Hamburg: 3 Jahre und 6 Monate Haft für Omaima A.

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) verhängte eine Haftstrafe gegen die IS-Rückkehrerin u. a. wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verletzung der Fürsorgepflicht

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Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Omaima A. selbst Mitglied der Terrororganisation IS gewesen sei, sich der Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zur Versklavung eines ezidischen Mädchens schuldig gemacht, gegen das Kriegskontrollwaffengesetz verstoßen und die Fürsorgepflicht für ihre Kinder verletzt habe. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate Haft für die Angeklagte, ihre Verteidigung zwei Jahre auf Bewährung für ihre Mandantin gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ob eine der beiden Seiten Rechtsmittel dagegen einlegen wird, ist noch nicht bekannt.

Im April 2019 wurde aufgrund der Recherchen der libanesischen Journalistin Jenan Moussa bekannt, dass in Hamburg eine IS-Rückkehrerin namens Omaima A. lebt, die dem Recherchematerial Moussas zufolge mit dem Rapper Denis Cuspert alias Deso Dogg verheiratet war und selbst tief in das Terrornetzwerk des IS verstrickt gewesen sein soll. Cuspert galt als ranghöchstes deutsches IS-Mitglied, er soll 2018 bei Kämpfen ums Leben gekommen sein.

Scheinbar bürgerliche Existenz

Omaima A. kehrte vermutlich im September 2016 nach Hamburg zurück, mit drei Kindern und schwanger. Im Stadtteil Harburg lebte sie unauffällig als Beauty-Beraterin und Übersetzerin. Ganz so geläutert, wie sie tat, ist sie dann wohl doch nicht, wie Recherchen von Jenan Moussa und auch von Telepolis ergaben.

Dem Material Janan Moussas war etwa zu entnehmen, dass die IS-Rückkehrerin mit der Facebookseite einer Organisation aus dem salafistischen Spektrum Kontakt aufnahm. Sie avisierte Sachspenden, was zunächst völlig unverdächtig ist. Brisant ist nur, dass sie dieser Organisation vom Bundesinnenministerium vorgeworfen wird, die Hamas zu unterstützen. Das wird seitens der Organisation indes bestritten.

Im September 2019 wurde sie festgenommen und im März 2020 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sie. Bei ihrer Verhaftung zeigt sie den für den IS typischen erhobenen Zeigefinger. Möglicherweise eine Botschaft an ihr Umfeld.

Ihr Anwalt Tarig Elobied versuchte vor Gericht in Bezug auf seine Mandantin den Anschein einer harmlosen Hausfrau zu erwecken, die quasi nichtsahnend in das Abenteuer Kalifat stolperte und im Grunde nur ihren beiden verblichenen Ehemännern den Haushalt führte.

Salafisten-Verteidiger

Dass sie nicht ganz so harmlos ist, wie ihr Anwalt Tarig Elobied tut, dafür steht ihre Vergangenheit. Auch der Berliner Strafverteidiger ist kein x-beliebiger Jurist, der zufällig an seine Angeklagte kam, sondern offenbar in salafistischen Kreisen gut bekannt ist: Er war als Anwalt auf der Webseite der Organisation "Al Asraa - die Gefangenen" gelistet. Diese Webseite ist unterdessen vom Netz genommen, das Facebook-Profil der Organisation stillgelegt, jedoch existiert im Webarchiv ein Nachweis. Zu "Al Asraa" schreibt der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz in seinem Bericht 2018:

Die salafistische Vereinigung Al Asraa - Die Gefangenen, welche im Jahre 2015 erstmalig namentlich in sozialen Netzwerken auftauchte, hat sich auf die Betreuung von inhaftierten Muslimen und ihren Angehörigen spezialisiert. … Das Aufgabenfeld der Vereinigung lässt sich in fünf Tätigkeitsfelder gliedern:

► persönliche Besuche inhaftierter Muslime
► Betreuung und Unterstützung von inhaftierten Muslimen und deren Angehörigen
► Prozessbeobachtung vor Gericht und Berichterstattung über das vermeintliche "Leid" muslimischer Gefangener
► Interaktive Kommunikation in sozialen Netzwerken und
► Schaffung einer besseren Vernetzung innerhalb der salafistischen Szene.


Inhaftierte und ihre Angehörige werden in Deutschland durch "seelische" und finanzielle Zuwendungen unterstützt. Diese Zuwendungen erfolgen vorwiegend durch das Versenden von handgeschriebenen Briefen, selbstgemalten Bildern - auch von Kindern - oder Büchern von islamistischen Ideologen an Inhaftierte. Daneben werden sogenannte "Patenschaften" vermittelt, um einen dauerhaften persönlichen Kontakt zu Inhaftierten aufzubauen.

