Geht es den für Folter Verantwortlichen der Bush-Regierung an den Kragen?
US-Gerichtsentscheid und spanische Folter-Ermittlungen verstärken Dilemma der Obama-Regierung
Die US-Regierung unter Barack Obama befindet sich in einem Dilemma. Einerseits will sie das Foltergefängnis Guantánamo auf Kuba schließen und hat bislang unbekannte Foltermemoranden gegen den massiven Widerstand des amerikanischen Militär- und Geheimdienstapparats veröffentlicht – diese Entscheidung traf Obama allerdings nur unter dem Druck einer gerichtlich festgelegten Frist zur Veröffentlichung. Andererseits hat die neue US-Regierung entschieden, die jedem Anschein von Rechtstaatlichkeit spottenden Verfahren vor den von der Bush-Administration etablierten Militärtribunalen fortzusetzen. Gleichzeitig hat Präsident Obama jede strafrechtliche Ermittlung gegen CIA-Agenten, die gefoltert haben, wie auch gegen Hintermänner und Auftraggeber aus der Vorgängerregierung ausgeschlossen. Bei all dem beruft sich die neue US-Regierung, ganz wie die alte, auf nationale Sicherheitsinteressen und Staatsgeheimnisse, die es zu wahren gelte.
Dieser fragwürdigen Politik hat ein US-Berufungsgericht in San Francisco jetzt einen Dämpfer verpasst, indem es die Klage von fünf Männern wegen ihrer Entführung durch die CIA nach dem Alien Tort Statute zugelassen hat. Die Klage der fünf, Ahmed Agiza, Abou Elkassim Britel, Binyam Mohammed, Bisher alRawi und Mohammed Farag Ahmad Bashmilah, richtete sich gegen die US-Chartergesellschaft Jeppesen Dataplan, eine Tochter des US-Flugzeugbauers Boeing, das wissentlich Geheimflüge im Auftrag der CIA absolviert haben soll.
Zwiespältiges Urteil
Die fünf Kläger werfen dem US-Geheimdienst vor, sie entführt und zu Folterverhören ins Ausland gebracht zu haben. Zwei von ihnen sind immer noch in Haft, einer in Marokko und einer in Ägypten. Die anderen drei wurden mittlerweile aus dem US-Foltergefängnis Guantánamo auf Kuba entlassen, ohne dass Anklage gegen sie erhoben worden war.
Einer der Kläger, der Äthiopier Binyam Mohammed war erst Ende Februar nach mehr als vierjähriger Haft aus dem US-Foltergefängnis Guantánamo freigelassen und in seine Wahlheimat Großbritannien ausgeflogen worden. Der 30-Jährige hatte schwere Vorwürfe gegen die USA und Großbritannien erhoben. Er sei solange malträtiert und auf „mittelalterliche Art“ gefoltert worden, bis er Terrorvorwürfe zugegeben habe. Dabei habe der britische Geheimdienst Fragen an seine Folterer weitergegeben. Die USA bestreiten alle Foltervorwürfe. Die Regierung in London war schon mehrfach beschuldigt worden, ihre Agenten seien in die Folterung von Terrorverdächtigen verwickelt.
Anders als von der alten wie auch der neuen US-Regierung behauptet, berühre der Inhalt der Klagen keine Staatsgeheimnisse, entschieden die drei Richter des 9th Circuit of Appeals in ihrer Ende April veröffentlichen Urteilsschrift einstimmig. Allerdings ließen die Richter in ihrer Entscheidung die Möglichkeit offen, dass die US-Regierung sich weiterhin weigern kann, Beweise zu übergeben, um „Staatsgeheimnisse“ zu schützen, wie etwa die Verträge für die „Extraordinary rendition“-Flüge. Wenn ein Beweisstück zu sensibel sei, könne es unterdrückt werden, aber der Kläger könne versuchen, den Prozess so weiterzuführen, dass er nicht die nationale Sicherheit gefährde, so die Richter. Im Fall des im Februar nach langjähriger Haft aus Guantánamo freigelassenen Äthiopiers Binyam Mohammed hat inzwischen auch der High Court Großbritanniens die Herausgabe von seitens der britischen Regierung als geheim eingestuftem Beweismaterial angeordnet.
