G20: Fabio ist frei
Der junge italienische G-20-Gegner Fabio V., dem keine Straftat vorgeworfen werden konnte, wurde jetzt endlich aus der U-Haft entlassen
Bis zum Schluss mussten Fabio V. und seine Mutter zittern. Zwar hatte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) bereits am vergangenen Freitag entschieden, dass der Italiener aus der U-Haft entlassen werden solle, doch umgesetzt werden sollte dieser Beschluss erst am Montag.
Das erinnerte stark an das Procedere vom vorangegangenen Wochenende: Ebenfalls am Freitag hatte das Landgericht Altona entschieden, dass der G-20-Gegner, dem keine konkrete Straftat zur Last gelegt werden konnte, aus der U-Haft zu entlassen sei. Da die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil den Rechtsweg beschritten hatte, konnte die Mutter ihren Sohn nicht mitnehmen, obwohl sie wie gefordert 10.000 € Kaution gezahlt hatte (G20: Mitgefangen - Mitgehangen).
Wieder mussten Mutter und Sohn das ganze Wochenende bangen. Doch an diesem Montag nahm das Martyrium des Italieners endlich ein Ende: Er wurde tatsächlich freigelassen. "Dass ein 18-Jähriger mehrere Monate in Untersuchungshaft saß, obwohl ihm keine individuelle Tat, sondern lediglich die 'psychologische Unterstützung' von etwaigen 'Pyrotechnik- und Steinewerfern' vorgeworfen wurde, ist ein bedenkliches Vorgehen der Justiz und ein empfindlicher Eingriff in die Menschenrechte", kommentierte der justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Martin Dolzer, den Vorfall.
20 der 30 länger in U-Haft Sitzenden waren, so wie Fabio V., nicht-deutsche Staatsbürger, in mehr als 80 Prozent der bereits entschiedenen Fälle führten die Vorwürfe nur zu Bewährungsstrafen "Durch ein solch unverhältnismäßiges Vorgehen werden die Versammlungsfreiheit und auch das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Frage gestellt", so Dolzer. "Egal, ob die Forderungen von Olaf Scholz und Innenminister de Maizière nach harten Strafen oder ein anderer Grund die Motivation für dieses Vorgehen sind, mit fairen Verfahren und Rechtsstaatlichkeit hat das leider wenig zu tun."