Fußball regiert die Republik Griechenland
Fussnoten
Untersucht wurden die Vorwürfe gegen "a) PAE [Fußball AG]"AO XANTHI "wegen Verstoßes gegen die Artikel 69 Abs. 3, 6, 9, 12 des Gesetzes 2725/1999 und 77A Abs. 3, 5, 6 des Gesetzes 2725/1999 und "PAOK" wegen Verstoßes gegen Artikel 69 Abs. 9, 12 des Gesetzes 2725/1999.
(1) Die Kommission akzeptiert:
- mehrheitlich (4/1), dass PAE Xanthi die Verstöße gegen Artikel 69 Abs. 3, 12 des Gesetzes 2725/1999 begangen hat.
- - einstimmig, dass die PAE Xanthi die Verstöße gegen Artikel 77A Abs. 3, 5, 6 des Gesetzes 2725/1999 begangen hat.
(2) Die Zuwiderhandlungen werden mit Stimmenmehrheit (3/2) als "schwerwiegend" eingestuft.
Die Kommission enscheidet:
(3) Mit der Mehrheit (3/2) wird die als nichtig erklärte, erteilte Teilnahmebescheinigung entzogen, und der Widerruf bezieht sich daher auf den Zeitpunkt ihrer Ausstellung, da das rechtswidrige Verhalten der PAE zum Zeitpunkt der Ausstellung vorlag, ohne dass dies der zuständigen Behörde, der Kommission für den professionellen Sport, bekannt war.
(4) Sie übermittelt die Entscheidung als "Bericht" und als "Feststellung" den zuständigen Justizbehörden für die Verhängung der vorgesehenen Sanktionen.
(5) Sie verhängt gemäß Artikel 77a Absatz 6 des Gesetzes 2725/1999 einstimmig eine Geldbuße von 100 000 EUR.
(6) Sie leitet die Entscheidung an die zuständige Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung gemäß Artikel 69 Absatz 13 des Gesetzes 2725/1999 weiter, sowie für die Sprachverfolgung der Vorlage einer gefälschten Bescheinigung.
b) Die Kommission
(1) entscheidet mit der Mehrheit (4/1), dass die PAE XANTHI und die PAE PAOK die Verstöße gegen Artikel 69 Abs. 1 begangen haben, und stuft diese als "schwer" ein.
(2) leitet die Entscheidung als "Bericht" an die zuständige Justizbehörde weiter, damit diese die vorgeschriebene Sanktion verhängt.
(3) leitet die Entscheidung zur Verfolgung gemäß Artikel 69 Absatz 13 des Gesetzes 2725/1999 an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter.
(4) verhängt gemäß Artikel 77a Absatz 6 des Gesetzes 2725/1999 einstimmig eine Geldbuße von 300.000 EUR gegen jede der PAE."
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