Das US-Justizministerium hatte zunächst nur angekündigt, dass es den Entscheid des kalifornischen Berufungsgerichts prüfen werde. Wie die Washington Post berichtete, hat US-Präsident Obama die Doktrin zum Schutz von Staatsgeheimnis inzwischen in einer Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts ebenfalls als „zu weit gefasst“ bezeichnet. Allerdings gebe es „Fälle, in denen Sicherheitsinteressen tatsächlich in Gefahr sind und man sie nicht auf dem Gerichtsweg verfolgen kann, ohne verdeckte Aktionen oder geheime Informationen zu enthüllen, deren Preisgabe wirklich unsere Sicherheit gefährden würde.“ Obama fügte vieldeutig hinzu: „Es bedarf zusätzlicher Hilfsmittel, damit sie [die Doktrin zum Schutz von Staatsgeheimnissen] kein solch stumpfes Instrument ist.“ Mit dieser Formulierung gab US-Präsident Obama erneut zu erkennen, dass es ihm, allen Lippenbekenntnissen zum Trotz, weniger um das Recht der geschädigten Opfer auf einen fairen Prozess geht als vielmehr darum, die Verantwortlichen für diese Verbrechen der Bush-Administration zu schützen.
Neue Chance für el-Masri
Dennoch könnten infolge des aktuellen Gerichtsentscheids auch andere US-Folteropfer nach jahrelangem Warten nun endlich vor Gericht ziehen. Die 13 an der Verschleppung des Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri von Mazedonien nach Kabul beteiligten CIA-Agenten könnten so doch noch juristisch belangt werden.
Auch el-Masri wurde mit logistischer Hilfe von Jeppesen nach Afghanistan verschleppt. Im Gegensatz zu der jetzigen Entscheidung des 9th Circuit of Appeals hatte ein US-Bundesgericht in Richmond im Jahr 2007 el-Masris Klage abgewiesen. In Deutschland liegen bereits seit Januar 2007 Haftbefehle der Staatsanwaltschaft München gegen zehn der mutmaßlichen Entführer von el-Masri vor. Das Justizministerium leitete die Inhaftnahme-Ersuchen indes in vorauseilendem Gehorsam nicht weiter, wegen mangelnder Erfolgsaussichten, wie es hieß.
"Unsere Haftbefehle sind noch gültig, und wir werden die Taten verfolgen, wenn die Täter ausgeliefert werden“, sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Hajo Tacke. „Die Bundesregierung muss jetzt endlich die Auslieferung der CIA-Kidnapper fordern“, verlangte el-Masris Anwalt Manfred Gnjidic.
Folter-Ermittlungen in Spanien
Zudem hat Spaniens oberster Untersuchungsrichter Baltasar Garzón erst vor wenigen Tagen ein neues strafrechtliches Verfahren gegen mutmaßliche „Täter, Hintermänner und Komplizen“ von Misshandlungen im „Krieg gegen den Terror“ in Guantánamo und in anderen US-Gefangenenlagern eingeleitet. In einem Ende April ergangenen Gerichtsbeschluss gab Garzón zu verstehen, dass er untersuchen werde, welche Rolle hohe Bush-Beamte bei dem gespielt hätten, was er einen „von oben angeordneten und systematischen Plan zur Folter und brutalen Behandlung von Menschen“ nannte. „Diese Menschen wurden ohne jegliche Anklage und ohne die grundlegendsten elementaren Häftlingsrechte, wie sie von internationalen Abkommen niedergelegt und gefordert werden, ihrer Freiheit beraubt."
Garzóns Ermittlungen folgen seinem Versuch, Foltervorwürfe gegen sechs Mitglieder der Bush-Regierung zu erheben, die an der Ausarbeitung der Folter-Memos beteiligt waren. Spaniens Generalbundesanwalt Candido Conde-Pumpido hatte diese Ermittlungen öffentlich abgelehnt und zu unterdrücken versucht. Seinen Bemühungen waren Diskussionen auf höchster Ebene zwischen Washington und Madrid vorausgegangen. Dazu gehörten auch direkte Gespräche zwischen Obama und dem Premierminister der Sozialistischen Partei (PSOE), José Luis Zapatero.
