Frauen an die Arbeitsfront!

Seite 2: Weg mit dem Ehegattensplitting

Mit dieser Forderung eröffnete der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil dieses Jahr die Saure Gurken-Saison in den Medien:

Wir haben im Koalitionsvertrag schon festgelegt, dass wir Steuern gerechter verteilen wollen," stellte er Anfang Juli fest. "Das jetzige Steuerrecht führe dazu, dass vor allem Frauen eher zu Hause blieben, anstatt zu arbeiten, weil Frauen im Vergleich zu ihrem Partner häufiger weniger verdienen.

ZDF 10.7.23

Dieser Kalkulation von Paaren will der oberste Sozialdemokrat ein Ende setzen, was dazu führen würde, dass sie steuerlich stärker belastet würden. So buchstabiert sich Steuergerechtigkeit Anno Domini 2023!

Für sich genommen natürlich wieder ein Lehrstück in Sachen sozialer Gerechtigkeit: Dass es einige Leuten besser geht, zeigt sofort an, dass man ihnen etwas wegnehmen kann.

Dass das Ehegattensplitting heutzutage überholt ist, weiß auch die Kommentatorin der Süddeutschen Zeitung. Schließlich wurde diese Regelung zu Adenauers Zeiten eingeführt, um Frauen dazu zu bewegen, sich ganz der Familie zu widmen (H. Roßbach, SZ, 11.7.23).

Das liberale Blatt kann sich die Abschaffung des Ehegattensplittings ganz gut als eine genderpolitische Großtat vorstellen – ohne eigens den Zweck zu bemühen, für den Klingbeil den Vorschlag ins Gespräch gebracht hat, nämlich die Beschaffung von Mehreinnahmen für den Staat als Alternative zur Kürzung des Elterngeldes.

So wird die Sachlage, die angeblich – wegen der ewig knappen Haushaltsmittel – ein Herunterfahren der Sozialleistungen gebietet, gleich in Gerechtigkeitsfragen verwandelt: Die Kürzung selbst steht nicht mehr zur Debatte, sondern als Notwendigkeit im Raum, und die Betroffenen können sich nur noch daran abarbeiten, wen es gerechterweise treffen soll.

Dass die Ehe als gegenseitige Sorgegemeinschaft staatlich organisiert ist und in allen Einzelheiten rechtlich betreut wird, die Ehepartner damit also auf ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis festgelegt sind, das ist Politikern wie Journalisten eine Selbstverständlichkeit.

Dass die Familie die "Keimzelle" des Staates ist, hat denn auch bei der aktuellen Debatte die Frankfurter Allgemeine gleich in Erinnerung gerufen: "Das Gemeinwesen muss ein Interesse daran haben, seine Keimzellen zu bewahren, zu pflegen und zu fördern." (FAZ, 11.7.23)

Von wegen: Im Liebesleben kommt es ganz auf die freie Entscheidung zweier Menschen an! Das ist allen klar, dass aus einem Liebesverhältnis ein Verpflichtungsverhältnis oder juristisch eine Verantwortungsgemeinschaft wird, weil das Gemeinwesen, sprich: die demokratische Obrigkeit, hier ihren eigenen Bedarf hat.

Überholt ist nur der juristische Anspruch an die Dauerhaftigkeit und Institutionalisierung dieses Verhältnisses. Dass Paare sich scheiden lassen oder unverheiratet zusammenleben, ist im Gegensatz zu den Zeiten des ersten Bundeskanzlers Adenauer normal.

Das hindert den Staat aber nicht daran, auch unverheiratete Paare in die Pflicht zu nehmen – etwa in Form der Bedarfsgemeinschaften beim Bürgergeld.

Dementsprechend besteht nun die Befreiung der Frau aus der Abhängigkeit von ihrem mehr verdienenden Ehemann darin, dass ihr ein neuer Zwang aufgemacht wird: Sie ist genötigt, selber für sich zu sorgen und sich in die Abhängigkeit von einem Arbeitgeber zu begeben.

Ins gleiche Horn stößt auch eine Wirtschaftsweise, die noch weitere Möglichkeiten der Einsparung, pardon: der Emanzipation aus vorgestrigen Rollenklischees, entdeckt hat.

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