Gesetzeslücken bei nichttödlichen Waffen
Internationale Abkommen wie das Chemiewaffenverbot können durch die Entwicklung von sogenannten "non-lethal weapons" (NLW) ausgehöhlt werden
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Das renommierte Friedensforschungsinstitut SIPRI warnt in einer Studie eindringlich vor der Gefahr durch Forschung an biologischen und chemischen Substanzen, die die menschliche Psyche und damit das Verhalten beeinflussen. Der Direktor des SIPRI Instituts Dr. Bates Gill verweist auf den Bericht Emerging Cognitive Neuroscience and Related Technologies der US National Academy of Sciences. Darin heißt es, Ergebnisse der Neurowissenschaften seien von erheblicher Bedeutung für die Nationale Sicherheit und sollten daher genauestens durch die Geheimdienste beobachtet werden.
Wohlgemerkt, es handelt sich nicht um das Werk eines durchgeknallten Science Fiction Autors, sondern um den aktuellen Stand der Debatte des nationalen Wissenschaftsrates der Vereinigten Staaten von Amerika. Gedankenlesen, oder wissenschaftlicher formuliert, Visualisierung von Gehirnvorgängen in Echtzeit werde für das Verteidigungsministerium immer bedeutsamer. Genauso wichtig sei die Weiterentwicklung von Psychopharmaka.
Bereits vor acht Jahren sprach G. Poste auf dem Zweiten Nationalen Symposium für Antworten des Medizin und Gesundheitwesens auf die Bedrohung durch Bioterrorismus von der „Gehirnbombe“ – so SIPRI. Der Einsatz von chemischen oder biologischen Substanzen, einschließlich Giften und psychoaktiven Stoffen sind im Krieg verboten und würden als Verstoß gegen die Genfer Konvention und generell des Verbots von Bio- und Chemiewaffen gewertet gewertet.
Das Grundgesetz gebietet: Die Würde des Menschen ist unantastbar
Was aber, wenn das Grundgesetz unterminiert wird? Von willfährigen Forschern, Politikern, die es gar nicht so genau wissen wollen, Unternehmen, die davon profitieren, Vertretern von Sicherheitsbehörden, die vorgeben, für die nationale Sicherheit zu handeln und einer Bevölkerung, die bunten PR-Versprechen von Pharma-Unternehmen glaubt.
Ronald Sutherland, Autor der jüngsten SIPRI-Studie, gibt einen Hinweis auf die Fusion von Rüstungs-, Sicherheitsrelevanter und von Pharma-Forschung sowie den juristischen Regelungsbedarf, der sich daraus ergibt.
Denn ein Blick in den Wortlaut der Bio- und Chemiewaffen-Konventionen zeigt, die Anwendung für „nicht feindliche“ Zwecke fällt nicht unter das Verbot. Als „friedlich“ wird in den Konventionen die industrielle, landwirtschaftliche Nutzung, Forschung, Medizin und Einsatz für Sicherheitsbehörden oder andere Bewachungs- bzw. Verteidigungszwecke definiert.
Mit der Würde des Menschen ist es wohl kaum vereinbar, wenn an Menschen und für den Einsatz gegen Menschen Mittel getestet werden, die sie ruhigstellen, „in einen groggy, schläfrigen oder überraschten Zustand“ versetzen. So lautet nämlich die Beschreibung des „idealen Beruhigungsmittels“ im Report „Die Vorteile und Grenzen von Beruhigungsmitteln für den Einsatz als nicht-letale Waffe“ der Universität von Pennsylvania, der bereits vor acht Jahren geschrieben wurde. Ausgegraben hat dieses Dokument das „Sunshine Projekt“, das sich kritisch mit Bio- und Chemiewaffen beschäftigte, bis dieses Jahr aus Spendenmangel die Arbeit (vorübergehend ?) eingestellt werden musste. Offenbar haben nicht genügend finanzkräftige Menschen Interesse daran, dass wirklich recherchiert wird, woran an Universitäten, Firmen und anderen Einrichtungen geforscht wird.
Die sogenannten „nicht-letalen“ Waffen bringen Rüstungsgegner in einen Konflikt. Dies wird an dem aktuellen Report des Friedensforschungsinstituts SIPRI deutlich. Nicht-letale Waffen würden immerhin die Zahl von Toten und Verletzten reduzieren, argumentieren die Wissenschaftler.
Die Abwägung, was schlimmer ist, sedierte und durch Psychopharmaka gesteuerte Menschen oder Tote und Verstümmelte, wird nicht explizit von SIPRI ausgesprochen.