Garzón hat keine Namen genannt. Er ermittelt gegen „Ausführende“ der Folter, „alle von ihnen Mitglieder der nordamerikanischen Armee oder des militärischen Geheimdienstes“, und sonstige Verantwortliche, die den Folterplan „ausführten und entwarfen“ – also gegen die politischen Hintermänner und Auftraggeber. Mögliche Täter sind demnach sechs US-Anwälte und der frühere US-Justizminister Alberto Gonzales, gegen die eine spanische Menschenrechtsgruppe Anzeige eingereicht hat, aber auch US-Vizepräsident Richard (Dick) Cheney, Ex-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, die Nationale Sicherheitsberaterin und spätere Außenministerin Condoleezza Rice und George W. Bush persönlich. Rice und Cheney verteidigten erst kürzlich ihre Handlungsweise in offensiver und unverschämter Weise. Rice vertrat die von den Juristen der Bush-Administration aufgestellte Doktrin, dass die Autorität des Präsidenten die Gesetze und Konventionen, nach denen Folter verboten sei, außer Kraft setze. Da George W. Bush persönlich Waterboarding gebilligt habe, habe die Anwendung dieser Praxis definitionsgemäß „unsere Pflichten bezüglich der Konvention gegen Folter nicht verletzt“.
Das spanische Recht erlaubt die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch außerhalb Spaniens. Garzón wurde international bekannt, als er Chiles Ex-Diktator Augusto Pinochet in London unter Hausarrest setzen ließ. Dieses Mal hat der Untersuchungsrichter an Spaniens Nationalem Gerichtshof einen weiteren schwerwiegenden Grund, Verbrechen jenseits der spanischen Grenzen zu verfolgen: Immerhin ist eines der Guantánamo-Opfer Spanier.
Die Grundlage von Garzóns Ermittlungen sind Aussagen von vier früheren Guantánamo-Häftlingen. Alle vier standen vor mehreren Jahren wegen der Anklage auf Al-Quaida-Mitgliedschaft vor Gericht. Hamed Abderrahman Ahmed und Lahcen Ikassrien wurden jedoch vom Spaniens Oberstem Gericht freigesprochen, und in Großbritannien wurden die Haftbefehle gegen Abdul Latif al Banna und Omar Deghayes fallengelassen. Die Häftlinge führen an, dass „gegen ihre Person verschiedene Formen von physischer und psychologischer Aggression während ihrer Haft in verschiedenen Ländern in der Zuständigkeit von US-Armeeangehörigen zur Anwendung kamen“. Die Liste von Misshandlungen umfasst Schläge und sexuelle Übergriffe, außerdem waren sie extremer Hitze und Kälte, sowie ununterbrochener lauter Musik, lang anhaltenden Verhören und Schlafentzug ausgesetzt worden.
Der auch als „spanischer Taliban“ bezeichnete Hamed Abderrahmán Ahmed aus der Nordafrika-Exklave Ceuta, war Anfang 2002 von US-Soldaten in Afghanistan festgenommen worden, wo er auf Seiten der Taliban gekämpft haben soll. Zwei Jahre später wurde er nach Spanien überstellt, wo er zunächst zu sechs Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe verurteilt wurde. Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil auf, weil der Angeklagte zwei Jahre in Guantánamo verbracht hatte, wo eine „unmöglich zu erklärende und noch weniger zu rechtfertigende“ Situation geherrscht habe.
Vor den Prozessen, am 13. Februar 2004, direkt nach Abderrahmán Ahmeds Überführung nach Spanien hatte Baltasar Garzón den „spanischen Taliban“ vernommen, der berichtete, er sei in Guantánamo gefoltert worden.
