Gutachten: Private Schiedsgerichte in TTIP sind grundgesetzwidrig

Der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß schlägt staatliche Schiedsstellen als Lösung vor

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Der Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Siegfried Broß war Vorsitzender des Präsidiums der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und auf Vorschlag der CSU Richter am Bundesverfassungsgericht. Nun hat er im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ein Gutachten zur Privatisierung staatlicher Infrastrukturbereiche angefertigt. In einem gestern vorab veröffentlichten Teil dieses Gutachtens kommt er zum Ergebnis, dass die in den geplanten Freihandelsabkommen CETA und TTIP vorgesehenen privaten Schiedsgerichte grundgesetzwidrig sind.

Das ergibt sich Broß zufolge unter anderem daraus, dass die Einräumung eines Konzernklagerechts vor solchen Schiedsgerichten "in der Sache bedeutet [….], dass der jeweils betroffene Vertragsstaat insoweit seine Souveränität und Gestaltungsmacht im Völkerrechtsverkehr aufgibt" - und weil es sich bei solchen Abkommen nicht um die "Eingliederung in eine supranationale Verbindung" (wie die EU oder die UN) handelt, gibt es dafür keine Legitimation im Grundgesetz.

Siegfried Broß. Foto: Bundesverfassungsgericht.

Hinzu kommt eine "nicht hinnehmbare Organisation der Schiedsgerichte" und ein "rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechendes Verfahren" unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dass Gerichtsverfahren öffentlich sein müssen, hält der ehemalige Verfassungsrichter nicht für eine "bloße Förmelei", sondern für eine "Ausprägung des Demokratieprinzips". Das von Befürwortern privater Schiedsgerichte ins Feld geführte Argument, die Verfahren könnten wegen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht öffentlich geführt werden, ist für den Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg "nicht stichhaltig", weil in den letzten Jahrzehnten auf nationaler Ebene genügend Instrumente entwickelt wurden, diesen Schutz in regulären Prozessen sicherzustellen.

Außerdem unterlaufen private Schiedsgerichte dem Gutachten nach nicht nur die parlamentarische Mitwirkung, sondern auch "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts", weshalb sie der Gesetzgeber wegen des immerwährenden Verbots in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht einmal mit verfassungsändernder Mehrheit einführen könnte, da sonst "die Beachtung des gesetzgeberischen Willens der Gesetzgebungsorgane [….] als grundlegende Ausprägung des Demokratieprinzips […] nicht mehr sichergestellt" wäre.

Der Süddeutschen Zeitung sagte Broß, er halte die Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht im Falle einer Klage gegen TTIP gegen solche Klauseln entscheiden würde, für "sehr hoch". Dass die Bundesrepublik Deutschland als Erfinderin der so genannten "Investitionsschutzklauseln" gilt und seit 1959 mehrere internationale Verträge mit solchen Klauseln abschloss, ist der Meinung des Rechtswissenschaftlers nach "keine Rechtfertigung dafür, hieran unverbrüchlich festzuhalten". Stattdessen hält er es für gut möglich, dass nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zahlreiche alte Verträge neu nachverhandelt werden müssen - auch solche der EU.

Als Lösung schlägt Broß staatliche Schiedsgerichte vor, deren Richter sich nicht (wie die privaten) zu mehr als der Hälfte aus "einem kleinen Zirkel von 15 Anwälten weltweit" rekrutieren, sondern aus "Vertretern der Vertragsstaaten", deren Ernennung die nationalen Parlamente zustimmen müssen. Solche staatlichen Schiedsgerichte hätten dann auch die demokratisch legitimierte Kompetenz, Lücken in den Vertragswerken zu schließen.

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