Geert Wilders auch in Berufung wegen rassistischer Beleidigung verurteilt
Gerichtshof in Den Haag beschäftigt sich auch mit Bedeutung von "Rasse" und Meinungsfreiheit
"Wollt ihr mehr oder weniger Marokkaner?" Mit Fragen wie diesen trat der niederländische Politiker Geert Wilders von der "Partei für die Freiheit" (Paartij voor de Vrijheid, PVV) im März 2014 im Wahlkampf auf. Sofort gingen aus dem ganzen Land Anzeigen ein. Der Fall beschäftigt die Justiz bis heute. Das Berufungsverfahren am Den Haager Gerichtshof endete nun auch mit einem Schuldspruch, nachdem Wilders bereits im Dezember 2016 in erster Instanz verurteilt worden war. Die wichtigsten Aspekte erkläre ich im Folgenden.
Ich war eigentlich auf der Suche nach etwas anderem: In Den Haag hatten rund 70 Gaststättenbesitzer gegen die Corona-bedingte Schließung geklagt. Am 20. Oktober wies das Gericht die Klage im Eilverfahren ab. Die Begründung folge binnen zwei Wochen. Bis dahin gibt es keine näheren Details. Auf der News-Seite des Gerichts fand ich dann aber einen Link auf das Strafverfahren gegen Geert Wilders, das am 4. September in Berufung ausging.
Der Politiker kündigte bereits an, dagegen in Revision zu gehen. Der Hohe Rat (Hoge Raad) prüft, wie der Bundesgerichtshof in Deutschland, das Urteil der vorherigen Instanz aber nur auf Rechtsfehler. Da es in den Niederlanden kein eigenes Verfassungsgericht gibt, stünde Wilders danach der Gang vor ein europäisches Gericht offen. Da er sich auf die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Meinungsfreiheit beruft, könnte er sich wohl an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wenden. Ein baldiges Ende steht also nicht in Sicht. In der Zwischenzeit enthält das neue Urteil aus Den Haag aber auch einige interessante Aspekte.
Ein politischer Prozess?
Das Gericht setzt sich auf den ersten Seiten des Urteils erst einmal mit dem Vorwurf von Wilders' Verteidigung auseinander, es handle sich um einen "politischen Prozess". In den Niederlanden ist das sogenannte "Öffentliche Ministerium" (Openbaar Ministerie) für die Strafverfolgung zuständig. Anders als der Name nahelegt, handelt es sich dabei aber nicht um ein eigenes Ministerium, sondern um einen Teil des Justizministeriums (Ministerie van Justitie en Veiligheid).
Da damit - in den Niederlanden wie auch in Deutschland - die Strafverfolgungsbehörden auf oberster Instanz von Politikern geleitet werden, sollte man als Bürger kritisch sein, wenn Strafverfahren gegen Politiker oder Bürger mit "unerwünschten Meinungen" geführt werden. Denn Minister können ihnen unterstellten Behörden Weisungen erteilen. Die Diskussion zur Gewaltenteilung würde hier aber zu weit führen. Der Den Haager Gerichtshof kommt nach rund 15 Seiten Darstellung und Begründung jedenfalls zum Ergebnis, dass die Strafverfolgung gegen Geert Wilders rechtmäßig war. Befassen wir uns hier als mit den inhaltlichen Fragen.
Wahlkampf 2014
Kurz vor den Wahlen des Den Haager Stadtrats vom 19. März 2014 trat dort Geert Wilders mit Lokalpolitikern auf Wahlveranstaltungen auf. Am 14. März gab er auf einem Markt ein spontanes Fernsehinterview, in dem er sagte: "Die [Wählerinnen und Wähler] stimmen nun für ein sichereres und sozialeres [Zusammenleben] und auf jeden Fall für eine Stadt mit weniger Bürden und, wenn das eben möglich ist, auch mit weniger Marokkanern" (dt. Übers. St. Schleim).