Insbesondere die öffentliche Berichterstattung über das vermeintliche "Leid" muslimischer Gefangener sowie über den Verlauf von Gerichtsprozessen nehmen einen hohen Stellenwert in der Öffentlichkeitsarbeit von Al Asraa - Die Gefangenen ein. Als Begründung für die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen wird öffentlich erklärt, dass diese "Arbeit" eine "religiöse Verpflichtung" darstelle, die mit der Hoffnung "auf den Lohn bei Allah" verbunden sei. Über soziale Netzwerke findet ein interaktiver Austausch mit potentiellen Unterstützern und Spendern statt. (…)

Die Vereinigung Al Asraa - Die Gefangenen versucht, durch Aufrechterhaltung des Kontaktes zu muslimischen Gefangenen diese und ihre Angehörigen in der salafistischen Szene zu binden. Personen sollen von dem salafistischen Gedankengut überzeugt oder in ihrer bereits vorhandenen extremistischen Überzeugung gefestigt werden. Hierbei wird auf Zitate und Quellen der salafistischen und der jihadistischen Ideologie zurückgegriffen und in sozialen Netzwerken veröffentlicht.

Eine kritische Auseinandersetzung mit den Hintergründen der Inhaftierung oder den Gerichtsurteilen findet nicht statt. Für Al Asraa - Die Gefangenen ist nur die "religiöse Ausrichtung" eines Menschen relevant. Wer nach diesen Vorstellungen "wahrhaft muslimisch" ist, gehört zur Gemeinschaft und muss vor "schädlichen" Einflüssen bewahrt werden.

Inhaftierte Muslime werden glorifiziert und daraus schlussfolgernd als wahre Muslime präsentiert, die nur aufgrund ihres "Glaubens" große Ungerechtigkeiten in und durch Gefangenschaft erleiden müssen. Im Betreuungsspektrum sind durchweg nur inhaftierte Straftäter aus der extremistisch-salafistischen Szene anzutreffen.

Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2018

Die beiden ebenfalls bei Al-Asraa unter der Rubrik "Anwälte" gelisteten Seda Basay-Yıldız und Ali Aydın vertraten gemeinsam eine Angeklagte namens Jennifer W., die ebenfalls IS-Rückkehrerin ist. Ihr wird vorgeworfen zugelassen zu haben, dass ihr Mann, ein IS-Kämpfer, ein "fünfjähriges jesidisches Mädchen, das als Sklavin im Haus lebte" in der Sonne ankettete und verdursten ließ. Seda Basay-Yıldız ließ sich aus der Liste löschen, wie sie Telepolis in einem Schreiben mitteilte, nachdem wir das öffentlich gemacht hatten.

2018 vertrat Tarig Elobied gemeinsam mit Ali Aydın vier junge Männer in einem Verfahren, in dem ihnen vorgeworfen wurde, in IS-Gebiet ausreisen zu wollen, um sich dort "an Waffen und Sprengstoff ausbilden zu lassen". Der Berliner Morgenpost zufolge soll Emrah C., den Tarig Elobied in dem Verfahren verteidigte, "im Dschihadisten-Treff der Moabiter Fussilet-Moschee […]eine führende Rolle gespielt haben."

In besagter Moschee verkehrte auch Anis Amri, der als Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz gilt. Bei dem Terroranschlag mit einem LKW kamen am 19. Dezember 2016 elf Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes um, 55 weitere wurden verletzt. Der Fahrer des LKW wurde erschossen.

Die Fussilet-Moschee spielt auch in einem anderen Verfahren eine Rolle, bei dem Tarig Elobied ebenfalls als Verteidiger auftrat. Dem 31jährigen Magomed-Ali C. wurde vorgeworfen, einen Sprengstoffanschlag - möglicherweise auf das Berliner Einkaufszentrum "Gesundbrunnen-Center" - geplant zu haben; gemeinsam mit einem weiteren Islamisten namens Clément B., der in Frankreich angeklagt wurde. Auch Anis Amri soll "für einige Wochen im Oktober 2016 dabei gewesen sein". Magomed-Ali C. soll "zum inneren Kreis der drei Anführer" der berüchtigten Moschee gehört haben.

Selbstverständlich kann es Zufall sein, dass Mandantinnen und Mandanten aus dem salafistischen Milieu sich ausgerechnet an Verteidiger Tarig Elobied wenden und er wieder rein zufällig das Mandat für die treusorgende Hausfrau Omaima A. erhielt. Möglicherweise ist das aber auch ein Indiz dafür, dass in Deutschland eine gut vernetzte salafistische Szene existiert, die auf die Unterstützung bürgerlich wirkender Anwälte bauen kann - die genauso wenig harmlos sind wie ihre Mandantschaft.