Gaza-Krieg: Wird Haager Chefankläger Khan das Ukraine-Prinzip anwenden?

Der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Karim Khan besuchte am 29. Oktober 2023 den Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen. Bild: ICC
Oberster Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs sucht Putin per Haftbefehl. Druck wächst, dass er auch im Israel-Gaza-Krieg aktiv wird. Ist das wahrscheinlich?
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (IStGH), Karim Khan, besuchte direkt nach der Invasion Russlands in die Ukraine im Februar 2022 das angegriffene Land. Und das mehrmals. Er bezeichnet die Ukraine umgehend als einen "Tatort" und eröffnete ohne Verzug eine der größten Untersuchungen in der Geschichte des Gerichtshofs.
Für die Ermittlungen wurden historische Geldsummen außerhalb des IStGH-Haushalts mobilisiert, während zusätzliche Mitarbeiter aus westlichen Staaten bereitgestellt wurden. Im März 2022 stellte Khan einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin aus. Vor allem ging es um die mutmaßliche Entführung von Kindern aus der Ukraine.
Der Brite Karim Khan ist mit großer Unterstützung der USA und Großbritanniens zum Chefankläger gewählt worden. Das war im Juni 2021. Raji Sourani, Direktor des Arabischen Zentrums für Menschenrechte, Empfänger des Alternativen Nobelpreises ("Right Livelihood Award") und Gaza-Bewohner, unterstützte damals die Ukraine-Untersuchung.
Doch er beklagte zugleich, dass der Chefankläger bisher keinen vergleichbaren Versuch unternommen habe, zusätzlich Geld einzutreiben, um eine Untersuchung im Fall Palästina zu finanzieren. Von einem "Tatort" spreche er auch nicht, während er offensichtlich keinen ernsthaften Versuch unternommen habe, Palästina zu besuchen.
Das sollte sich ändern. Im Dezember 2022 kündigte Khan an, dass er hoffe, Palästina im Jahr 2023 zu besuchen. Doch Israel habe dann die Anfrage abgelehnt, wie Reed Brody von The Nation in den USA berichtet.
Nach dem 7. Oktober, als der militante Arm der Hamas in Israel nahe des Gazastreifens rund 1.200 Menschen tötete, und der daran anschließenden Bombardierung der Enklave durch das israelische Militär mit vielen tausend Toten, äußerte sich Khan lange nicht.
Das Schweigen wurde von verschiedenen Seiten kritisiert und der internationale Druck auf Khan wuchs. Am 29. Oktober, also über zwanzig Tage nach Ausbruch der Gewalt, besuchte er schließlich den ägyptischen Rafah-Grenzübergang nach Gaza.
Er hielt dort eine starke, klare und durchaus emotionale Rede, die an das erinnerte, was er damals im Fall der Ukraine sagte. Die Rede wurde später in Teilen im britischen Guardian abgedruckt.
Er betonte, dass die Geschehnisse im Gazastreifen nicht hingenommen werden können und er hoffe, in den kommenden Tagen in den Gazastreifen einreisen zu können.
Er sprach ausführlich über die grausamen Angriffe und Geiselnahmen der Hamas am 7. Oktober, die er als Verbrechen bezeichnete, und über die israelische Reaktion. Khan bekräftigte dabei, dass die Menschen in der Enklave "unvorstellbares Leid" erdulden müssen und bezeichnete die Situation unschuldiger Menschen, die in einem Krieg gefangen sind, aus dem sie nicht fliehen können, als unhaltbar. Er betonte, dass die Zivilbevölkerung im Einklang mit dem Völkerrecht geschützt werden müsse.
Ferner forderte er Israel auf, die Einreise lebensrettender Hilfsgüter in den Gazastreifen nicht zu verzögern und warnte, dass die Blockierung humanitärer Hilfe ein Verbrechen inmitten einer beispiellosen humanitären Katastrophe darstellt.
Khan forderte Israel auf, das Völkerrecht zu respektieren, und unterstrich, dass zivile Infrastrukturen – nämlich Wohnhäuser, Moscheen, Kirchen, Schulen und Krankenhäuser – nach dem humanitären Völkerrecht nicht angegriffen werden dürfen.
Der Chefankläger rief die Mitgliedsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs und alle relevanten Parteien zudem dazu auf, gemeinsam zur Durchsetzung der Genfer Konventionen, des Völkerrechts und der Grundsätze des Römischen Statuts des Gerichtshofs beizutragen und Beweise für Verbrechen und Verstöße weiterzugeben, um diese zu untersuchen und angemessen zu verfolgen.
Fünf Staaten haben nun gestern zudem einen gemeinsamen Antrag an den Chefankläger des IStGH gesandt, mit der Aufforderung, die Situation in den palästinensischen Gebieten zu untersuchen, wie Reuters berichtet.
Kahn teilte mit, dass die Anweisung von Südafrika, Bangladesch, Bolivien, den Komoren und Dschibuti eingereicht worden sei. Südafrika erklärte, der Antrag sei gestellt worden, "um sicherzustellen, dass der IStGH der ernsten Lage in Palästina dringend Aufmerksamkeit schenkt".
