Israel-Krieg: Wann ist Hunger eine "Kriegswaffe", wann "legitime Selbstverteidigung"?
Seite 2: Kritik der UN an Gaza-Blockade
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Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, sieht angesichts der vollständigen Blockade des Gazastreifens durch die israelische Armee die Gefahr, dass sich die ohnehin katastrophale Menschenrechtslage und die humanitäre Situation im Gazastreifen weiter verschlechtern. Dies betreffe auch die Funktionsfähigkeit der medizinischen Einrichtungen, insbesondere angesichts der steigenden Zahl von Verletzten. Türk weiter:
Die Verhängung von Belagerungen, die das Leben der Zivilbevölkerung gefährden, indem sie ihr überlebenswichtige Güter vorenthalten, ist nach dem humanitären Völkerrecht verboten.
Jede Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Personen und Gütern im Rahmen einer Blockade müsse militärisch gerechtfertigt sein. Andernfalls käme eine solche Maßnahme einer Kollektivbestrafung gleich.
Gleichzeitig appellierte Türk an "alle einflussreichen Staaten", Maßnahmen zu ergreifen, um die Pulverfass-Situation in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten zu entschärfen. Türk betonte, dass das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen unter allen Umständen eingehalten werden müssten:
Die Situation, der wir gegenüberstehen, gleicht einem Pulverfass. Wir wissen, wie dies immer wieder endet – im Verlust von israelischen und palästinensischen Menschenleben und unermesslichem Leid, das beiden Gemeinschaften zugefügt wird.
Alle Parteien müssen das humanitäre Völkerrecht respektieren. Sie müssen Angriffe, die auf Zivilisten abzielen, und Angriffe, die voraussichtlich unverhältnismäßig viele Tote und Verletzte unter der Zivilbevölkerung oder Schäden an zivilen Objekten verursachen, sofort einstellen.
Der UN-Hochkommissar zeigte sich zugleich "zutiefst schockiert und entsetzt" über Berichte von "entsetzlichen Massentötungen durch Mitglieder bewaffneter palästinensischer Gruppen". Zivilisten dürften niemals als Druckmittel eingesetzt werden.
Der UN-Beamte forderte die bewaffneten palästinensischen Gruppen auf, alle Zivilisten, die gefangen genommen wurden oder sich noch in ihrer Gewalt befinden, unverzüglich und bedingungslos freizulassen. "Geiselnahme ist nach internationalem Recht verboten", fügte er hinzu.
Entscheidend sei jetzt, dass die Gefangenen auf beiden Seiten menschlich behandelt würden. "Die Würde und das Leben der Menschen müssen respektiert werden", heißt es in einer Erklärung des Menschenrechtskommissars.
Die UNO beklagte, dass bei den ersten israelischen Luftangriffen auch große Wohntürme in Gaza-Stadt und andere Wohngebäude im gesamten Gazastreifen sowie Schulen und Einrichtungen des UN-Hilfswerks UNRWA getroffen wurden. Dies habe bereits zu Opfern unter der Zivilbevölkerung geführt.
Das humanitäre Völkerrecht sei eindeutig, heißt es aus dem Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte. So bestehe weiterhin die Verpflichtung, bei Angriffen die Zivilbevölkerung und zivile Objekte zu schützen. Zum einen müsse zwischen militärischen Zielen und zivilen Objekten unterschieden werden, zum anderen gelte weiterhin das Verbot willkürlicher oder unverhältnismäßiger Gewaltanwendung.
"Die Welt kann sich eine weitere Polarisierung nicht leisten", so der Appell des UN-Vertreters Türk: "Wir müssen Lösungen finden, die auf der uneingeschränkten Achtung des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen beruhen."
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