Dass Garzón fünf Jahre wartete, um den Foltervorwürfen nachzugehen, erklärt er mit den jüngst in den USA veröffentlichten Foltermemoranden für die CIA. Die vormals geheimen Memos aus Bushs Justizministerium, die im April von der Obama-Regierung veröffentlicht worden waren, deuten laut Garzón darauf hin, dass es sowohl im US-Gefängnis auf dem Luftwaffenstützpunkt Bagram in Afghanistan als auch in Guantánamo ein Folterprogramm gab, das auf „beinahe offizieller Ebene“ genehmigt wurde. Deshalb liege eine „strafrechtlich relevante Verantwortung auf den verschiedenen Ebenen der Durchführung - Anordnung, Planung und Bewilligung dieses systematischen Folterplans“ vor.
In seinem zehnseitigen Schriftstück schreibt Garzón, die Misshandlungen von Terrorverdächtigen in Guantánamo und in anderen US-Gefängnissen deuteten auf „die Existenz eines abgestimmten Plans hin, zahlreiche Folterverbrechen verüben zu wollen“.
Garzón beruft sich auf die „universal geltenden Zuständigkeitsbereich“ von Spaniens Gesetzen, die Bestimmungen der Genfer Konvention sowie auf internationale Übereinkommen gegen Folter. Solche Gesetze und Bestimmungen verpflichten die Unterzeichnerstaaten, die Vertreter jeder Regierung strafrechtlich zu verfolgen, die das Folterverbot missachtet.
Neue Foltermemoranden
Wie die Los Angeles Times vor wenigen Tagen berichtete, hat die CIA Terrorverdächtige bis zu elf Tage ununterbrochen mit Schlafentzug gepeinigt und wissenschaftliche Studien verfälscht. Tagelang mussten die Häftlinge stehend, mit am Boden festgeketteten Füßen ausharren, die Hände etwa in Höhe des Kinns. Oft erhielten sie kein Essen, manche waren nur mit einer Windel bekleidet. Schliefen die Gefangenen ein, spritzten CIA-Folterer ihnen Wasser ins Gesicht. Drohte ein Häftling vor Erschöpfung zusammenzubrechen, ketteten ihn seine Folterer im Liegen fest, in einer verdrehten, unbequemen Position, die das Einschlafen erschwert. Dazu wurden sie mit lauter Musik und Lärm beschallt.
Den von der LA Times zitierten Memos des Justizministeriums zufolge quälten CIA-Mitarbeiter Gefangene weit länger als bislang bekannt – in einem Fall hinderten sie mehr als 25 Terrorverdächtige elf Tage lang am Schlafen. Später sei die Obergrenze für durchgehende Schlaf-Folter auf sieben Tagen herabgesetzt worden.
Laut dem Bericht war Schlafentzug eine von der Bush-Regierung besonders favorisierte Verhörmethode. Nachdem sie ein Urteil des US-Supreme Court im Jahr 2007 dazu zwang, das CIA-Programm in Einklang mit den Regeln der Genfer Konvention zu bringen, definierte sie als den Gefangenen zustehende Grundrechte unter anderem „Nahrung, Essen und Kleidung“ – das Recht auf Schlaf gehörte nicht dazu.
Immer wieder wurde in den Memos des Justizministeriums die relative Ungefährlichkeit von Schlafentzug behauptet, untermauert u.a. mit Studien des Sleep Research Center der britischen Loughborough-Universität. Die Universität wirft der Bush-Regierung allerdings inzwischen vor, ihre Daten ungefragt für ihre Zwecke missbraucht zu haben.
Es sei nicht zulässig, Schlafentzug als ungefährlich zu erklären und die erheblichen „psychischen Qualen“ zu unterschlagen, so James Horne, Direktor des Sleep Research Center, gegenüber der Los Angeles Times. Zudem seien CIA-Gefangene „erheblichen zusätzlichen Stressfaktoren“ ausgesetzt, die einen „physischen und mentalen Zusammenbruch“ provozieren könnten. Internen Memos des US-Justizministeriums zufolge war die Methode auch innerhalb der CIA weit umstrittener als bislang bekannt. Eine Abteilung des US-Verteidigungsministeriums riet bereits im Jahr 2002 davon ab, Terrorverdächtige zu foltern - aus Angst vor falschen Aussagen.
