Internationale Verträge von der Mitbestimmung ausgeschlossen?
Die Initiative Stop TTIP will vor dem EuGH ein Grundsatzurteil erwirken
Die EU-Kommission hat die vom Bündnis Stop TTIP geplante Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen die geplanten Freihandels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA nicht zugelassen. Stop TTIP will das nicht hinnehmen und hat angekündigt, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegen die Nichtzulassung zu klagen. Telepolis sprach darüber mit Michael Efler, Mitglied im Bürgerausschuss von Stop TTIP und Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie, der dem Bündnis angehört.
Herr Efler, warum hat die EU-Kommission die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA nicht zugelassen?
Michael Efler: Es gibt zwei Gründe. Zum einen sieht die Kommission ein Verhandlungsmandat lediglich als "internen Vorbereitungsakt", welcher nicht mit einer Europäischen Bürgerinitiative angegriffen werden kann. Und zum zweiten könnten Europäischen Bürgerinitiativen lediglich positiv den Abschluss von internationalen Verträgen fordern, nicht jedoch auf die Verhinderung des Abschlusses gerichtet werden.
Und warum sind Sie der Ansicht, dass das rechtswidrig war?
Michael Efler: Europäische Bürgerinitiativen könne laut EU-Vertrag darauf gerichtet werden, einen Rechtsakt zu erlassen. Und der Beschluss über ein Verhandlungsmandat, der natürlich auch zurückgenommen werden kann, ist ein Rechtsakt. Der Vertrag differenziert nicht zwischen internen Rechtsakten und Rechtsakten mit Drittwirkung.
Und es steht auch nirgendwo, dass sich eine EBI nicht auch gegen den Abschluss eines internationalen Vertrages richten kann. Würde sich die Kommissionsmeinung durchsetzen, wäre der gesamte Bereich der Verhandlungen von internationalen Verträgen der EU der Mitbestimmung entzogen.
Sie wollen am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gegen die Nichtzulassung klagen. Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?
Michael Efler: Wir erheben Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung der EU-Kommission aufgrund des Artikels 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Wann rechnen Sie mit einem Urteil - vor oder nach dem Abschluss der TTIP-Verhandlungen?
Michael Efler: Ich denke, dass ein Urteil noch vor dem Abschluss der TTIP-Verhandlungen zu erwarten ist. Für CETA prüfen wir ein Eilverfahren.
Was bringt ein Urteil, wenn die EU-Kommission eine EBI letztendlich lediglich zur Kenntnis nehmen, aber nicht umsetzen muss, wenn sie nicht will?
Michael Efler: Die EBI ist zwar ein begrenztes Instrument, aber es gibt auf europäischer Ebene kein Mitbestimmungsinstrument. Bei der EBI right2water hat sich zudem gezeigt, dass damit auch ein politischer (Teil-)Erfolg erzielt werden kann. Beim Klageverfahren geht es auch nicht nur um unsere EBI, sondern auch darum, ein Grundsatzurteil zu erwirken, das den Anwendungsbereich dieses Instrument erweitert.
Könnte ein EuGH-Verfahren mehr Aufmerksamkeit für problematische Inhalte von TTIP und CETA bringen als eine erfolgreiche EBI?
Michael Efler: Ein erfolgreiches Urteil vor dem EuGH wäre schon eine erhebliche Schlappe für die EU-Kommission. Außerdem beschränken wir uns ja nicht nur auf den Klageweg. Viel wichtiger ist, dass wir die EBI nunmehr selbstorganisiert durchführen. Das heißt, wir sammeln auch ohne Genehmigung der Kommission mindestens eine Million Unterschriften und erfüllen auch die vorgeschriebenen Mindestquoren in sieben Mitgliedsstaaten. Die Kommission will uns ignorieren, jetzt ignorieren wir die Kommission!
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