Laut dem damaligen Sprecher für das Ressort "Integration und Islam" von Wilders' PVV, der als Zeuge vor Gericht gehört wurde, seien die Politiker zur damaligen Zeit oft von Wählern auf kriminelle Marokkaner angesprochen wurden. Wilders habe nach dem Interview bei ihm nachgefragt, ob man das mit den "weniger Marokkanern" so sagen könne. Auch Aussagen von anderen damaligen PVV-Mitarbeitern deuten daraufhin, dass es sich um eine spontane Formulierung handelte.
Einige Tage später, am 19. März 2014, nachdem Wilders' Aussage zu den "weniger Marokkanern" heftig in der Öffentlichkeit diskutiert worden war, trat der Politiker bei einer Parteiveranstaltung in Den Haag auf, während der die Wahlergebnisse bekannt gegeben wurden. In seiner Rede, die auch im Fernsehen übertragen wurde, sagt er:
Doch bevor ich gehe, will ich von jedem hier eine Antwort haben auf die folgenden drei Fragen. Drei Fragen, bitte gebt eine deutliche Antwort, die unsere Partei, die PVV, definieren. Und die erste Frage ist: Wollt ihr mehr oder weniger Europäische Union? [Menschen rufen "weniger" und klatschen.] Und die zweite, die zweite Frage ist, vielleicht noch wichtiger: Wollt ihr mehr oder weniger Partei für die Arbeit? [Menschen rufen "weniger" und klatschen; die Partei für die Arbeit entspricht der deutschen SPD, Anm. St. Schleim.]
Und die dritte Frage ist, und eigentlich darf ich es nicht sagen, denn dann wird gegen sie einen Anzeige erstattet, und vielleicht gibt es sogar Staatsanwälte von der [bürgerlich-liberalen Partei] D66, die das verfolgen, doch die Freiheit der Meinungsäußerung ist ein hohes Gut und wir haben nichts gesagt, was verboten ist, wir haben nichts gesagt, was nicht stimmt, also frage ich euch: Wollt ihr in dieser Stadt und in den Niederlanden mehr oder weniger Marokkaner? [Wieder rufen Menschen "weniger" und klatschen.]" (dt. Übers. S. Schleim)
Darauf antwortete Wilders abschließend: "Na, dann regeln wir das." Aus Zeugenaussagen ergibt sich, dass die Formulierung mit "weniger Marokkanern" in verschiedenen Redevorlagen stand, die dem Politiker für den Abend - je nach Wahlausgang - vorgelegt worden waren. Bei einer Vorbesprechung habe man diskutiert, wie man am besten die gewünschte Pressewirkung erzielen könne. Später sei ein damaliger PVV-Mitarbeiter bei den Besuchern der Parteiveranstaltung herumgelaufen und habe ihnen Anweisungen gegeben, sie müssten "Weniger, weniger, weniger!" rufen.
Die strafrechtliche Seite
Juristisch gesehen geht es um Artikel 137c, Absatz 1, des niederländischen Strafrechts, der Gruppenbeleidigungen wie folgt verbietet:
Wer sich in der Öffentlichkeit, mündlich, schriftlich oder in Form einer Abbildung, absichtlich beleidigend über eine Gruppe wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer Lebensüberzeugung, ihrer hetero- oder homosexuellen Orientierung oder ihrer körperlichen, psychischen oder geistigen Einschränkung äußert, wird mit höchstens einem Jahr Gefängnis oder Geldbuße bestraft.
Artikel 137c, Absatz 1
Analog verbietet Artikel 137d, Absatz 1, Aufruf zu Hass oder Diskriminierung der genannten Gruppen. Das Gericht führt dann erst einmal aus, was mit "Rasse" gemeint ist. Dabei verweist es aufs Völkerrecht, nämlich den New Yorker Vertrag gegen Rassendiskriminierung vom 7. März 1966. Zwar werde "Rasse" nicht wissenschaftlich definiert, doch im Zusammenhang mit Hautfarbe, Herkunft und nationaler oder ethnischer Abstammung genannt. Das Gesetz überlasse es den Richtern, den Begriff in diesem Sinne näher zu bestimmen.
