Geschützte CDs Täuschung des Konsumenten

US-Plattenfirmen wegen kopiergeschützter Audio-CDs verklagt

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zwei kalifornische Konsumenten haben eine Sammelklage gegen die großen Plattenfirmen eingereicht. Sie fordern eine Entschädigung für kopiergeschützte Audio-CDs, da diese nicht funktionsfähig und unzureichend gekennzeichnet gewesen seien.

In ihrer Mitte der Woche in Los Angeles eingereichten Klage fordern Matthew Dickey und Elizabeth Koluncich, die Plattenfirmen sollten die Auslieferung kopiergeschützter CDs stoppen und sie aus dem Handel zurückziehen oder eindeutig als minderwertig kennzeichnen. Die Klage richtet sich gegen fünf großen Plattenfirmen BMG, Universal, Sony Music, EMI und die Warner Music Group.

Die Firmen hätten CDs in den Handel gebracht, die mit zahlreichen Computern, Audio-CD-Playern, DVD-Playern und Game-Konsolen nicht abgespielt werden können. Diese CDs seien zudem fälschlicherweise als Standard-Audio-CDs bezeichnet worden. In der von der LA Times veröffentlichten Klageschrift heißt es dazu unter anderem, die CDs hielten sich nicht an den "Red Book" Standard für CDs, den Sony und Philips 1980 eingeführt haben. Als solche dürften sie eigentlich nicht das CD-Logo tragen. Wer die CD dennoch mit dem Logo vermarkte, täusche die Konsumenten.

Die Klageschrift nimmt dabei auch Bezug auf die Kritik, die Philips als Patenthalter an der Manipulation des CD-Standards geäußert hat (Gegen Konzerne helfen nur Konzerne) Erwähnt wird zudem ein Hinweis auf der Apple-Website, nach dem es in einigen Fällen nötig ist, einen Mac zur Werkstatt zu bringen, um die kopiergeschützte CD wieder aus dem Laufwerk zu entfernen.

Weitere Sammelklage in Vorbereitung

Bisher haben sich die großen Labels in den USA mit der Veröffentlichung kopiergeschützter Audio-CDs eher zurückgehalten. Universal beispielsweise hat nach eigenen Angaben erst drei CDs mit Kopierschutz auf den Markt gebracht. In Deutschland sind die Labels dagegen weit experimentierfreudiger. Insgesamt dürfte sich die Zahl der CDs mit Kopierschutz hierzulande mittlerweile im zweistelligen Millionenbereich bewegen. Grund dafür sind auch die rechtlichen Unterschiede zwischen beiden Ländern, die so etwas wie die eingebrachte Sammelklage in den USA deutlich einfacher machen.

Schon in der Vergangenheit hatte in den USA eine Konsumentin erfolgreich gegen kopiergeschützte CDs geklagt. Karen DeLise erreichte mit ihrer Klage unter anderem, dass der Kopierschutz-Anbieter Sunncomm sein Web-Angebot anonymisieren musste (Trotz Kopierschutz anonym bleiben). Vorher hatten Käufer, die auch auf ihrem PC Zugriff auf die fragliche CD haben wollten, sich namentlich registrieren müssen. Medienberichten zufolge bereiten mehrere US-Anwaltskanzleien zudem derzeit eine weitere Sammelklage gegen die großen Plattenfirmen wegen kopiergeschützter CDs vor.