Französischer Verfassungsrat kippt Gesetz zum Atommülllager bei Bure
Die eigenartige Prozedur, mit der das Gesetz beschlossen wurde, wird als nicht verfassungsgemäß bewertet
Durch die Hintertür wollte die französische Regierung die Atommülllagerung bei Bure, die viele Gegner hat, gesetzlich verankern: Die Regelungen zum Projekt Cigéo (Der Kampf ums Endlager) wurden einfach in einem Gesetzespaket untergebracht, das unter einem ganz anderen Label ("WirtschaftlichesWachstum") lief und das Ganze dann ohne Parlamentsabstimmung durchgesetzt, ein Hütchentrick eigener Art (Link auf 45449).
Der gefiel aber dem Verfassungsrat gar nicht. Die oberste Institution in Frankreich, in manchem dem Bundesverfassungsgericht vergleichbar, wacht darüber, ob beschlossene Gesetze mit der Verfassung übereinstimmen. Das Siegel der Verfassungsweisen bestimmt darüber, ob ein Gesetz in Kraft treten darf.
Der Conseil constitutionnel schreitet ein, wenn es angerufen wird. Bei dieser politisch heiklen Sache war dies der Fall und die Verfassungsweisen kippten - neben anderen Bestimmungen - den Teil der Regelungen, der sich mit der Atommülllagerung befasste.
Allerdings störte sich der Verfassungsrat nicht am Inhalt der gesetzlichen Regelungen, sondern an der eigenartigen Hintertür-Prozedur, auf Französisch cavalier législatif genannt.
Die Cigéo-Gegner, die dabei sind, in der Nähe des geplanten Atommülllagers ein Protestlager errichten, sind erleichtert. Manche sehen darin bereits den Anfang vom Ende des Projekts.
Vom Tisch ist das Projekt aber noch lange nicht, Wirtschaftsminister Macron, der das oben genannten Wirtschaftswachstums-Gesetz zu verantworten hat, weswegen es auch nach ihm benannt wird, beabsichtigt nun einen eigenen Gesetzesentwurf zu Cigéo auszuarbeiten, über den nächstes Jahr abgestimmt werden soll. Damit haben die Kritiker und Gegner jedoch einen wichtigen nächsten Schritt erreicht: Jetzt kommt der Plan öffentlich in die Diskussion. Die wird für die Regierung kein leichtes Spiel.