Frauen an die Arbeitsfront!
Seite 3: Schluss mit der Witwenrente
- Frauen an die Arbeitsfront!
- Weg mit dem Ehegattensplitting
- Schluss mit der Witwenrente
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"Die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, möchte die Witwenrente abschaffen – in ihrer jetzigen Form. Stattdessen setzt sie auf Rentensplitting. Die große Babyboomer-Generation erreicht das Rentenalter – damit droht der Wirtschaft ein Fachkräftemangel und dem Rentensystem eine gewaltige Belastung.
Die Ökonomin und Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, setzt sich deshalb für die Abschaffung der sogenannten Witwenrente ein. Statt der aktuellen Form schlägt sie eine andere Regelung vor: das sogenannte Rentensplitting. Gegenüber dem Spiegel begründete die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen ihre Position so: ‚Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine Beschäftigung aufzunehmen‘." (Frankfurter Rundschau, 11.7.23)
Während die jetzige Regelung der Frau oder dem Mann lebenslang 55 bzw. 65 Prozent der Rente des verstorbenen Partners sichert, soll beim Rentensplitting nur dann ein Anspruch auf einen Teil der Rente des Partners bestehen, wenn der oder die Überlebende während der Ehe selber gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
So soll der Druck auf Frauen – schließlich sind sie meist diejenigen, die Familienarbeit leisten und nach dem Tod des Partners auf die Rente angewiesen sind – auf eine andere Art erhöht werden, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Schon die früheren Regierungen haben auf diese Weise an den Frauen gespart und den wirtschaftlichen Druck erhöht, damit sie auf die Suche nach einem Arbeitsplatz gehen. So wurden etwa die Versorgungsansprüche nach einer Scheidung reduziert.
Die Rentenansprüche wurden in die "große Witwenrente" mit 60 bzw. 55 Prozent der Bezüge des Partners und die "kleine Witwenrente" mit 25 Prozent unterschieden. 60 Prozent bekommen diejenigen, deren Partner vor dem 1. Januar 1962 geboren wurde, 55 Prozent diejenigen, deren verstorbener Partner nach diesem Datum geboren wurde.
Überlebende, die jünger als 47 und weder behindert sind noch ein Kind versorgen müssen, erhalten nur 25 Prozent der Rente ihres verstorbenen Partners. Wobei diese Prozentangaben sich auf Renten beziehen, die in den letzten Jahren drastisch gesenkt wurden und inzwischen im Idealfall nur noch 48 Prozent des früheren Einkommens betragen.
So geht sie eben die Befreiung der Frau von Mann und Herd. Es wird alles getan, damit sie gezwungen ist, für sich selber zu sorgen und sich Arbeitgebern anzudienen. Und neben der Lohnarbeit bleiben die Notwendigkeiten des Alltags trotzdem erhalten in Form von Einkaufen, Waschen, Putzen, Kindererziehen usw. – auch wenn der Partner mithilft.
So werden Frauen aus ihren subalternen Rollen befreit. Sie sind nicht länger "Reproduktionsgehilfinnen" des erwerbstätigen Ehemannes, wie es bei Friedrich Engels zu Beginn der kapitalistischen Ära hieß. Sie sind frei und unabhängig und haben keinem Herrn zu dienen – außer dem Erfolg der Nation, der auf dem Arbeitsmarkt und noch an einigen anderen Fronten erstritten wird.
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