Das Den Haager Gericht kommt schließlich zum Ergebnis, dass Wilders' Verweis auf "Marokkaner" unter die im Strafrecht genannte "Rasse" falle, nämlich im Sinn von Herkunft und nationaler oder ethnischer Abstammung. Den Einwand der Verteidigung, Wilders habe sich lediglich auf Personen mit marokkanischer Staatsbürgerschaft bezogen, ließ es nicht gelten.
Im nächsten Schritt erörtert das Gericht, ob es sich bei Wilders' Aussagen um eine Gruppenbeleidigung im Sinne des genannten Artikels handelt. Dabei gehe es um das Antasten des Werts einer Gruppe oder darum, sie in Misskredit zu bringen, schlicht weil diese eine bestimmte Rasse habe. "Weniger Marokkaner" sei allein noch nicht beleidigend. Man müsse aber auch den Kontext der Äußerung berücksichtigen. Und in diesem ergebe sich, dass Wilders alle Einwohner der Niederlande mit marokkanischem Migrationshintergrund, ohne jegliche Differenzierung, in Misskredit gebracht habe.
Meinungsbildung und Meinungsfreiheit
Im Folgenden wird diskutiert, ob es sich um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung handle. Immerhin seien für die PVV Fragen der Migration von großer Bedeutung. Die Richter verweisen aber darauf, dass auch dann Aussagen nicht "unnötig verletzend" sein dürfen, denn:
Die weiträumige Äußerungsfreiheit endet insbesondere bei der Verleumdung von Minderheitsgruppen, weil damit das plurale demokratische Zusammenleben untergraben wird. Toleranz und Respekt für die Gleichwertigkeit aller Menschen bildet schließlich das Fundament des demokratischen und pluralen Zusammenlebens.
Gerichtshof Den Haag; dt. Übers. St. Schleim
Bei der abschließenden Bewertung hebt das Gericht hervor, dass Wilders' Äußerung über "weniger Marokkaner" vom 19. März 2014 gut vorbereitet und bewusst so gewählt worden sei, um damit eine große Aufmerksamkeitswirkung zu erzielen. Er habe mit seinen Beratern auch vorab diskutiert, ob man stattdessen von "weniger kriminellen Marokkanern" sprechen solle, sich aber dagegen entschieden. Durch das Instruieren der Besucher, "weniger, weniger, weniger!" zu rufen, habe man den Effekt noch verstärkt. Damit sei - alles in allem - der Tatbestand der Gruppenbeleidigung mit Absicht und in der Öffentlichkeit erfüllt.
Das gelte jedoch nicht für die Äußerung einige Tage vorher auf dem Marktplatz. Diese sei spontan entstanden und Wilders habe damit vielmehr die Haltung seiner Wählerinnen und Wähler wiedergegeben. Das kurze Interview sei auch eher spontan entstanden. Daher liege hier keine Gruppenbeleidigung im rechtlichen Sinne vor. Man könne auch keinen Aufruf zu Hass oder Diskriminierung im Sinne des Gesetzes in Wilders' Äußerungen erkennen. Dieser wäre - unabhängig von der Beleidigung - eigenständig verboten.
Das Gericht wägt auf zwei Seiten Wilders' Beleidigung gegenüber der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Meinungsfreiheit ab. Dabei wird hervorgehoben, dass das Verbieten von Meinungsäußerungen selbst keine "Sphäre gesellschaftlicher Intoleranz" erzeugen darf. Die Meinungsfreiheit entbinde aber auch Politiker auf Parteiveranstaltungen nicht von der Verantwortung, Äußerungen zu vermeiden, die Intoleranz nähren könnten und das Fundament des demokratischen und pluralen Zusammenlebens untergraben. Die Feinheiten dieser Abwägung habe man aber auch bei der Feststellung des Strafmaßes berücksichtigt.