Genau diese Frage müssen sich aber Bürger, Politiker und Juristen stellen. Wenn Mediziner der Pennsylvania Universität bereits vor acht Jahren untersuchten, welche Psychopharmaka Menschen quasi in Zombies verwandeln und wie sich dies für den Einsatz von Polizei- und anderen Sicherheitskräften nutzen lässt, dann ist absehbar, wie der heutige Stand ist – unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit.
Wird dem nicht jetzt sofort Einhalt geboten, werden bisherige Rüstungsgegner bald den Einsatz konventioneller Waffen fordern. Denn Schusswaffen sind sichtbar. Menschen zielen auf andere Menschen und bringen sie um, oder eben nicht. Immerhin gibt es Untersuchungen, wie viele Soldaten im Kriegsfall nicht feuern können bzw. wollen. Konventionelle Waffen sind gewissermaßen “ehrlich”. Aus dieser Erfahrung heraus wurden schließlich Bio- und Chemiewaffen für den Einsatz in den Weltkriegen erfunden. Sie ermöglichten quasi den anonymen Massenmord – und wurden deshalb verboten, als die verheerenden Wirkungen sichtbar wurden.
Die katastrophalen Wirkungen nicht-letaler Waffen wurden aber bislang der Bevölkerung verschwiegen bzw. von dieser verdrängt. Wie Menschen durch Psychopharmaka in apathische Fleischstücke verwandelt werden, konnte in den vergangenen Jahrzehnten meist nur in psychiatrischen Kliniken gesehen werden. Jetzt ist davon jedermann bedroht. Dies ergibt sich aus der neuesten SIPRI-Studie, die auf US-Untersuchungen rekurriert. Mit der Entwicklung sogenannter nicht-letaler Waffen ergibt sich die Notwendigkeit, Waffenrecht, Völkerrecht, Fragen der Inneren und Äußeren Sicherheit, das Zulassungsrecht von Arzneimitteln, Psych KG und Medizinrecht allgemein, Gesundheitsgesetzgebung, Lebensmittelrecht und Umweltrecht sowie Strafjustiz als Einheit zu betrachten und neu zu ordnen.
SIPRI verweist u.a. auf Untersuchungen diverser Psychopharmaka und deren Grundstoffe für den Einsatz als nicht-letale Waffe, darunter Benzodiazapine, Dopamine, Neuroleptika, etc. SIPRI nennt u.a. Fluoxetine hydrochloride, die in der Gefahrstofftabelle als Wasser- und Gesundheitsgefährdend eingestuft sind, aber für Psychopharmaka und nicht-letale Waffen eingesetzt werden.
Im Kriegsfall ist der Einsatz von Gasen, psychotropen Substanzen, etc. verboten. Mittel, die im Kriegsfall geächtet sind, dürften aber im Friedensfall erst recht nicht gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden. Daraus folgt, jegliche chemische und/oder biologische Manipulation gegen den Willen eines Menschen ist als Straftatbestand zu werten. Ebenso das billigende Inkaufnehmen und die Verharmlosung und Beschönigung. Daraus folgt, dass solche Substanzen und Mittel generell geächtet werden müssen; oder zumindest die Notwendigkeit eines Waffenscheins für Apotheker, Ärzte und Wissenschaftler.
Das Friedensforschungsinstitut SIPRI betont in seiner Studie, daß ein Großteil dessen, was heute als nicht-letale Waffe daherkommt, einen höchst tödlichen Ursprung hat. Die Agenzien stammen demnach nämlich oftmals bereits aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg und waren „integraler Bestandteil der Chemischen und Biologischen Kriegführung.“ Nur kurz wird diese Historie gestreift. Es wäre eine Extra-Studie, wie groß der Anteil der Ergebnisse der Vernichtungsversuche der Nazis an den heutigen sogenannten nicht-letalen Waffen bzw. ihrer Grundbestandteile ist. Angesichts der deutschen Geschichte müsste sich eigentlich der Einsatz sämtlicher Mittel auf Gas oder beschönigend Aerosolbasis generell verbieten.
Auf 351 Seiten schildern dies die renommierten investigativen Journalisten Egmont R. Koch und Michael Wech 2002 in ihrem Buch „Deckname Artischocke“, das im Bertelsmann Verlag erschienen ist. Im Klappentext heißt es: „Am Anfang standen die grausamen Menschenversuche in den deutschen Konzentrationslagern. Nach Kriegsende wurden zahlreiche Nazi-Wissenschaftler von den Amerikanern angeworben, um für US Army und CIA ihre Forschungen weiter zu betreiben. Es ging um biologische Waffen wie Anthrax und um Psychodrogen. Die furchtbaren Experimente wurden sogar in Deutschland, im Taunus fortgeführt.
Auch SIPRI erinnert an frühe Versuche von US-Militärs an sogenannten „“Freiwilligen“ bereits während der Kalten Kriegs.
