Internet-Wirtschaft präsentiert Richtlinie gegen Spam
Die Nutzer sollen selbst bestimmen können, ob und welche elektronische Werbung sie bekommen
93 Prozent der Verbraucher fühlen sich durch die ausufernde Flut an elektronischer Werbung belästigt, die ihnen täglich per Email, Fax oder verstärkt als SMS ins Haus flattert, sagt Torsten Schwarz, Vorsitzender des Arbeitskreises "Online-Marketing" im Verband der deutschen Internetwirtschaft eco. Der Autor des Buchs "Permission Marketing" hat daher eine "Richtlinie für erwünschtes Online-Direktmarketing" für eco erstellt, die er am heutigen Mittwoch in Berlin präsentierte. Kern des Vorschlags ist eine strikte "Opt-in-Lösung", der zufolge Verbraucher nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin mit Werbebotschaften in ihren Mailboxen oder auf dem Fax beglückt werden dürfen.
Die Werbebranche träumt seit Jahren davon, Konsumenten mit Hilfe der interaktiven Möglichkeiten der neuen Medien direkt ansprechen zu können. Das viel beschworene, auf die Interessen der Käufer zugeschnittene "One-to-One"-Marketing kann laut Schwarz allerdings nur funktionieren, wenn die Kunden Vertrauen zu den Anbietern haben und persönliche Daten preis geben. Werber, die gegen ihren Willen ihre Zielgruppe unspezifisch mit "Preishämmern" zuspammen, verärgern ihre Adressaten dagegen nur.
Der Werbeexperte hat für eco nun sieben goldene Regeln fürs korrekte Online-Marketing aufgestellt. Demnach sollen sich Unternehmen beispielsweise verpflichten, Email-Adressen oder Telefonnummern ausschließlich zum angegeben Zweck wie etwa einer Information über den Lieferstatus einer Ware zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, Interessenten nur explizit angeforderte Werbung zu senden und in jede Nachricht eine "schnellstmöglich wirksame Kündigungsmöglichkeit" einzubauen. Der Umgang mit den persönlichen Daten sei zudem in einer umfassenden "Privacy Policy" der Werbetreibenden zu erläutern, in der die Surfer auch über die Verwendung der umstrittenen Cookies aufgeklärt werden sollen.
Beim Eintragen in Listen für Email-Nachrichten von Unternehmen plädiert eco für eine zusätzliche Bestätigung der Registrierung. Ein normales Opt-in sei für die Kunden "nicht immer transparent". Erhalte der Interessent dagegen eine zusätzliche Nachricht über die erfolgte Eintragung in eine Marketing-Datenbank, sorge das für Vertrauen. Gleichzeitig könne auch die Einwilligung des Empfängers in die Nutzung der Daten besser protokolliert werden.
Die Selbstregulierung der Wirtschaft hält der Verband der deutschen Internet-Wirtschaft für besonders wichtig, weil es bislang hier zu Lande keine gesonderte normative Regelung zum Bereich Spam und Online-Werbung gibt. Grundsätze leiten sich so nur aus einer Vielzahl allgemeiner Vorgaben wie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Gerichte haben daher in der Vergangenheit bei konkreten Streitigkeiten widersprüchliche Schiedssprüche zu unerwünschter Werbung erlassen. Auf europäischer Ebene ist zwar eine entsprechende Richtlinie in Arbeit. Der Justiz- und Bürgerrechtsausschuss des Parlaments hat sich jüngst allerdings dafür ausgesprochen, jedem Land Freiheiten zu eigenen Regelungen zu lassen. Eine Verpflichtung der Marketer auf "Opt-in" ist folglich nicht in Sicht.