"Äußerste Besorgnis" artikuliert vom UN-Menschenrechtsbüro
Drei palästinensische Menschenrechtsgruppen hatten schon letzte Woche eine Klage beim Internationalen Strafgerichtshof eingereicht, in der sie das Gremium auffordern, gegen Israel wegen "Apartheid" und "Völkermord" zu ermitteln und Haftbefehle gegen politische Verantwortliche in Israel zu erlassen.
Die Klage, die am Mittwoch von den Menschenrechtsorganisationen Al-Haq, Al Mezan und dem Palästinensischen Zentrum für Menschenrechte eingereicht wurde, fordert "dringende Aufmerksamkeit für die anhaltenden israelischen Luftangriffe auf dicht besiedelte zivile Gebiete im Gazastreifen", bei denen nach Angaben von Gesundheitsbeamten im Gazastreifen bisher über 11.000 Menschen getötet wurden, rund 40 Prozent davon Kinder.
Schon Mitte Oktober hatte die spanische Ministerin für Soziales eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die Regierungskoalition ihres Landes auffordert, beim Internationalen Strafgerichtshof eine Untersuchung von Kriegsverbrechen gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu zu beantragen.
Ione Belarra berief sich dabei auf die anhaltenden Luftangriffe auf den Gazastreifen und die verheerende Blockade der Enklave, die die Versorgung mit humanitärer Hilfe verhindert.
Der Untersuchungskommission des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) liegen bereits Belege für mögliche Kriegsverbrechen vor, die von allen Seiten bei der jüngsten Gewalt in Israel und Gaza begangen wurden. Drei Tage nach Beginn der Kämpfe erklärte die Kommission, sie sei "äußerst besorgt" über die israelische Aggression und die vollständige Belagerung des Küstenstreifens, die einer "kollektiven Bestrafung" der 2,3 Millionen Einwohner des Gazastreifens gleichkomme.
Die USA opponieren grundsätzlich gegen jegliche Untersuchungen von Israels Vorgehen im Gazastreifen. Andere westliche Staaten unterstützen trotz der vielen zivilen Toten und des humanitären Notstands weiter Israels "Recht auf Selbstverteidigung".
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) betont dabei, dass Israels Sicherheit deutsche Staatsräson sei und er nicht daran zweifele, dass Israel bei seinen Angriffen auf den Gazastreifen das Völkerrecht einhalte.
"Wenn wir uns die Situation in Gaza ansehen, haben wir es mit einem massiven potenziellen Tatort zu tun", sagte Helen Duffy, Professorin für humanitäres Völkerrecht an der Universität Leiden, gegenüber The New Arab und verwies auf eine "beträchtliche Menge an Beweisen", die auf Kriegsverbrechen und möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord hindeuten.
Sie betonte, dass ein sehr wichtiger Aspekt der Untersuchung die Sicherung der vor Ort gesammelten Beweise sei, die später benötigt werden, um Rechenschaftspflichten zu begründen, was während eines bewaffneten Konflikts jedoch eine enorme Herausforderung darstelle.
Die ehemalige Chefanklägerin des IStGH, Fatou Bensouda, leitete bereits im März 2021 eine Untersuchung zu Palästina ein, unter anderem zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten Gaza, Westjordanland und Ostjerusalem, die bis ins Jahr 2014 zurückreichen.
Dies geschah nach einer akribischen Voruntersuchung, die sich über sechs Jahre erstreckte, nachdem die Justizbehörde 2009 eine Überprüfung gestartet hatte. Doch nachdem Bensouda im Juni 2021 aus dem Amt geschieden war, hüllte sich das Gericht in Schweigen, so die Journalistin Alessandra Bajec.
Das beklagte dann auch die Sonderberichterstatterin des UN-Menschenrechtsrates für Palästina, Francesca Albanese, und forderte Anfang des Jahres gemeinsam mit unabhängigen Experten der UN, dass der Chefankläger mit den Ermittlungen fortfahren müsse.
Überdies sind die Mittel für die Palästina-Untersuchung unzureichend. Die für 2023 vorgeschlagenen Mittel belaufen sich auf weniger als eine Million Euro, was im Vergleich zu anderen Ländern die geringste Mittelausstattung darstellt.
Ob nach Khans Ankündigung wirklich etwas geschieht, ist vor diesem Hintergrund und angesichts der energischen Opposition aus den USA – die gegen eine Untersuchung und Anklage sind, insofern Israel betroffen ist –, wenig wahrscheinlich. Aber es stimmt auch, dass sich bisher kein Ankläger am IStGH derart deutlich und klar zu Israel geäußert hat, wie The Nation feststellt.
Als Gericht der letzten Instanz verfolgt der Internationalen Strafgerichtshofs mit Sitz in Den Haag (IStGH), der keine UN-Institution ist, Einzelpersonen wegen mutmaßlicher krimineller Handlungen (Genozide, Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverbrechen), wenn seine 123 Mitgliedsstaaten nicht willens oder in der Lage sind, sie selbst strafrechtlich zu verfolgen.
Israel ist nicht Mitglied des IStGH. Karim Khan erklärte jedoch gegenüber Reuters, dass Kriegsverbrechen der israelischen Regierung und der Hamas in die Zuständigkeit der Organisation fallen.