Obwohl US-Präsident Barack Obama die von der Bush-Regierung erlaubten illegalen Verhörmethoden – und damit auch Schlafentzug – verboten hat, untersucht derzeit eine Task Force der Regierung, ob dieses Verbot tatsächlich dauerhaft Bestand haben soll. Widerstand gegen die Abschaffung der CIA-Folterpraktiken kommt sowohl aus den Kreisen der ehemaligen Bush-Administration wie auch der CIA-Spitze, der Los Angeles Times zufolge soll sogar Ex-CIA-Chef Michael Hayden persönlich bei Obama interveniert haben: es sei für den Präsidenten nicht tragbar, Verhörmethoden abzuschaffen, welche die Regierung angesichts der vielfältigen weltweiten Bedrohungen auch künftig benötigen werde.
Obamas Lavieren
Mit seinem halbherzigen und inkonsequenten Agieren hofft Präsident Obama offenbar, einerseits die schwelende Folterkontroverse zu ersticken und seine liberalen Anhänger sowie die Weltöffentlichkeit zu beschwichtigen und gleichzeitig andererseits dem geheimdienstlichen und militärischen Establishment, wie auch den hohen Beamten der Bush-Regierung, entgegenzukommen. Tatsächlich hat er damit jedoch das Establishment zu öffentlichen Angriffen auf die Regierung geradezu ermutigt. So versuchen Ex-Vizepräsident Richard Cheney und der Direktor Michael Hayden, unzufriedene Schichten im Geheimdienst und im militärischen Apparat, wie auch ganz allgemein rechte Kräfte, zu mobilisieren. Sie haben Obama beschuldigt, er untergrabe die nationale Sicherheit der USA.
Angesichts des wachsenden Konflikts im Land haben sich Teile der Regierung gegen jede öffentliche Untersuchung von Bushs Folterprogramm ausgesprochen. Das hat zur Folge, dass Staatsverbrechen der Vorgängerregierung einräumt, aber die Täter verteidigt. Die führenden Demokraten im Kongress folgen dieser Politik. Sie lehnen jede strafrechtliche Ermittlung gegen Beamte der Bush-Regierung ab und befürworten stattdessen eine Untersuchung des Senats-Geheimdienstkomitees, also eine Untersuchung hinter verschlossenen Türen. Sie soll angeblich „partei-unabhängig“ und „unpolitisch“ sein, und ihre Ergebnisse werden aller Erfahrung nach geheim gehalten werden.
Obamas Justizminister, Eric Holder, lehnte es ab, eine Erklärung darüber abzugeben, ob die USA mit Garzóns Ermittlungen kooperieren werden. Auf eine entsprechende Frage erwiderte er nur: „Natürlich werden wir uns jede Anfrage ansehen, die von einem Gericht gleich welchen Landes kommt, und dann sehen wir, ob wir ihr nachkommen.“
Michael Ratner, Präsident des Center für Constitutional Rights (CCR), das etliche Insassen des US-Gefangenenlagers Guantánamo vertritt, sieht die „Die Folter-Verschwörer“ nach Garzóns neuen Ermittlungen „tief in der Klemme“ sitzen. „Selbst wenn die USA ihre Verpflichtung nicht erfüllen, strafrechtliche Nachforschungen anzustellen, dann wird es Spanien tun. Die Verschwörer können davon laufen, aber sie können sich nicht verstecken. Es ist möglich, dass bereits Haftbefehle herausgegeben wurden oder bald herausgegeben werden. Anklagen werden mit großer Sicherheit folgen. Die Reisefreiheit des Folter-Teams wird immer weiter eingeengt.“ Bleibt zu hoffen, dass er Recht behält.
Von Alexander Bahar ist vor kurzem das Buch "Auf dem Weg in ein neues Mittelalter. Folter im 21. Jahrhundert" (dtv, 300 Seiten, 16,90 Euro) erschienen, das sich mit der Geschichte der Folter, der unter der Bush-Regierung eingeführten Foltertechniken sowie der Folterdebatte in Deutschland beschäftigt.