So ist das Ergebnis, dass Geert Wilders wegen seiner Aussage über "weniger Marokkaner" zwar der Gruppenbeleidigung schuldig ist. Eine Strafe bekommt er aber nicht. Das Gericht erklärt hierzu, dass der Politiker wegen seiner polarisierenden Äußerungen schon seit Jahren Drohungen erhält und darum nur noch unter schwerem Polizeischutz leben kann. Zudem habe die Justiz es nicht geschafft, den Fall innerhalb der von europäischem Recht vorgegebenen zwei Jahre abzuschließen. Auch sei Wilders bisher noch nicht (rechtskräftig) zu einer anderen Strafe verurteilt worden. Es sei ferner nicht zu erkennen, welchen zusätzlichen Effekt die von der Anklage geforderte Geldstrafe haben würde.
Kommentar
Schuldig - doch keine Strafe? Das scheint auf den ersten Blick merkwürdig. Dabei muss man aber auch berücksichtigen, dass Wilders auf seinen Anwaltskosten sitzen bleibt. Diese dürften schon viel höher sein als die €8.700, die ihm das Gericht maximal für die Beleidigung hätte geben können - von der Möglichkeit einer Gefängnisstrafe abgesehen.
Der Gerichtshof von Den Haag hat sich vom 30. November 2018 bis zum 24. August 2020 sage und schreibe 24 Verhandlungstage für den Fall genommen. Das liegt natürlich auch an den Anträgen der Verteidigung, die mit dem Prozessrecht das Beste für ihren Mandanten herausholen wollte. Es zeigt aber auch, dass das Gericht hier niemanden im Eilverfahren abgeurteilt hat. Die Richterinnen und Richter schienen sich der Sensibilität der Materie bewusst gewesen zu sein und den Schutz von Minderheiten mit der Freiheit der Meinungsäußerung haarscharf abzuwägen. Und das bei einem Politiker und Parlamentarier, der gewissermaßen der Prototyp bei der Polarisierung der Gesellschaft wegen Einwanderung und Überfremdung ist.
Das Signal an Wilders, mit seiner geplanten und taktisch abgewogenen Rede über "weniger Marokkaner" eine Grenze überschritten zu haben, dürfte deutlich sein. Sofern das Urteil nicht in Revision oder auf europäischer Ebene gekippt wird, muss er damit rechnen, im Wiederholungsfall weniger Milde zu erfahren. Das scheint mir für eine Gesellschaft, die Toleranz als höchsten Wert ansieht - Artikel 1 des niederländischen Grundgesetzes formuliert das Diskriminierungsverbot -, als ein guter Mittelweg.
Am Rande sei noch erwähnt, dass sich 42 Parteien als Nebenkläger dem Prozess angeschlossen haben. Diese forderten Schadensersatz in Höhe von (eher symbolischen) €0,01 bis €20.000 oder eine öffentliche Entschuldigung von Wilders. Diese Forderungen hat das Gericht abgewiesen, und auch diese Parteien bleiben auf ihren Kosten sitzen. Falls sie wirklich der Meinung sind, durch Wilders' Beleidigung Schaden gelitten zu haben, müssen sie dafür eine Zivilklage anstrengen.
Die Überlegungen zum Rassebegriff zeigen, dass ein Wort eine gesellschaftliche Funktion haben kann, auch wenn es sich nicht wissenschaftlich definieren lässt: Menschen lassen sich nicht biologisch-genetisch in verschiedene Rassen unterscheiden; dafür überkreuzen sich unsere Wege zu häufig in der Menschheitsgeschichte. Diejenigen, die Rassismus bekämpfen wollen, indem sie schlicht das Wort "Rasse" aus dem Wörterschatz streichen, sollten sich die Ausführungen des Gerichts aber noch einmal zu Gemüte führen.
Dieser Artikel erscheint ebenfalls im Blog "Menschen-Bilder" des Autors.
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