1996 wurde das US Joint Non-Lethal Weapons Directorate gebildet. Von 1997 bis 2003 betrug das Jahresbudget $22 Millionen, 2004 $43 Millionen. Dies könne sich sogar verdoppelt haben. Zur Rechtfertigung wird stets der Überfall des Moskauer Dubrovka Theaters durch tschetschenische Terroristen angeführt. Russische Sicherheitskräfte setzten ein Gas gegen sie ein, an dem aber auch die Geiseln starben. Damit dies nicht wieder geschehe, sei Forschung nötig. Angesichts der langen Historie ist dies in Frage zu stellen.
Eine umfassende Übersicht über das tatsächliche Ausmaß von Forschung und Einsatz sei schwer zu erhalten, selbst für SIPRI. Bislang wurden nicht-letale Waffen hauptsächlich mit Militär assoziiert – sowohl amerikanische Militäreinrichtungen von Luftwaffe, über Darpa bis zur Deutschen Bundeswehr. Selbst die Abgeordneten Inge Höger, Monika Knoche, Paul Schäfer, Dr. Norman Paech und die Fraktion DIE LINKE konzentrierten ihre Kleine Anfrage vom Mai dieses Jahres auf Forschung und Einsatz nicht-letaler Waffen durch die Bundeswehr.
Interessant die Antwort der Bundesregierung. Die verweist nämlich ausdrücklich auf den weiteren Anwendungsbereich:
Sofern die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Vollzugsbeamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) zulässig ist, richtet sie sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) und nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des BMI zum Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwVwV-BMI).
Und weiter räumt die Bundesregierung ein:
Dass NLW ein nicht auszuschließendes Risiko tödlicher bzw. schwerer Verletzungen beinhalten, ist allgemein bekannt. Die Anwendung von solchen Wirkmitteln ist jedoch ausdrücklich Situationen auf höherer Eskalationsstufe vorbehalten, bei denen zum Beispiel auch ein Schusswaffengebrauch gerechtfertigt wäre.
Im übrigen gelte aber:
Regelungen der Länder für die Landespolizeien fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung.
Ausgerechnet nicht-Letale Waffen, die durch das Völkerrecht geächtet sind, sollen Länderpolizeien unterliegen?
Weder gefragt noch beantwortet wurde die Frage, ob und wenn ja welche Kontrollen dieser Regelung stattfindet. Und welche Konsequenzen hat dies für diejenigen, die dennoch rechtswidrig nicht-letale Waffen einsetzen? Welche Entschädigungen gibt es für Opfer? Ebenfalls weder gefragt noch beantwortet wurde die Frage, an wen bislang nicht-letale Waffen erprobt wurden. In den USA wurden Soldaten als sogenannte „Freiwillige“ zwangsverpflichtet. Wie ist es in den USA? Gibt es auch bei deutschen Sicherheitsorganen Verstöße gegen die Garantenpflicht? In den USA wurden nicht-letale Waffen an Gefängnisinsassen getestet. Dies ist formal in Deutschland nach § 40 des Gesetzes zur Arzneimittelzulassung verboten.
Allerdings heißt es im Standardkommentar zynisch, Strafgefangenen dürfe nicht das Recht verwehrt werden, das andere Bürger auch hätten – an Medikamentenversuchen teilzunehmen. U.a. die bereits zitierten US-Papiere und das Egmont R- Koch-Buch werfen die Frage auf, wie Terroristen in diesem Kontext in der Vergangenheit eingestuft und behandelt wurden.
Besondere bedeutsam ist, dass Prof. Dr. Christian Pestalozza im vergangenen Jahr Kontrolldefizite bezüglich der Ethikkommission bei Arzneimitteltests kritisierte: „Angaben der Antragsteller, z.B. zu den Prüfstellen und ihrer Qualifikation, sind von den Kommissionen praktisch nicht überprüfbar. Wenn sie vollständig und plausibel erscheinen und einzelne Kommissionsmitglieder nicht zufällig über Sonderwissen verfügen, das Nachfragen veranlaßt, bleibt es dabei. Mit dem im öffentlichen Recht geltenden Untersuchungsgrundsatz, d.h. der Regel, daß die Behörde den Sachverhalt von sich aus - wenngleich natürlich unter Mitwirkung des Antragstellers - ermittelt, erscheint dies nicht klar vereinbar.“ Deutliche Worte. Wenn aber schon bei normalen Medikamenten die Kontrolle der Tests mangelhaft ist, wie ist es dann erst um das Wissen von Tests nicht-letaler Waffen bestellt?
Für deren Einsatz gibt es gerade ein neues Argument: Pirateriebekämpfung.