung, Ende Februar, war politisch "sensibel", erklärt Mediapart. Gerade waren Gespräche zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften über eine Neuregelung zur Arbeitslosenversicherung gescheitert. Für die Regierung sei es wichtig gewesen, noch einmal darauf zu verweisen, wie wichtig ihr Ziel ist, in drei Jahren vier Milliarden Euro einzusparen. Der Plan dazu sehe auch Kürzungen der Summe und Dauer staatlicher Leistungen vor.
Erstaunt über die Feststellung der Regierung, wonach das Arbeitslosengeld bei 20 Prozent der bei der Arbeitsagentur Gemeldeten über den Bezügen der zuletzt verrichteten Tätigkeit liegen, waren nicht nur Gewerkschaften, wo man ungläubig von "Polemik und Karikatur" sprach, sondern auch beim Arbeitgeberverband. Von dort kam der Kommentar, das man dergleichen selbst bislang nicht feststellen konnte.
Statistiktrick: Durchschnittsverdienst kleinrechnen
Nun hat die französische Arbeitsagentur Pôle emploi ihre Berechnungsgrundlagen dazu veröffentlicht und Mediapart hat so genau hingeschaut, dass man den Trick entdeckte, welcher der Statistik zugrunde liegt. Rein gesetzlich seien höhere staatliche Zahlungen als der zuletzt empfangene Lohn nämlich gar nicht möglich, so Mediapart. Die staatlichen Zuwendungen dürfen laut Vorschriften nur 75 Prozent vom vorhergehenden Lohn betragen. Also suchte man den Fehler beim Vergleich der Durchschnittswerte, mit denen die Regierung aufgrund der Agentur-Statistik argumentierte, und wurde fündig.
Hier wird es nun etwas kompliziert, weil in Frankreich die - mit guten Gründen - vom Premierminister kritisierte Praxis der unterschiedlich befristeten Arbeitsverträge weit verbreitet ist. Sie machen die Berechnung von Durchschnittslöhnen schwierig, da besonders in Niedriglohnsektoren Beschäftigte unterschiedliche Löhne für unterschiedlich lange Beschäftigungsverhältnisse (die manchmal auch nur einen Tag dauern können) erhalten.
Die FAZ erklärt die Grundlage für das komplizierte Berechnungssystem gut verständlich so:
Die Höhe der Bezüge ergibt sich nach Angaben von Pôle emploi aus einer Besonderheit der französischen Arbeitslosenversicherung. Die Berechnung der Ansprüche basiert demnach auf der Zahl der zuvor geleisteten Arbeitstage. Das komme Menschen mit befristeten Kettenverträgen und Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie zugute, da sich deren Einkommen bei der Berechnung auf weniger Arbeitstage verteilt als bei durchgehend Beschäftigten. Allerdings sei dann auch der zeitliche Anspruch auf Arbeitslosengeld kürzer.
FAZ
Der statistische Trick besteht nun, wie es Mediapart darstellt, darin, dass die Behörde Zeiträume, an denen nicht gearbeitet wurde, nicht als solche miteinberechnet, sondern einen Durchschnittsverdienst über einen gewissen Zeitraum errechnet, egal, wie viele Tage die entsprechende Person gearbeitet hat. Der Durchschnittslohn wird dann mit dem Arbeitslosengeld verglichen, den die Person zuletzt erhielt.
Hatte die oder der Arbeitslose im Zeitraum seiner Tätigkeit, auf die sich die Berechnung des ALG bezieht, einen höheren Lohn, so kann er zu den 20 Prozent gehören, von denen die Regierung spricht, wenn nur der Zeitraum lang genug ist, der den Durchschnittslohn nach unten drückt.
Allerdings bekommt die oder der Arbeitslose das Arbeitslosengeld, das höher ist als der Durchschnittswert der letzten Monate, nur für eine befristete Zeit. Arbeitslosengeld gibt es nur für die Dauer der Zeit, in der gearbeitet wurde. Bei der Berechnung des Durchschnittslohnes können aber, wie Mediapart aufgrund der Materialen der Arbeitsagentur behauptet, sogar "Leermonate" dazwischen liegen oder Zeiten, an denen wenig gearbeitet wurde.
Gerecht wäre die Rechnung nur, wenn das höhere Arbeitslosengeld ebenfalls während des ganzen Zeitraums ausbezahlt würde, die der Berechnung des Durchschnittslohns als Grundlage dient, so das Argument von Mediapart. Der Vergleich des Durchschnittswerts mit dem Arbeitslosengeld sei nur sinnvoll, wenn man es mit dem Durchschnittswert der Tage vergleicht, an denen wirklich gearbeitet wurde.
Der Trick bestehe demnach darin, dass die Statistikbehörde mit einem längeren Berechnungszeitraum arbeitet, um den Durchschnittsverdienst kleinzurechnen. Wie der längere Berechnungszeitraum genau begründet wird, ist nicht ganz klar. Die Replik der Behörde und des Arbeitsministeriums auf diesen Vorwurf steht noch aus.